„Vorzeichen haben sich geändert“

Reiche-Pläne verstoßen gegen EU-Recht: Studie zeigt günstigere Alternative, selbst Union zweifelt

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Katherina Reiches Pläne verstoßen angeblich gegen das EU-Recht. Die Umwelthilfe warnt vor Vorfestlegung. Auch die Union äußert Zweifel.

Berlin/Brüssel – Ein aktuelles Rechtsgutachten bringt eines der zentralen energiepolitischen Vorhaben von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in Bedrängnis. Die auf Wettbewerbs- und Vergaberecht spezialisierte Kanzlei K&L Gates kommt laut einem Gutachten für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zu dem Ergebnis, dass die geplanten Back-up-Kraftwerke im Umfang von 20 Gigawatt (GW) Leistung nicht mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.

Die Rechtswissenschaftler kritisieren, es sei nicht ausreichend belegt, dass tatsächlich Gaskraftwerke mit 20 Gigawatt Leistung erforderlich seien. Stattdessen müssten auch alternative Ansätze wie Großbatteriespeicher und grenzüberschreitende Kapazitäten berücksichtigt werden, so das Gutachten.

Reiche plant bis zu 36 Gigawatt Gaskraftwerke: Gutachten stellt Gaskraftwerk-Pläne infrage

Die K&L-Experten argumentieren, dass sich die Vorzeichen seit der Vorgängerregierung wesentlich geändert hätten. In den damaligen Verhandlungen sei es um Beihilfen zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit für insgesamt 12,5 Gigawatt Kraftwerksleistung gegangen. „Diese Vorzeichen haben sich wesentlich geändert, und es bedarf daher einer neuen Einbindung der Öffentlichkeit“, schreiben sie.

Reiches Ambitionen gehen dabei weit über die ursprünglichen Pläne hinaus. Die Bundeswirtschaftsministerin plant bis 2030 den Bau neuer Gaskraftwerke mit einer Gesamtkapazität von mindestens 20 und bis zu 36 Gigawatt – deutlich mehr als die 12,5 Gigawatt, die bereits unter ihrem grünen Vorgänger Robert Habeck geplant waren.

EU-Beihilferecht definiert strenge Vorgaben für Energieförderung

Die EU-Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen (CEEAG) von 2022 legen verbindliche Kriterien für staatliche Förderungen im Energiesektor fest. Diese (seit dem 27. Januar 2022 gültigen) Bestimmungen verlangen von Mitgliedstaaten den Nachweis der Notwendigkeit, Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und Transparenz jeder Energiebeihilfe. Die EU-Kommission betont in den offiziellen Leitlinien, dass staatliche Beihilfen nur dann zulässig sind, wenn ein nachweisbares Marktversagen vorliegt und die Förderung auf das „erforderliche Minimum beschränkt“ bleibt. Besonders relevant ist die EU-Vorgabe zur Technologieneutralität: Beihilfen müssen in „wettbewerblichen, transparenten Verfahren“ vergeben werden, die alle verfügbaren Technologien gleichberechtigt berücksichtigen. Regionale Bevorzugungen oder standortspezifische Zusagen sind nach den EU-Bestimmungen grundsätzlich problematisch, da sie den Wettbewerb verzerren können.

Quelle: europa.eu

Laut TAZmissinterpretiert“ Reiche dabei den aktuellen Bundesnetzagentur-Bericht. Dieser spricht von einem „Zubaubedarf an steuerbaren Kapazitäten“ zwischen 22,4 und 35,5 Gigawatt – nicht ausschließlich von Gaskraftwerken. Diese Kapazitäten können auch Stromspeicher wie Großbatterien umfassen, die Strom aufnehmen, wenn Sonne und Wind gerade mehr liefern als Deutschland verbraucht. Das K&L Gates-Gutachten macht jedoch deutlich: „Es dürfen keine Anreize für eine Energieerzeugung geschaffen werden, durch die weniger umweltschädliche Energieformen verdrängt werden“. Die Beihilfe müsse auf das erforderliche Minimum beschränkt und in einem wettbewerblichen, transparenten Verfahren vergeben werden.

