VonJana Wehmannschließen
Bei der Deutschen Bahn kommt es erneut zu Lokführer-Streiks und Züge fallen aus. Aber welche Ansprüche haben Reisende? Wie bekommen sie das Geld erstattet?
Düsseldorf – Gute Nerven sind gefragt: Denn bei der Deutschen Bahn kommt es wieder zu Streiks. Wie die Lokführergewerkschaft (GDL) am Montag angekündigt hat, startet die dritte Streikwelle für den Personenverkehr bereits am Donnerstag (2. September). Das bedeutet: Zahlreiche Züge fallen aus, Störungen und Verspätungen sind möglich. Betroffen vom Streik sind zahlreiche Bahn-Verbindungen in NRW und Verbindungen der Bahn im Fernverkehr.
Daher weist die Deutsche Bahn darauf hin: „Wer kann, sollte seine Reise auf die Zeit vor oder nach dem Streik verschieben.“ Was heißt das nun: WasBekommen Reisende ihr Geld zurück? Welche Ansprüche haben Fahrgäste durch den Streik?
- Streik beginnt am Mittwoch, 1. September, ab 17 Uhr im Güterverkehr
- Ab Donnerstag, 2. September, um 2 Uhr ist der Personenverkehr und die gesamte Bahn-Infrastruktur betroffen
- Streik endet am Dienstag, 7. September um 2 Uhr
Streik Lokführer: Bekomme ich von der Deutschen Bahn mein Geld zurück?
- Die Deutsche Bahn gab bekannt, das für bereits gekaufte Fernverkehrstickets besondere Kulanzregelungen gelten
- Fahrgäste, die im Zeitraum vom 2. bis einschließlich 7. September ihre Reise aufgrund des Streiks der GDL verschieben möchten, können ihr bereits gebuchtes Ticket für den Fernverkehr entweder flexibel nutzen oder kostenfrei stornieren
- Dies gilt ab dem 30. August und bis einschließlich zum 17. September
- Auch Sitzplatzreservierungen können kostenfrei umgetauscht werden
- Bei Sparpreisen und Super Sparpreisen ist die Zugbindung aufgehoben
- Für die Weiterfahrt können auch andere Züge genutzt werden (gilt auf für Nahverkehr RE, RB, IRE und S-Bahn)
- Zudem gelten die allgemeinen Fahrgastrechte bei Verspätungen oder Zugausfall
Streik Deutsche Bahn: Wie bekomme ich das Geld für mein Zugticket zurück?
- Wer sein Ticket stornieren möchte, kann dies für online gebuchte Tickets über das Erstattungsformular tun
- Mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post
- Fahrgäste, die vom Streik betroffen sind, sollten Belege sammeln
- Das heißt: Verspätungsbescheinigungen unterzeichnen lassen, Fotos und Screenshots von Anzeigetafeln machen
Streik GDL: Gibt es eine Sonderhotline von der Deutschen Bahn?
- Für alle Anliegen rund um den GDL-Streik richtet die Deutsche Bahn ab dem 30. August um 19 Uhr eine Sonderhotline ein
- Sonderhotline: 08000 99 66 33
Deutsche Bahn Streik: Worauf habe ich Anspruch?
- EU-Fahrgastverordung: Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge der Verspätung ab. Kommen Fahrgäste mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben sie Anspruch auf 25 Prozent Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 Prozent. Ab einer absehbaren Verspätung von über einer Stunde können Fahrgäste auch auf die Fahrt verzichten und den kompletten Ticketpreis zurückverlangen
- Verspätung über 60 Minuten: Kostenfreie Getränke und Mahlzeiten. Wird dies nicht angeboten, können Reisende ihre Verpflegung in Rechnung stellen
Streik Deutsche Bahn: Wie komme ich zur Arbeit?
- Reisende können auf andere Verkehrsmittel umsteigen und bekommen zum Teil die Kosten erstattet
- Taxi-Fahrt: Zum Teil. Da die DB allerdings nur bis zu 80 Euro übernimmt, könnte es teuer werden
- Andere Züge: Gebuchte Tickets im Fernverkehr können für andere Züge verwendet werden
- Fahrt mit dem eigenen Auto: Nein
Lokführer-Streik: Zahlt die Deutsche Bahn ein Hotelzimmer?
- Sofern die Weiterfahrt am selben Tag nicht mehr möglich oder gar zumutbar ist, muss die Deutsche Bahn die Kosten für ein Hotelzimmer übernehmen
- Achtung: Die Deutsche Bahn übernimmt nicht die gesamten Kosten. Es werden „angemessene Übernachtungskosten erstattet“, heißt es auf der Website
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