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Die Ampel will die Besteuerung von Ehepaaren fairer gestalten und plant eine Reform des Ehegattensplittings. Was kommt auf Verheiratete zu?
Berlin – Das Ehegattensplitting steht schon lange in der Kritik. Es setze falsche Anreize für Eheleute, besonders Frauen seien dabei benachteiligt, so die Befürchtung. Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Regierung eine Reform der Besteuerung von Verheirateten als Ziel gesetzt. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung. Eine Abschaffung des Ehegattensplittings ist jedoch nicht geplant.
Reform des Ehegattensplittings: Ampel will Steuerbelastung gerechter auf Eheleute verteilen
Stattdessen sind die Steuerklassen III und V im Fokus. „Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft“, lautet die Formulierung im Koalitionsvertrag.
„Ziel des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag zur Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren ist es, die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zu verteilen“, erklärte dazu eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums auf IPPEN.MEDIA-Anfrage.
Bislang hat sich in der aktuellen Legislaturperiode jedoch wenig getan. Im Rahmen der Verhandlungen zum Haushalt 2025 und der „Wachstumsinitiative“ wird die Reform des Ehegattensplittings jedoch erneut aufgegriffen, insbesondere im Kontext der Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen.
Steuern für Ehepartner: Welche Regeln beim Ehegattensplitting bisher gelten
Bei der Änderung am Ehegattensplitting planen SPD, Grüne und FDP die Abschaffung der Kombination der Steuerklassen III und V und deren Überführung in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV. Bisher haben die Ehepaare noch die Wahl zwischen mehreren Modellen:
- Bei der Kombination der Steuerklassen III und V ist ein Teil in der Steuerklasse III, der andere in Steuerklasse V. Dabei gibt es in Steuerklasse V keinen Grundfreibetrag, so dass der volle Lohn besteuert wird. Für die Steuerklasse III gilt es dagegen der doppelte Grundfreibetrag. Dieses Modell ist besonders sinnvoll, wenn die Löhne stark variieren.
- Wenn beide in der Steuerklasse IV sind, gilt jeweils der einfache Grundfreibetrag. Das Modell ist sinnvoll, wenn beide Verheirateten ähnlich hohe Einkommen haben.
- Das Modell der Steuerklasse IV unterscheidet sich dazu bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht. Die Einkommenssteuer wird jedoch anhand eines Faktors berechnet, der sich aus der unterschiedlichen Steuerlast bei unterschiedlich hohen Einkommen ergibt. Um diesen wird die Lohnsteuer bereinigt.
Steuerklassen vor dem Aus: Was ändert sich für Paare nach der Reform des Ehegattensplittings?
Die Bundesregierung will das Ehegattensplitting grundsätzlich beibehalten, das Modell der Steuerklasse IV mit Faktor jedoch zum Standard machen. Für die Steuerlast der Verheirateten zusammen ergibt sich dadurch übers Jahr gesehen kein Unterschied. Sie zahlen immer dieselbe Steuersumme, die Kombination der Steuerklassen mache keinen Unterschied, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Für die Steuereinnahmen des Bundes ändert sich dadurch laut Focus ebenfalls nichts.
Für die Person mit dem geringeren Einkommen in Steuerklasse V ergibt sich jedoch eine Entlastung. Das Splitting-Verfahren könne bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Lohn berücksichtigt werden, womit eine höhere Besteuerung vermieden werde, erklärte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums gegenüber IPPEN.MEDIA. „Dadurch wird insgesamt eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung entsprechend des jeweils bezogenen Arbeitslohns erreicht.“ Damit sind auch Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld wieder etwas höher als in Steuerklasse V.
Ein konkretes Beispiel der Vereinigten Lohnsteuerhilfe verdeutlicht dies: Hat der Mann ein Gehalt von 50.000 Euro, die Frau ein Gehalt von 20.000 Euro, zahlt die Frau bei Steuerklasse V trotzdem 2792 Euro Steuern, der Mann mit dem deutlich höheren Gehalt zahlt in Steuerklasse III mit 3866 Euro lediglich etwas mehr als 1000 Euro mehr. Zusammen ergeben sich dabei 7886 Euro an Steuern sowie eine Nachzahlung von 1228 Euro. Beim Modell der Steuerklasse IV mit Faktor zahlt der Mann 7209 Euro Steuern, die Frau 678 Euro. Die gemeinsame Steuerlast bleibt mit 7886 Euro gleich, wird dabei jedoch über das gesamte Jahr verteilt.
Wann setzt die Ampel die geplante Reform des Ehegattensplittings um?
Einen konkreten Zeitrahmen für die Reform des Ehegattensplittings gibt es bisher nicht. Die Details der Regelung werden weiterhin erarbeitet, teilte das federführende Finanzministerium auf IPPEN.MEDIA-Anfrage mit. In dem am 5. Juli veröffentlichten Papier zur „Wachstumsinitiative“ gibt die Ampel-Koalition keinen konkreten Zeitplan vor. Stattdessen heißt es: „Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern prüfen, wie diese Umsetzung möglichst zeitnah und deutlich schneller als bis zum bisher avisierten Jahr 2030 erfolgen kann.“
Eine Abstimmung mit den Landesregierungen ist erforderlich, da die Reform des Ehegattensplittings die Zustimmung des Bundesrates erfordert. Grund ist, dass die Finanzen der Länder durch die Reform betroffen sind, da 42,5 Prozent der Lohnsteuer an die Bundesländer fließen. Daher ist die Umsetzung der Reform in der bis Herbst 2025 laufenden Legislaturperiode ungewiss.
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