Sanktionen „anschärfen“

Bürgergeld: Bas kündigt härtere Gangart an – Was das für Bezieher bedeutet

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Das Bürgergeld braucht Reformen – da ist sich die Merz-Regierung einig. Sozialministerin Bärbel Bas hat nun angekündigt, was sie bei den Maßnahmen ändern möchte.

Berlin – Wie soll es weitergehen beim Bürgergeld? Darüber streitet die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) schon länger. Man ist sich zwar einig, dass das Bürgergeld Reformen braucht, aber nicht über das Wie. SPD-Chefin und Sozialministerin Bärbel Bas hat sich nun konkreter geäußert.

Bürgergeld: Bas will Sanktionen „anschärfen“

So kündigte sie im ARD-Interview am Sonntag (07. September) mehr Härte gegen Arbeitsverweigerer unter den Bürgergeld-Empfängern an. Man sei sich mit der Union einig, dass Hilfsbedürftige unterstützt werden müssten, sagte sie in der ARD. Auf der anderen Seite müsse man handeln, wenn einfach Termine in Jobcentern versäumt würden.

SPD-Chefin und Sozialministerin Bärbel Bas will das Bürgergeld reformieren. (Archivfoto)

„Deshalb werden wir diese Mitwirkungspflichten und Sanktionen auch anschärfen.“ Die Mitarbeiter der Jobcenter wünschten sich diese Instrumente, um mit den Menschen arbeiten zu können. Zudem verwies Bas auf das neue Schwarzarbeit-Bekämpfungsgesetz. Dieses verbessere den Datenaustausch zwischen Zoll und Jobcentern, damit Zahlungen bei Betrug schnell gestoppt werden könnten. 

Sanktionen beim Bürgergeld: Was bisher gilt – und was sich ändern könnte

Bisher gilt, dass Bürgergeld-Bezieher Sanktionen bei Pflichtverstößen drohen – dazu gehört unter anderem das Versäumen von Terminen oder die Ablehnung zumutbarer Arbeit. Dabei kann eine erste Pflichtverletzung zu einer Kürzung des Regelsatzes um 10 Prozent für einen Monat führen, die zweite um 20 Prozent für zwei Monate, und weitere Verstöße um 30 Prozent für drei Monate. Im Extremfall kann das komplette Bürgergeld – also die Zahlung des Regelsatzes – für bis zu zwei Monate gestrichen werden. Bei sämtlichen Kürzungen bleiben die Zahlungen von Miete und Heizung davon unberührt.

Die meisten Bürgergeld-Empfänger dürfte eine Verschärfung der Sanktionen allerdings nicht treffen: 2024 haben Jobcenter lediglich knapp 23.400 Sanktionen verhängt – eine verschwindend geringe Zahl. Ob sich dies mit der geplanten Reform ändert, bleibt abzuwarten.

Denn Bas will offenbar vor allem bei den bestehenden Sanktionen nachschärfen– denkbar sind unter anderem schnellere und höher ausfallende Kürzungen bei Pflichtverstößen. Ein kompletter Entzug des Bürgergelds bei wiederholten Verstößen, wie von der CDU gefordert, dürfte allerdings schwer umzusetzen sein, ohne dass das Bundesverfassungsgericht dazwischengrätscht. Dieses hatte schon 2019 entschieden, dass die Streichung von Leistungen beim Bürgergeld und Kürzungen von über 30 Prozent des Regelsatzes verfassungswidrig sind. 

Komplett-Entzug von Bürgergeld: „Nicht so einfach, wie Herr Linnemann sich das vorstellt“

Das hat auch Bas noch einmal angesprochen. „Das ist nicht so einfach, wie Herr Linnemann sich das vorstellt“, sagte die SPD-Chefin in Berlin über den Vorstoß des CDU-Generalsekretärs, das Bürgergeld Verweigerern komplett zu streichen. „Wir müssen immer in diesem Land ein Existenzminimum gewährleisten, deshalb ist es nicht so einfach, Leistungen zu entziehen.“ Auch die SPD sei aber der Meinung, dass diejenigen, die nicht arbeiten wollten, Konsequenzen spüren sollten. Auch wolle sie den Sozialstaat „effektiver“ machen, etwa durch ein Zusammenlegen von Leistungen.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hatte in der Bild am Sonntag für einen Paradigmenwechsel im Sozialsystem plädiert. „Ich möchte ein Bürgergeld-System, das wir nicht nur umbenennen“, sagte er. Kern einer Reform müsse sein, „dass wir in Zukunft jemanden nicht nur sanktionieren, wenn er eine zumutbare Arbeit wiederholt ablehnt. Sondern: Er darf gar kein Bürgergeld mehr bekommen.“  (lma mit Reuters/dpa)

Rubriklistenbild: © Federico Gambarini/dpa

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