VonAmy Walkerschließen
Vor allem gegen Ende des Arbeitslebens sehnen sich viele nach der Rente. Doch die rückt in immer weitere Ferne. Wann man abschlagsfrei in Rente darf, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Berlin – Wann kann ich endlich in Rente gehen? Das ist die Frage, die viele Arbeitnehmer:innen immer wieder beschäftigt. Schließlich ändert sich das Renteneintrittsalter auch immer wieder. Außerdem gibt es auch andere Faktoren, die bestimmen, wann jemand in Rente gehen kann: So dürfen zum Beispiel langjährig Versicherte oder chronisch Kranke früher in Rente gehen, ohne Abschläge zu fürchten.
Renteneintrittsalter: Abschlagsfreie Rente hängt vom Geburtsjahr ab
Im Wesentlichen hängt es davon ab, wann man geboren wurde, wann man in Rente darf. Aktuell wird das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre erhöht. Diese Tabelle zeigt, das Renteneintrittsalter nach Geburtsjahren:
| Geburtsjahr | Renteneintrittsalter |
|---|---|
| 1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
| 1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
| 1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Das ist das reguläre Eintrittsalter, mit dem die meisten Menschen das Arbeitsleben abschlagsfrei beenden können. Es gibt aber auch Sonderbedingungen, die eine Frührente möglich machen. So dürfen beispielsweise besonders langjährig Versicherte schon mit 63 Jahren den Ruhestand antreten. Das galt aber nur noch für Personen, die vor 1953 geboren wurden. Für alle, die nach 1964 geboren wurden, ist die Frührente erst ab 65 Jahren möglich. Bei Geburtsjahren zwischen 1953 und 1964 wird die „Rente ab 63“ schrittweise zu einer „Rente ab 65“ angehoben.
Wann gilt man aber als langjährig versichert? Diese Form der Frührente - also die Altersrente, die ohne Abschläge schon vor dem regulären Eintrittsalter ausgezahlt wird - gibt es nur, wenn man 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat. Wer mit 65 in Rente gehen will, muss also mit 20 Jahren mit den Beitragszahlungen begonnen haben und dauerhaft eingezahlt haben.
Abschlagsfreie Rente für chronisch Kranke: Mit dem Schwerbehindertenausweis geht es
Es gibt auch Ausnahmen für Personen, die einen Schwerbehindertenausweis haben. Diesen gibt es auch für Personen, die chronische Erkrankungen haben. Schwerbehinderte dürfen nach 35 Versicherungsjahren ohne Abschlag früher in Rente gehen. Die folgende Tabelle fasst zusammen, welches Geburtsjahr mit welcher Frührente einhergeht:
| Jahrgang | Renteneintrittsalter mit Schwerbehindertenausweis |
|---|---|
| 1952 | 63 |
| 1953 | 63 |
| 1954 | 63 |
| 1955 | 63 |
| 1956 | 63 |
| 1957 | 63 |
| 1958 | 64 |
| 1959 | 64 |
| 1960 | 64 |
| 1961 | 64 |
| 1962 | 64 |
| 1963 | 64 |
| 1964 | 65 |
Um den Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt haben.
Früher in Rente gehen mit Abschlägen
Wer gerne trotzdem früher in Rente gehen will, kann das natürlich tun. Allerdings muss man dann mit Abschlägen auf die Rente rechnen. Was viele nicht wissen: Die Abschläge gelten dann für immer, also nicht nur, bis zum Eintritt des regulären Rentenalters. Pro Monat, den man früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent der Rente abgezogen.
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