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Das Bürgergeld ist in der Kritik: Arbeitsverweigerer scheinen kaum Sanktionen zu fürchten. Ein Fleischerei-Leiter berichtet von seinen Erfahrungen.
Berlin – Hubertus Heil, der Bundesminister für Arbeit und Soziales aus der SPD, fühlte sich kürzlich genötigt, vor einem breiten Fernsehpublikum eine ungewöhnliche Warnung auszusprechen. Er riet Arbeitnehmern davon ab, ihre Stelle aufgrund des Bürgergeldes aufzugeben. „Jemand, der so bescheuert ist, wegen des Bürgergeldes zu kündigen, der bekommt erstmal kein Bürgergeld, der kriegt erst einmal eine Sperre beim Arbeitslosengeld“, äußerte der Sozialdemokrat am 14. November in der ARD-Sendung „hart, aber fair“.
Bürgergeld: Bei Arbeitsverweigerung sind Sanktionen selten
Seit der offiziellen Einführung am 1. Januar 2023 ist die Nachfolgeregelung von Hartz IV umstritten. Nun soll ein Fall aus der Wirtschaft aufzeigen, dass Arbeitsverweigerer, die Bürgergeld erhalten, kaum mit Sanktionen rechnen müssen.
Im Detail: Volkmar Woite, der Geschäftsführer einer Fleischerei in Michendorf (Potsdam-Mittelmark), äußerte gegenüber dem Nachrichtenportal rbb24 seine Frustration darüber, dass er erfolglos versucht, Bürgergeld-Empfänger über die Arbeitsagentur in seinem Unternehmen einzustellen. Zwischen September und Anfang November habe ihm die zuständige Arbeitsagentur in Brandenburg 47 Arbeitssuchende vorgestellt, so Woite. Mehr als drei Viertel von ihnen hätten sogar eine passende Qualifikation gehabt.
Bürgergeld: Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer werden seltener verhängt
Von der genannten Anzahl an Arbeitslosen hätten sich jedoch nur zwei Frauen bei ihm gemeldet. „Ich habe bei mehreren Leuten, die mir auch interessant erschienen, angerufen, die zum Beispiel auch aus Potsdam sind - also nicht so weit weg. Der Arbeitsweg muss ja auch zumutbar sein. Aber die gehen überhaupt nicht ran“, berichtete Woite. Tatsache ist, dass Sanktionen bei Pflichtverletzungen seit der Einführung des Bürgergeldes deutlich seltener verhängt werden als zu Zeiten von Hartz IV. rbb24 zitiert die Bundesagentur für Arbeit für einen Vergleich: Im Juli 2019 wurden etwa 65.000 Sanktionen verhängt, im Juli 2023 waren es nur 30.000.
Sind die festgelegten Sanktionen, wie beispielsweise bei Nichterscheinen zu Terminen, für Arbeitsverweigerer kein wirksames Druckmittel mehr? Ein Rückblick: Die Ampel-Koalition hat das Bürgergeld vor allem auf Drängen der SPD, der Partei des Kanzlers, eingeführt. Das Bürgergeld-Gesetz trat am 16. Dezember 2022 in Kraft und wird seit Anfang des Jahres von den Behörden umgesetzt. Es beläuft sich derzeit (noch) auf monatlich 502 Euro für Alleinstehende, zusätzlich übernimmt der Staat die Miete und Heizkosten für die Empfänger der Sozialleistung.
Bürgergeld: Sanktionen im Vergleich zu Hartz IV abgemildert
Wie im vorherigen Hartz-IV-System sind auch beim Bürgergeld Kürzungen von bis zu 30 Prozent möglich. Die Ampel-Bundesregierung, bestehend aus SPD, Grünen und FDP, plante ursprünglich, versäumte Termine nur mit zehn Prozent zu bestrafen. Im Vergleich zu Hartz IV hat sich geändert, dass Sanktionen nur schrittweise erhöht werden können. Vor 2019 waren bei Hartz IV Geldkürzungen von bis zu 100 Prozent der staatlichen Leistungen möglich.
Das sogenannte Schonvermögen wurde durch das Bürgergeld jedoch verschärft. Es beträgt nun 40.000 Euro statt zuvor 60.000 Euro, für jede weitere Person im Haushalt 15.000 Euro statt 30.000 Euro. Ab dem 1. Januar wird das Bürgergeld in Deutschland um weitere zwölf Prozent erhöht - auf 563 Euro. Allerdings gibt es daran schon heftige Kritik, weshalb die FDP eine Überprüfung der Erhöhung gefordert hat.
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