Altersvorsorge

Reicht die Rente mit dieser Altersvorsorge zum Leben?

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Welche Altersvorsorge ist die richtige? Benötigen Sie überhaupt zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Absicherung? Wir klären auf.

Welche Möglichkeiten zur Altersvorsorge gibt es? Die möglichen Arten der Altersvorsorge lassen sich leichter darstellen, wenn man die jeweilige Vorsorgeform bestimmten Kategorien, den sogenannten „Säulen“ zuordnet. Man spricht dann von den drei Säulen der Altersvorsorge. 

Erste Säule der Altersvorsorge - Die Basisversorgung

Dort finden sich all jene Vorsorgelösungen, die für die künftige Rente eine Basisversorgung sicherstellen sollen. Dazu gehört zum einen die gesetzliche Rentenversicherung, der alle Angestellten und manche Selbstständige verpflichtend angehören. Zum anderen zählen dazu die berufsständischen Versorgungswerke, über die bestimmte freie Berufe – Ärzte, Apotheker, Anwälte, Architekten, Steuerberater und andere – verpflichtend abgesichert sind. 

All diesen Vorsorgeformen gemein ist die steuerliche Förderung: Sämtliche Beiträge zählen zu den Sonderausgaben für die Basisvorsorge. Die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung und die Versorgungswerke können Sparer vollständig absetzen.

Zweite Säule der Altersvorsorge - Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung

Zur zweiten Säule zählen geförderte Vorsorgeverträge, insbesondere Verträge der Riester-Rente und die betriebliche Altersvorsorge. Prinzipiell empfiehlt sich diese Art der zusätzlichen Absicherung vor allem für Angestellte. Riester-Verträge sind oft private, fondsgebundene Rentenversicherungen oder Fondssparpläne. Der Vorteil ist, dass die sogenannte „Riester-Rente“ staatlich gefördert wird. Einerseits zahlt der Staat Zulagen, andererseits lassen sich Beiträge von der Steuer absetzen. 

Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge sparen Arbeitnehmer oft in klassische Rentenversicherungen an. Als Arbeitnehmer profitieren Sie davon, dass auf die Beiträge keine Steuern und Sozialabgaben bezahlen müssen. Gefördert werden maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Wenn der Arbeitgeber etwas zu einem solchen Vertrag hinzugibt, lohnt sich ein solches Konstrukt in den meisten Fällen - als Faustregel gelten die eingesparten Sozialbeiträge von etwa 20 Prozent.

Riester- und Betriebsrenten sollen wachsende Lücken bei der gesetzlichen Altersvorsorge stopfen.

Renten aus der zweiten Säule müssen Sie übrigens mit Ihrem persönlichen Steuersatz im Alter versteuern. Bei Betriebsrenten zahlen sie zusätzlich noch die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ein Zuschuss vom Arbeitgeber lohnt somit erst recht.

Dritte Säule der Altersvorsorge - Private Vorsorge

Die private Vorsorge, die dritte Säule also, besteht aus allen privaten Vorsorgeverträge ohne besondere Förderung. Darunter fällt zum Beispiel die private Lebens- oder Rentenversicherung. Solche Sparformen werden aus Ihrem Nettogehalt gezahlt. Somit haben Sie bereits Einkommensteuer auf die Beiträge abgeführt.

Als Ausgleich dafür sind die späteren Renten nur noch geringfügig besteuert - es fällt nur der Ertragsanteil an. Wie hoch der ist, hängt davon ab, wie alt Sie sind, wenn Sie in Rente gehen. Wer sich das angesparte Kapital auf einmal auszahlen lassen möchte, bezahlt den persönlichen Einkommensteuersatz auf die Hälfte der Summe.

Politisch wird für eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge geworben, da die gesetzliche Vorsorge in Zukunft nach einer verbreiteten Meinung nur noch den Grundbedarf abdecken, aber nicht mehr den Lebensstandard sichern können wird. Für Menschen mit geringerem Einkommen wurde 2021 die Grundrente eingeführt.

Rubriklistenbild: © Silas Stein/dpa

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