Bei Banken verpönt

Bürgergeld-Beziehende stehen vor großem Problem – weitere Belastung droht

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Eine Gruppe von Bürgergeld-Beziehenden steht vor einem großen Problem: Durch den Wegfall eines Systems brauchen sie Konten. Doch häufig fehlt ihnen hier der Zugang.

Frankfurt – Einige Bürgergeld-Beziehende stehen seit Oktober 2025 zum Problem: Weil die zuständige Postbank bald ein neues System nutzt, werden die Postschecks offiziell zum 1. Januar 2026 eingestellt. In der Praxis versenden die Jobcenter jedoch bereits im Oktober keine Schecks mehr. Denn diese können drei Monate lang eingelöst werden. Für die Betroffenen kann das zu Problemen führen. „Jetzt kann es passieren, dass Menschen ihre Leistungen nicht bekommen“, warnte Sozialrecht-Referent Harald Thomé bei Ippen.Media.

Kein Bürgergeld mehr: Einige Beziehende könnten Schwierigkeiten bekommen, ihr Geld zu erhalten. (Symbolfoto)

Die Leistungsberechtigten brauchen damit ein Konto, um problemlos ihr Bürgergeld zu erhalten. Durch das Scheck-System war das nicht zwingend möglich. Das Problem ist, dass der Zugang zu Konten für Menschen in prekären Zuständen häufig schwierig ist. Zwar gibt es einen Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto. Es ermöglicht Geld einzuzahlen, abzuheben sowie Lastschriften, Überweisungen, doch die Banken müssen keinen Überziehungsrahmen anbieten, stellt die Bankenaufsicht Bafin klar.

Bürgergeld-Beziehende vor Problem – Zugang zu Leistungen erschwert

„Rechtlich haben die Banken und Sparkassen kaum Möglichkeiten, die Ablehnung eines Basiskontos zu begründen“, erklärte die Verbraucherzentrale Hamburg. Laut Bafin ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn die Person eine Straftat gegen die Bank verübt hat oder bereits ein Basiskonto bei der Bank hatte und das Finanzinstitut es wegen illegalen Handlungen oder Zahlungsverzug gekündigt hat.

„In der Praxis werden die Kunden häufig am Schalter abgewimmelt, weil sie für eine Bank vermeintlich uninteressante Kunden sind“, kritisiert dagegen die Verbraucherzentrale. „Häufig wird auch bewusst so getan, als hätte der Kunde nur ein Girokonto verlangt – hier darf abgelehnt werden.“ Nach Erfahrung von Harald Thomé trifft das häufig Geflüchtete und prekär lebende Menschen wie wohnungslose oder hoch verschuldete Personen. „Ihnen fehlt die Durchsetzungskraft, um sich um ein Konto zu kümmern.“ Dazu kritisiert er: „Alleine kommt man gegen eine Bank nicht an. Dann müssen sie zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale gehen.“

„Wir haben ganz gute Erfahrungen damit gemacht, dass die Kunden explizit ein Basiskonto verlangen und bei Ablehnung auf schriftlicher Begründung bestehen“, erklärte die Hamburger Verbraucherzentrale. Dazu können abgelehnte Personen auch ein Verwaltungsverfahren bei der Bafin beantragen. Die prüft dann, ob die Voraussetzungen vorliegen und kann die Kontoeröffnung anordnen. Ein solches Verfahren dauere jedoch lange, erklärte die Verbraucherzentrale. Die Betroffenen seien häufig woanders untergekommen. Hilft alles nichts, ist auch eine Klage möglich.

Kosten für Konten schon Problem für viele Bürgergeld-Beziehende

Doch auch wenn die Bürgergeld-Beziehenden ein Basiskonto haben, kann das für sie eine Belastung sein. Zwar gebe es dabei „besondere Schutzbedingungen“ für die Kundinnen und Kunden. „Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten der Banken sind deutlich eingeschränkt“, erklärte die Bafin auf Ippen.Media-Anfrage.

Doch gerade der Preis ist ein Problem. Die unkonkreten Vorgaben zum Preis, der „angemessen und marktüblich“ sein solle, machen sich die Banken nach Ansicht der Verbraucherzentrale zu Nutze. Für Bürgergeld-Beziehende kann das zum Problem werden. Denn der Regelsatz ist ohnehin knapp kalkuliert – und nach Ansicht von Sozialverbänden sogar unter dem Existenzminimum.

Offiziell müssen Jobcenter das Bürgergeld noch auf anderen Wegen bereitstellen

Durch den Wegfall des Postscheck-Systems trifft das Problem nun diejenigen, die bisher ohne Konto das Bürgergeld erhalten haben. Dabei müsste die Grundsicherung – wie andere Geldleistungen auch – nicht zwingend auf ein Konto ausgezahlt werden. Auch nach der Einstellung des Postschecks nicht. Denn am entsprechenden Gesetz hat sich nichts geändert. Wenn die Beziehenden es verlangt, muss es demnach an den „Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt“ übermittelt werden.

Als Alternative zu den Postschecks und der klassischen Kontoauszahlung schlägt Harald Thomé auf seiner Webseite etwa eine Kooperation mit den Sparkassen als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute vor. Die Leistungsberechtigten könnten Barschecks erhalten, die sie dort einlösen können.

Rubriklistenbild: © Jens Kalaene/dpa

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