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Der Hamburger Kupferproduzent Aurubis soll für Schäden an Umwelt und Gesundheit der Menschen rund um eine Mine in Mexiko mitverantwortlich sein.
Hamburg – „Metalle für den Fortschritt“ – mit dieser Botschaft wirbt der Kupfer- und Metallhersteller Aurubis. Oft geht es dabei um umweltfreundliche Produktion. Die hätten auch gerne die Anwohner:innen des Sonora-Flusses im Nordwesten Mexikos. Doch „meine Gesundheit wurde – wie die vieler Menschen – stark geschädigt“, schreibt die Mexikanerin Martha Patricia Velarde in ihrer Beschwerde gegen das in Hamburg ansässige Unternehmen.
Umweltverschmutzung in Amerika – ist ein deutscher Hersteller mitverantwortlich?
Das Schreiben beim Bundesamt für Wirtschaft eingereicht hat die Romero Initiative (CIR), eine Organisation für Menschen- und Arbeitsrechte. Die Aurubis AG sei mitverantwortlich für Umweltschäden und Wasserverschmutzung in der Region 50 Kilometer südlich des US-Bundesstaates Arizona, bemängeln die Initiative und die Beschwerdeführerin stellvertretend für über 20 000 Anwohner:innen.
Die Begründung: Aurubis importiere Kupfer aus der dortigen Mine. Der Fall ist auch deshalb interessant, weil solche Beschwerden mindestens vorläufig nicht mehr möglich wären, sollte das Lieferkettengesetz abgeschafft werden, wie es Union und FDP im Bundestagswahlkampf propagieren.
Aurubis habe früher Kupfer beim Unternehmen Grupo Mexico gekauft, dem größten Bergbaukonzern des Landes, und tue das seit 2023 wieder, schreibt CIR. In dessen Mine Buena Vista del Cobre sei 2014 der Damm eines Abwasser-Rückhaltebeckens gebrochen, wodurch sich „40 000 Tonnen kupfersulfathaltiger Schlamm“ in die benachbarten Flüsse ergossen hätten. Laut Untersuchungen staatlicher Behörden seien deshalb das Grund- und Oberflächenwasser sowie die Flusssedimente unter anderem mit Arsen, Blei und Quecksilber belastet.
Blei im Blut – versagt das Sorgfaltspflichten-Gesetz bei Metallherstellung?
Weiterhin beschreiben die Kritiker:innen die gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung. Im Blut der Anwohner:innen habe man erhöhte Werte unter anderem von Arsen, Blei, Kadmium und Quecksilber festgestellt. Leber- und Krebserkrankungen seien dadurch ausgelöst worden. Die zugesicherte Wasseraufbereitung funktioniere schlecht. Eine angemessene Gesundheitsversorgung sei nicht vorhanden.
Dass solche Schäden passieren, soll das deutsche Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz eigentlich vermeiden helfen. Hiesige Unternehmen müssen sich darum kümmern, dass die Rohstoffe und Produkte, die sie aus dem Ausland importieren, dort unter Einhaltung der Menschenrechte der Beschäftigten und Anwohner:innen hergestellt werden.
Dieser Mitverantwortung sei die Firma jedoch nicht nachgekommen, kritisiert CIR. „Es ist davon auszugehen, dass Aurubis seine Sorgfaltspflichten verletzt hat“, da das Unternehmen „seit mindestens 2019 über die Situation im Umkreis der Mine informiert ist und unseres Wissens nach keine wirksamen Sorgfaltsmaßnahmen ergriffen hat“, erklärt CIR-Mitarbeiter Christian Wimberger. Er geht von einer Verletzung des Gesetzes aus, weil „der Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser verwehrt ist, die Gesundheit der Bevölkerung geschädigt wird und die natürlichen Grundlagen zur Produktion von Nahrung beeinträchtigt sind“. Das Bundesamt für Wirtschaft muss die Beschwerde nun prüfen, kann eventuelle Gegenmaßnahmen der deutschen Firma veranlassen und grundsätzlich Geldbußen bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes verhängen.
„Weitere Katastrophen“ verhindern – Hersteller äußert sich nicht zu Vorwürfen
Beschwerdeführerin Velarde und viele andere Leute in der Umgebung der Mine fordern, „die Bevölkerung mit 36 vertraglich zugesagten Trinkwasseraufbereitungsanlagen“ zu versorgen, die der Minenbetreiber schon lange installieren wollte. Außerdem müsse „eine in Toxikologie spezialisierte Gesundheitsversorgung“ eingerichtet werden. Und schließlich gehe es darum, „weitere Katastrophen“ zu verhindern. Denn das Bergbauunternehmen hat mittlerweile ein neues, größeres Rückhaltebecken gebaut, dem die Anwohner:innen ebenfalls nicht trauen.
Auf Anfrage der FR äußert sich Aurubis nicht konkret zu den Vorwürfen. Man arbeite aber „nur mit Geschäftspartnern zusammen, die intensiv und kontinuierlich überwacht werden“. Für diese sei es „nicht tolerierbar, Materialien zu verarbeiten, die mit Menschenrechtsverletzungen in Verbindung gebracht“ würden. Die Firma betont, das deutsche Lieferkettengesetz einzuhalten.
Dieses ist seit 2023 in Kraft und gilt für Unternehmen ab 1000 Beschäftigte. Wirtschaftsverbände haben es immer bekämpft, angesichts der wirtschaftlichen Stagnation kritisieren viele Firmen jetzt den angeblich zu hohen Verwaltungsaufwand, Union und FDP wollen die Regulierung deshalb wieder abschaffen. Wobei ab 2027 eine ähnliche EU-Richtlinie in Kraft treten soll, die Deutschland anwenden muss – wenn sie nicht vorher aufgeweicht wird. Ohne derartige Gesetze gäbe es keine Beschwerden, wie sie CIR gegen Aurubis einreicht.
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