VonAmy Walkerschließen
Die Debatte um das Bürgergeld und sogenannte „Arbeitsverweigerer“ geht immer weiter. Doch ein Blick auf die Zahlen verrät, wie wenige Arbeitslose einen Job wirklich ablehnen.
Berlin – Im Jahr 2023 haben laut der Bundesagentur für Arbeit 3,9 Millionen Bürgerinnen und Bürger das sogenannte Bürgergeld erhalten. Von diesen waren etwa 1,9 Millionen als nicht erwerbsfähig eingestuft. Die verbleibende Gruppe ist Gegenstand intensiver Debatten, die sich in den letzten Wochen und Monaten verschärft haben. Insbesondere seit der Entscheidung, das Bürgergeld ab 2024 erneut zu erhöhen, ist eine hitzige Diskussion unter Politikern und Politikerinnen entbrannt, ob sich Arbeit durch die Grundsicherung überhaupt noch lohnt.
Kritik am Bürgergeld: Viele Faktoren bestimmen die Debatte
Ökonomen kritisieren ebenfalls bestimmte Aspekte des Sozialsystems, das schlechte Arbeitsanreize setzt und Menschen von der Arbeit abhält. Die steigende Anzahl von Flüchtlingen aus der Ukraine, die noch nicht arbeiten und Bürgergeld erhalten, erhöht die Kritik.
Die Opposition plädiert für einen strengeren Umgang mit diesen vermeintlich „faulen“ Menschen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant laut einem neuen Gesetzesentwurf sogar Leistungskürzungen für Personen, die eine Arbeitsaufnahme ablehnen. Aber wie viele Menschen sind davon tatsächlich betroffen? Wer eine Arbeit ablehnt, wird bereits sanktioniert.
Bürgergeld vs. Hartz IV: Kein Vergleich aktuell möglich
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sammelt genau diese Daten. Sie wurden Ippen.Media für diese Analyse zur Verfügung gestellt. Aus diesen Daten lässt sich recht genau ablesen, in wie vielen Fällen das Bürgergeld gekürzt werden musste und warum.
Für die Jahre 2022 und 2023 sind die Daten jedoch nur fragmentarisch. Von Juli 2022 bis zur vollständigen Einführung des neuen Bürgergelds gab es ein Sanktionsmoratorium, d.h. es gab nur sehr wenige Leistungskürzungen, um die Jobcenter bei der Einführung des neuen Systems zu entlasten. Die Ablehnung eines Jobangebots wurde in diesem Zeitraum nicht bestraft, ebenso wie die meisten anderen Pflichtverletzungen. Für die Jahre 2022 und 2023 gibt es daher nur Daten für einzelne Monate - für alle anderen Jahre gibt es Jahresdaten.
Die erste wichtige Erkenntnis ist also, dass es noch nicht möglich ist, ein umfassendes Bild vom Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV zu zeichnen. Es gibt einfach noch keine verlässlichen Informationen - das bestätigte uns auch ein Arbeitsmarktforscher des IAB auf Nachfrage. „Es hat viel Unruhe in den letzten Jahren gegeben, und das zeigt sich leider auch in der Statistik“, so seine Aussage.
Debatte über das Bürgergeld: 52.000 Fälle von Arbeitsverweigerung im Jahr 2021
Betrachten wir also die Jahre mit verlässlichen Zahlen. Im Jahr 2021 wurden 52.174 Fälle von Leistungskürzungen aufgrund von „Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses“ verzeichnet. Das entsprach fast 27 Prozent aller Leistungskürzungen in diesem Jahr, war aber ein deutlicher Rückgang allein zahlenmäßig.
In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 wurden monatlich zwischen 5245 und 3712 Fälle erfasst. In den Monaten Juni, Juli und August 2023 waren es monatlich etwa 2000 Fälle.
Seit 2007 mussten die Jobcenter immer seltener die Leistungen kürzen, weil jemand eine Arbeit nicht (mehr) annehmen wollte. Während 2007 noch 183.430 Kürzungen aufgrund von Arbeitsverweigerung vorgenommen wurden, waren es im letzten Vor-Corona-Jahr 2019 nur noch 82.891. Im Jahr 2020 verzeichneten die Daten einen Einbruch auf nur noch 18.392 Fälle, was laut IAB jedoch damit zusammenhängt, dass die Jobcenter im Corona-Jahr viele Termine, die sonst immer persönlich stattfanden, absagen mussten. Dies verzerrt natürlich das Gesamtbild.
Die zweite wichtige Erkenntnis ist also, dass immer weniger Arbeitslose wegen Arbeitsverweigerung sanktioniert werden müssen. Dieser Trend hält seit 2007 an. Zwischen 2007 und 2016 ist auch die Zahl der Arbeitslosen kontinuierlich zurückgegangen, wie aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht.
Fazit zu den Fakten über die Bürgergeld-Debatte: Nur sehr wenige Arbeitslose verweigern tatsächlich einen Job
Was die Analyse etwas komplizierter macht: In der IAB-Statistik werden nur Fälle aufgezählt, nicht Personen. Es ist also möglich, dass eine Person mehrmals einen Job ablehnt - und dann auch mehrmals in der Statistik gezählt wird. Es ist nicht klar, wie viele Personen genau ein Jobangebot ablehnen.
Aber selbst wenn jeder einzelne Fall aus dem Jahr 2021 (dem letzten vollständigen Jahr) eine Person darstellen würde: 52.000 von insgesamt 3,9 Millionen Bürgergeld-Empfängern entsprechen gerade mal 1,3 Prozent. Nimmt man die Menschen heraus, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung als erwerbsunfähig gelten, dann steigt der Anteil leicht auf 2,6 Prozent.
Und selbst dann muss unterschieden werden zwischen den Fällen, in denen ein neuer Job oder eine neue Ausbildung tatsächlich abgelehnt werden und denen, bei denen die Fortführung einer Arbeit abgelehnt wird - zum Beispiel, weil der Job doch nicht geeignet ist - und denen, bei denen es um die Ablehnung einer Maßnahme (z.B. ein Bewerbungstraining) geht. Diese drei unterschiedlichen Szenarien werden zusammen erfasst.
Also: Ein sehr kleiner Teil der Menschen, die in Deutschland aktuell eine Arbeit angeboten bekommen, lehnen diese auch ab.
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