„Haben kein Einnahmeproblem“

Nach Urteil in Karlsruhe: Lindner schließt weiter Steuererhöhungen aus

  • schließen

Durch das Urteil in Karlsruhe sinken die finanziellen Mittel der Regierung. Steuererhöhungen sollen laut Finanzminister Lindner den finanziellen Engpass aber nicht lösen.

Frankfurt/Berlin – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist deutlich: Die 60 Milliarden Euro an nicht genutzten Kreditermächtigungen für den Kampf gegen die Corona-Pandemie durften nicht rückwirkend in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben werden. Die Richter und Richterinnen in Karlsruhe erklärten das strittige zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 am Mittwoch (15. November) für nichtig. Auch wenn die Regierung nun mit weniger Geld auskommen muss, sind vorerst keine Steuererhöhungen geplant.

Nach Karlsruhe-Urteil: Lindner schließt Steuererhöhungen aus

Für Finanzminister Christian Lindner (FDP) bleiben die Leitplanken der Bundesregierung unverändert: „Einerseits die Schuldenbremse, bei der wir neue Rechtsklarheit haben, andererseits der Verzicht auf Steuererhöhungen“, betonte der FDP-Chef am Donnerstag (16. November) im Bundestag. Doch es werde sich etwas ändern: „Wir werden mit weniger Geld wirksamere Politik machen müssen als im vergangenen Jahrzehnt“, sagte Lindner. „Wir haben kein Einnahmeproblem, sondern wir haben ein Problem damit, schon seit vielen Jahren Prioritäten zu setzen.“

Christian Lindner (FDP), Bundesminister der Finanzen, spricht bei der Sitzung des Bundestags über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021.

Lindner betonte, das Urteil könne „Auswirkungen auf die Haushaltspolitik in Bund und Ländern generell haben“. Deshalb werte die Bundesregierung es zur Stunde sorgfältig aus. „Es ist jetzt zu früh, bereits eine Debatte über grundlegende Konsequenzen zu führen“, betonte Lindner. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will an der von ihm geplanten Förderung für den klimafreundlichen Umbau der deutschen Industrie festhalten. „Ja, okay, das Urteil des Verfassungsgerichtes sagt ‚So geht es nicht, wie ihr es euch gedacht habt‘. Aber es muss dann eben anders gehen“, sagte der Grünen-Politiker am Donnerstag in Berlin. „Also müssen wir das Geld an anderer Stelle finden beziehungsweise aufbringen.“

Bundesverfassungsgericht: Kredite dürfen nicht auf den KTF übertragen werden

Die Karlsruher Richterinnen und Richter stellten einen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse fest. Diese sieht vor, dass Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen. Für den Bund ist höchstens eine Neuverschuldung von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts erlaubt. In außergewöhnlichen Notsituationen kann die Schuldenbremse aber außer Kraft gesetzt werden. Das passierte während der Corona-Pandemie.

Der Bundestag beschloss 2020 und 2021 mehrmals, dass zur Bewältigung der Pandemie-Folgen neue Schulden aufgenommen werden dürften. Die 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, um die es nun in Karlsruhe ging, genehmigte er im April 2021. Damals regierte noch die große Koalition aus Union und SPD. Das Geld wurde zur Pandemiebekämpfung aber doch nicht gebraucht. Kurz nach dem Amtsantritt der Ampelkoalition wurden die Mittel im Februar 2022 rückwirkend auf den KTF übertragen. Aus diesem sogenannten Sondervermögen, einem Extrahaushalt, werden verschiedene Klimaschutzprojekte finanziert, etwa die energiesparende Sanierung von Gebäuden, eine Wasserstoffinfrastruktur oder Entlastungen bei Energiepreisen.

Scholz hält „tiefgreifende Veränderung der Haushaltspraxis“ nach Urteil für möglich

Gegen das Verschieben der Mittel wandte sich die Unionsfraktion im Bundestag an das Verfassungsgericht und hatte damit Erfolg. Dem KTF stehen nun 60 Milliarden Euro weniger zur Verfügung. Sollten Verpflichtungen darum nicht bedient werden können, „muss dies durch den Haushaltsgesetzgeber anderweitig kompensiert werden“, wie Gerichtsvizepräsidentin Doris König sagte.

In einer ersten Reaktion kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an, die neuen Vorgaben zur Haushaltsaufstellung „genau zu beachten“. Er sei denkbar, dass das Urteil „eine sehr tiefgreifende Veränderung der Haushaltspraxis“ zur Folge hat, sagte Scholz in der Regierungsbefragung des Bundestags. Für den KTF werde das Urteil „unmittelbare Konsequenzen“ haben. Über dessen Wirtschaftsplan müsse neu geredet werden. (vk/dpa/afp)

Rubriklistenbild: © Melissa Erichsen/dpa

Kommentare