VonLars-Eric Nievelsteinschließen
Die CDU hat neue Pläne für eine Bürgergeldreform vorgelegt. Darin ist die komplette Streichung für Arbeitsverweigerer vorgesehen. Die Ampel kritisierte das vehement.
Berlin – Das Bürgergeld steht immer wieder im Zentrum hitziger Debatten. Bernd Siggelkow, der Gründer der Hilfsorganisation „Arche“, hat es sogar als „Verbrechen an unseren Kindern“ bezeichnet. Während die Ampel-Koalition nach Reformmöglichkeiten sucht, hat die Opposition einen konkreten Vorschlag vorgelegt, der jedoch auf breite Kritik stieß.
CDU plant „neue Grundsicherung“ – Arbeitsverweigerer sollen leer ausgehen
Die aktuelle Kontroverse begann vor einigen Tagen, als die CDU ihr neues Konzept für den Sozialstaat präsentierte. Ein Satz genügte, um einen medialen Sturm auszulösen: „Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab (‘Totalverweigerer‘), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist.“ Das bedeutet im Klartext, dass die CDU vorschlägt, das Bürgergeld für Arbeitsunwillige dauerhaft zu streichen.
Dieser Ansatz fand breite Unterstützung in der Partei und wurde vom Bundesvorstand einstimmig verabschiedet. Nach dem Willen der CDU soll das Bürgergeld in Zukunft „Neue Grundsicherung“ heißen. Der Grund dafür ist laut Karl-Josef Laumann, dem Vorsitzenden der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands (CDA), eine „abnehmende Akzeptanz des Bürgergeldes“ in Deutschland. Mit dem Bürgergeld sei es nicht gelungen, „die Integration in den Arbeitsmarkt nicht gut genug hin“ zu bekommen. Während sich die CSU klar hinter die CDU stellte, gab es von Sozialverbänden und vonseiten der Grünen deutliche Kritik. Die CDU habe „völlig das Maß verloren“.
Mathias Middelberg, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union im Bundestag, hatte schon vorgeschlagen, Arbeitslosen kommunale Arbeitsangebote zu unterbreiten. „Wenn es gelänge, eine Million mehr Menschen aus dem Bürgergeld in Arbeit zu vermitteln, würde das allein den Bundeshaushalt um bis zu 30 Milliarden Euro entlasten“, sagte Middelberg gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).
Arbeitgeberpräsident stellt sich hinter CDU-Pläne
Nun hat sich Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger in die Diskussion eingeschaltet und die Pläne der CDU unterstützt. „Wir brauchen eine Grundsanierung des Bürgergeld-Systems“, sagte Dulger in Berlin, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. Ein treffsicherer Sozialstaat sei notwendig, der „wehrhaft“ gegen Missbrauch sei. „Wir müssen den Sozialstaat vom Kopf auf die Füße stellen“, fügte er hinzu. Daher begrüße er die Pläne der CDU.
Die Sozialverbände sind klar gegen die Pläne. „Es ist unsäglich, dass mit dieser Debatte wieder Vorurteile gegen Menschen im Grundsicherungsbezug geschürt werden“, sagte Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), gegenüber der Funke-Mediengruppe. Die CDU würde die Ärmsten der Gesellschaft gegeneinander ausspielen, anstatt für bessere Löhne und sinnvolle Arbeit zu kämpfen. „So schürt man nur Unfrieden in unserer Gesellschaft und leistet den Feinden der Demokratie Vorschub.“
Auch die SPD, die Grünen, die Linkspartei und die Arbeiterwohlfahrt haben die Pläne abgelehnt. Einige warfen der CDU sogar vor, den Sozialstaat anzugreifen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) allerdings hatte bereits zu Jahresbeginn ähnliche Pläne geäußert.
Agentur für Arbeit darf die Sätze höchstens um 30 Prozent kürzen
Derzeit sieht das Höchstmaß an Strafen von der Bundesagentur für Arbeit eine Kürzung des Regelbedarfs vor. Wie die Agentur auf Anfrage von Ippen.Media erklärte, sieht die Staffelung wie folgt aus:
Bei einer Pflichtverletzung kürzt die Agentur den Regelbedarf des Bürgergeld-Beziehers um zehn Prozent für einen Monat. Bei der zweiten Pflichtverletzung sind es 20 Prozent, die Dauer erhöht sich auf 2 Monate. In der letzten Stufe kürzt die Agentur den Regelbedarf um 30 Prozent für drei Monate.
Diese 30 Prozent sind das Maximum – Kürzungen dürfen derzeit nicht höher ausfallen, und die Kosten für Miete und Heizung dürfen überhaupt nicht gekürzt werden. „Für die Ablehnung eines zumutbaren Jobangebotes braucht es einen wichtigen Grund, worüber die zuständigen Mitarbeiter der Jobcenter informiert werden müssen“, sagte ein Sprecher der Agentur. Dieser Grund müsste dann von der Agentur anerkannt werden. „Lehnt ein Leistungsberechtigter ein zumutbares Jobangebot ohne wichtigen Grund ab, begeht er eine Pflichtverletzung.“ Dies müsse immer im Einzelfall geprüft werden. „Natürlich setzen die Jobcenter die bestehenden Gesetze, Weisungen und Regelungen um.“
Mit Material von DPA
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