VonTanja Bannerschließen
Das Thema Rente bewegt die Gemüter vieler Menschen. Doch ab welchem Alter kann man in Rente gehen? Hier erfahren Sie alles, was wichtig ist.
Frankfurt – Die „Rente mit 63“ ist in aller Munde, doch mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente zu gehen, wird für die meisten Menschen eher schwierig. Gemeint ist mit diesem Begriff das Modell namens „Altersrente für besonders langjährige Versicherte“: Wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung „grundsätzlich früher in Rente gehen“.
Alle Versicherten, die vor 1953 geboren sind, konnten seit dem 1. Juli 2014 ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Seitdem wird das Rentenalter schrittweise angehoben und das Renteneintrittsalter verschiebt sich mit dem Geburtsjahr. Die Deutsche Rentenversicherung hat auf ihrer Website einen Rentenbeginn-Rechner.
Überblick beim Renteneintrittsalter nach Geburtsjahren
| Geburtsjahr | Renteneintrittsalter | Renteneintritt ab |
|---|---|---|
| 1955 | 65 Jahre und 9 Monate | 2020 |
| 1956 | 65 Jahre und 10 Monate | 2021 |
| 1957 | 65 Jahre und 11 Monate | 2022 |
| 1958 | 66 Jahre | 2024 |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 2025 |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 2026 |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 2027 |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 2028 |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 2029 |
| ab 1964 | 67 Jahre | 2031 |
Wer nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter warten möchte oder kann, kann einen der Wege nutzen, um früher in Rente zu gehen:
Rente mit 63 für langjährige Versicherte: Nach 35 Versicherungsjahren
Wer mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann früher in Rente gehen. Die Jahrgänge 1949 bis 1963 können vor ihrem 67. Geburtstag in Rente gehen, das Rentenalter wird dabei schrittweise angehoben. Wer 1964 oder später geboren ist, für den liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Versicherungsjahren bei 67.
Abschläge in Kauf nehmen bei der Rente mit 63
Allerdings kann man trotzdem früher in Rente gehen - wenn man Abschläge auf die Rente in Kauf nimmt. Die Abschläge liegen bei 0,3 Prozent für jeden Monat, den man früher in Rente geht. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen - also auch dann, wenn man das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat. Die reguläre Höhe der Rente lässt sich anhand einer Formel berechnen.
Für die 35 Versicherungsjahre werden nicht nur Zeiten angerechnet, in denen man regulär gearbeitet und für die Altersvorsorge eingezahlt hat. Auch andere Zeiten werden eingerechnet, beispielsweise:
- Zeiten, in denen man angestellt beschäftigt war
- Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld
- Zeiten, in denen man eine freiwillige Renten-Einzahlung getätigt hat
- Kindererziehungszeiten
- Zeiten, in denen man einen Angehörigen gepflegt hat
- Beiträge aus Minijobs
Rente für besonders langjährige Versicherte - nach 45 Versicherungsjahren
Ist man 45 Jahre rentenversichert, kann man nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung „grundsätzlich früher in Rente gehen“. Wenn von der „Rente mit 63“ die Rede ist, ist dieses Modell gemeint - alle vor 1953 Geborenen konnten ab dem 1. Juli 2014 ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen.
Spezielle Modelle zum vorzeitigen Ruhestand gibt es außer für langjährige Versicherte auch für schwerbehinderte Menschen und für Bergleute. (tab)
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