EU-Beihilferecht setzt klare Grenzen: Dezentrale Lösungen sparen 255 Milliarden Euro

Besonders problematisch sehen die Gutachter regionale Bevorzugungen. „Regionale und vor allem konkrete standortbezogene Zusagen erscheinen mit diesem geforderten Verfahren nicht vereinbar“, schreiben sie. Dies trifft einen neuralgischen Punkt, da in der Diskussion steht, den Bau von Kraftwerken im Süden Deutschlands mit besonderen Anreizen zu fördern.

Zeitgleich präsentierte die New Energy Alliance – ein Bündnis von 21 Unternehmen wie Enpal, 1KOMMA5°, Vonovia und Volkswagen – eine Roland Berger-Studie, die dezentrale Energielösungen als kostengünstigere Alternative zu Gaskraftwerken bewirbt. Die Studie beziffert den Mehrwert dezentraler Lösungen wie Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Wärmepumpen auf 185 bis 255 Milliarden Euro bis 2045. Das entspricht einer jährlichen Wertschöpfung von bis zu 13 Milliarden Euro – etwa 50 Prozent des Jahresbudgets des Klima- und Transformationsfonds.

Ein tatsächliches Marktversagen, das eine derart massive staatliche Förderung rechtfertigen würde, sei, laut DUH-Pressemitteilung, nicht belegt. Reiches Vorhaben gefährde den Wettbewerb zulasten klimafreundlicher Alternativen und würde laut TAZ fossilen Gaskraftwerken „unfaire Wettbewerbsvorteile“ verschaffen.

Katherina Reiche: Wirtschaftsministerin plant Back-up-Kraftwerke trotz Kritik an EU-Rechtskonformität.

Studie zeigt Alternativen: Massive Kosteneinsparungen für Verbraucher

Gemäß der Studienergebnisse der Roland-Berger-Analyse könnten private Haushalte ihre Energiekosten im Optimum um rund 50 Prozent senken – das entspricht jährlichen Einsparungen von 900 bis 1.200 Euro bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 4.000 kWh. Kleine und mittlere Unternehmen könnten sogar 1.500 bis 2.500 Euro pro Jahr einsparen.

Die dezentralen Lösungen würden zudem 100.000 neue Arbeitsplätze schaffen und die Netzausbaukosten um 40 bis 50 Prozent reduzieren. Marc Sauthoff, Senior Partner bei Roland Berger, erklärte: „Die Studie zeigt, dass gerade im Bereich der dezentralen Energielösungen ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial liegt, um die Kosten der Energiewende deutlich zu reduzieren.“

Skepsis an Reiches Gaskraftwerk-Strategie: Wachsende Kritik auch aus der Union

Interessant ist, dass auch aus den Reihen der CDU/CSU Zweifel an Reiches Gaskraftwerk-Strategie laut werden. Im August 2025 hatte die Parteivereinigung Klimaunion mittels einer extra in Auftrag gegeben Kurzstudie davor gewarnt, dass jede neue Subvention für Gaskraftwerke zum Preistreiber für die Stromkosten werden könnte, weil der Gaspreis den Strommarkt immer stärker beeinflussen würde. Die Klimaunion plädiert stattdessen für marktwirtschaftliche Anreize, die Flexibilität fördern – und lehnt staatliche Planvorgaben ab, die Innovationen und neue Technologien ausbremsen könnten. Die Blockade der Marktwirtschaft müsse aufhören.

DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagte, Ministerin Reiche müsse die bestehenden europäischen Regeln respektieren. „Erneuerbare Energien, Flexibilität und Speicher müssen Vorrang genießen. Die Vorfestlegung von Frau Reiche auf den Neubau von fossilen Gaskraftwerken ist dagegen völlig aus der Zeit gefallen“, sagte er. Die EU-Kommission müsse die Pläne der Bundesregierung deswegen kritisch prüfen. (ls)

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