- VonMax Schäferschließen
Nach einer Neuregelung haben viele Bürgergeld-Empfänger Probleme mit dem Leistungsbezug. Ein Jobcenter bietet nun einen Ausweg an. Die großflächige Einführung bleibt jedoch unsicher.
Wuppertal – Mit der Einstellung des Postscheck-Systems der dafür zuständigen Postbank kamen zahlreiche Beziehende von Bürgergeld und anderen Sozialleistungen in die Bredouille: Bisher hatten sie ihre Leistungen auf dem Weg erhalten, nun muss das auf anderen Wegen erfolgen. Denn: Nicht alle haben Zugang zu einem Konto – oder können sich die Gebühren leisten. Wie eine Alternative zum bisherigen Scheckverfahren der Post ablaufen kann, zeigt das Jobcenter in Wuppertal.
Das dortige kommunale Jobcenter will mit der dortigen Sparkasse ein eigenes Scheckverfahren entwickeln, welches das bisherige Verfahren zum 1. Januar ersetzen soll. Die Bürgergeld-Beziehenden sollen vom Jobcenter generierte Schecks bekommen. Diese können sie dann in den Filialen der Sparkasse einlösen, berichtete die Westdeutsche Zeitung (WZ).
Jobcenter und Sparkasse entwickeln System zur Bürgergeld-Auszahlung – breiter Einsatz fraglich
„Die letzten Einzelheiten zum Verfahren werden gerade zwischen den beiden Organisationen geklärt“, sagte Andreas Kletzander, Vorstand Arbeitsmarkt und Kommunikation beim Wuppertaler Jobcenter, der WZ. „Dazu gehören Fragen wie Sicherheit oder Vermeidung von Missbrauch.“ Sozialrecht-Referent Harald Thomé von der Beratungsstelle Tacheles hatte bereits zuvor diesen Weg als Alternative zu Postschecks und zur Kontoauszahlung vorgeschlagen.
Ob das System bundesweit für die bisherigen Nutzerinnen und Nutzer der Auszahlung per Postschecks etabliert werden kann, ist jedoch unklar. „Welche Möglichkeiten die Sparkassen für entsprechende Anforderungen der Kommunen oder Jobcenter vor Ort jeweils finden, liegt in ihrer eigenen geschäftspolitischen Verantwortung“, erklärte ein Sprecher des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands auf Ippen.Media-Anfrage. Die Sparkassen kennen den Bedarf und die Gegebenheiten vor Ort am besten. „Zentrale Vorgaben wären daher nicht zielführend.“
Beziehende sollen Grundsicherung auf Basiskonten erhalten
Der Sparkassen-Verband sieht die Eröffnung eines Basiskontos als weitere Alternative. „Dieses steht allen Menschen mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU offen – auch ohne festen Wohnsitz oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus – und ermöglicht die sichere und unbürokratische Auszahlung von Sozialleistungen“, erklärte der Sprecher. Auf dieses Recht verweist auch ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die BA prüfe derzeit nicht die Auszahlungsoption der Grundsicherung über die Sparkassen.
Auch das Bundesarbeitsministerium setzt auf das Basiskonto. „Personen ohne Konto wurden in zwei Wellen angeschrieben und erhielten Informationen, wie ein Konto eröffnet werden kann“, erklärte ein BMAS-Sprecher. „Die gemeinsamen Einrichtungen wurden zudem aufgefordert, alle leistungsberechtigten Personen, bei denen auch nach den zentralen Anschreibaktionen noch keine Kontoverbindung vorliegt, persönlich zu kontaktieren und im erforderlichen Umfang bei der Kontoeröffnung zu unterstützen.“
Kosten der Basiskonten für Bürgergeld-Beziehende schon Belastung – auch der Zugang ist schwierig
Kundinnen und Kunden haben mit Basiskonten die Möglichkeit, grundlegende Funktionen wie die Ein- und Auszahlung sowie Lastschriften und Überweisungen zu tätigen. Eine Schutzbedingung ist, dass die Banken nur „angemessene Entgelte“ erheben dürfen. Doch was „angemessen“ oder „marktüblich“ ist, ist unklar. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte bereits kritisiert, dass sie Banken diese lockere Auslegung zu Nutze machen – und die Gebühren für Leistungsbeziehende mit knappen Regelsätzen bereits eine Belastung seien.
Für einige Bürgergeld-Beziehende ist bereits der Zugang zu einem Basiskonto bereits das Problem – trotz Rechtsanspruch. „Rechtlich haben die Banken und Sparkassen kaum Möglichkeiten, die Ablehnung eines Basiskontos zu begründen“, erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg. „In der Praxis werden die Kunden häufig am Schalter abgewimmelt, weil sie für eine Bank vermeintlich uninteressante Kunden sind.“ Nach Erfahrung von Harald Thomé trifft das häufig Geflüchtete und wohnungslose oder hoch verschuldete Personen. „Ihnen fehlt die Durchsetzungskraft, um sich um ein Konto zu kümmern.“
Arbeitsagentur räumt Basiskonto-Problem ein – verweist aber auf Härtefall-Regel
Der Arbeitsagentur ist das Problem bewusst, sieht sich bei der Problemlösung aber nicht in der Handlungsrolle. Dass das Recht auf ein Basiskonto „in der Praxis den Kundinnen und Kunden verwehrt wird, ist ein Problem, das nicht im Entscheidungs- und Verantwortungsbereich der BA bzw. der Jobcenter gelöst werden kann“, erklärte ein BA-Sprecher. Es betreffe zudem nicht nur Leistungen der BA oder der Jobcenter, sondern auch anderer Stellen.
Die BA rechnet, dass rund 10.000 bis 15.000 Menschen weiterhin Leistungen ohne Konto erhalten werden. Das sollen jedoch lediglich Härtefälle sein. Dazu müssen sie nachweisen können, „dass ihnen die Einrichtung eines Kontos ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist“, erklärte ein Sprecher des Arbeitsministeriums. Dann werde die Geldleistung „entsprechend der örtlichen beziehungsweise organisatorischen Gegebenheiten“ ausgezahlt.
Bürgergeld-Auszahlung kann auch über Barcode-Verfahren oder Wohlfahrtsverbände erfolgen
„Das kann in Form einer Barauszahlung durch die örtliche Stadt- oder Kreiskasse sein, aber auch die Nutzung eines Barcodeverfahrens kann von den Sozialleistungsträgern angeboten werden“, so der Sprecher. „Die Bundesagentur für Arbeit plant, den Leistungsberechtigten in diesen Fällen die Ausgabe einer Debit-Karte anzubieten, auf die die entsprechende Sozialleistung gebucht wird.“ Dazu bestehe weiterhin die Möglichkeit, Sozialleistungen wie das Bürgergeld auf das Konto eines Dritten auszuzahlen. Das könne eine Vertrauensperson oder eines Wohlfahrtsverbandes sein.
Rubriklistenbild: © Sven Hoppe/Ole Spata/dpa
