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Hartz 4 wird 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Was das wichtigste sozialpolitische Projekt genau beinhaltet, im Überblick.
Berlin – Nach einem politischen Hin und Her zwischen Ampel und Union soll das Bürgergeld jetzt kommen. Nachdem es die erste Hürde genommen hatte, scheiterte es an der zweiten erst einmal. Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, aus Hartz 4 das Bürgergeld zu machen, wurde vom Bundesrat zunächst nicht angenommen. Die Union bildet als Oppositionspartei dort die Mehrheit und stellte sich bei der Entscheidung quer.
CDU/CSU und SPD, FDP und Grüne konnten sich jedoch auf einen Kompromiss einigen. Am Mittwoch, dem 23. November, billigte schließlich auch der Vermittlungsausschuss die geänderte Fassung. Am Freitag (25. November) stimmte nach dem Bundestag nun auch der Bundesrat der Sozialreform zu. Ab 1. Januar 2023 soll das geplante Bürgergeld dann an den Start gehen.
Doch wie genau sehen jetzt die Pläne der Ampel-Regierung aus? Das Bürgergeld soll höhere Regelsätze bringen und weniger Druck auf Arbeitssuchende ausüben. Menschen im Leistungsbezug sollen sich dadurch stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitsuche konzentrieren können.
Statt Hartz 4 kommt Bürgergeld: Diese Voraussetzungen müssen für den Anspruch erfüllt werden
- Hilfebedürftigkeit: Wenn Sie nicht in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt mit dem eigenen Einkommen zu sichern.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Bei grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit: Sie sind mindestens 15 Jahre alt und haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht.
Wurden in der Vergangenheit Hartz-4-Empfänger:innen mit Sanktionen belegt, wenn sie sich beispielsweise nicht an Vereinbarungen mit dem Jobcenter hielten, werden diese Sanktionen mit der Einführung des Bürgergeldes zwar nicht komplett abgeschafft, aber neu geregelt. Die regierenden Parteien planten zunächst, dass beim Bezug von Bürgergeld eine sechsmonatige Vertrauenszeit gelten soll, in der eine Verringerung von Leistungen ausgeschlossen ist. Bedeutete: Im ersten halben Jahr sollten keine Sanktionen verhängt werden können, wenn etwa ein Jobangebot abgelehnt wird.
Die Union kritisierte allerdings die Sanktionspläne scharf. Sie setzte gegenüber der Ampel-Koalition jetzt durch, dass Jobcenter Betroffene bei Pflichtverletzungen stärker und früher als ursprünglich geplant mit Leistungskürzungen sanktionieren können. Die Parteien einigten sich darauf, die Vertrauenszeit nicht einzuführen. Darüber hinaus sollen Leistungsbeziehende nur 40.000 Euro an eigenem Vermögen behalten dürfen. Ursprünglich waren 60.000 Euro vorgesehen gewesen.
Bürgergeld: So viel Geld sollen Hartz-4-Berechtige künftig bekommen
Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vom 14. September 2022, wird der Regelsatz des Bürgergeldes für Alleinstehende 502 Euro betragen. Das entspricht einer Erhöhung zu dem bisherigen Regelsatz um 53 Euro monatlich. Zudem sind im Gesetzesentwurf Erhöhungen für weitere Gruppen vorgesehen. Die Regelsätze im Überblick:
| Wer? | Neuer Regelsatz |
| Alleinstehende/ Alleinerziehende | 502 Euro/ pro Monat |
| Volljährige Partner in Bedarfsgemeinschaft | 451 Euro/ pro Monat |
| Kinder 14-17 Jahre | 420 Euro/ pro Monat |
| Kinder 6-13 Jahre | 348 Euro/ pro Monat |
| Kinder unter 6 Jahre | 318 Euro/ pro Monat |
Bürgergeld ab 2023: Was sich für Leistungsempfänger ändert
Doch über die Höhe des Bürgergelds hinaus bringt die Reform noch weitere Änderungen mit sich. Das Bürgergeld soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und laut Bundesarbeitsministerium soll ein größeres „Miteinander“ geschaffen werden. Dies wird vom Bürgergeldgesetz insbesondere auf nachfolgende Punkte konkretisiert:
- Wohnung: Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld dürfen Leistungsempfängerinnen und -empfänger in jedem Fall in ihren Wohnungen bleiben. Das heißt, die Wohnungskosten werden im ersten Jahr des Leistungsbezugs nicht danach beurteilt, ob sie angemessen sind. Zunächst war geplant, dies in den ersten zwei Jahren nicht zu überprüfen.
- Vermögen: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs, wird Vermögen von bis zu 40.000 Euro (ursprünglich 60.000 Euro) geschont und wird nicht auf den Anspruch auf Bürgergeld angerechnet. Die Ampel hatte, wie auch bei den Wohnverhältnissen, vorher gefordert, das Vermögen zwei Jahre lang nicht zu überprüfen.
Mit dieser Neuregelung brauchen Menschen, die durch längere Arbeitslosigkeit in Not geraten sind, sich nicht sorgen, dass sie ihre Wohnung aufgeben müssen oder auf ihr erspartes Geld zugreifen müssen.
Bürgergeld ersetzt Hartz 4: Bagatellgrenze für Rückforderungen
Zur Entlastung der Verwaltung und Rechtsvereinfachung, ist eine Begatellgrenze für Rückforderungen eingeführt worden. Für junge Bezieherinnen und Bezieher (Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende) werden die Freibeträge zudem erhöht. Dadurch soll vermittelt werden, dass sich eine Arbeitsaufnahme lohnt und gleichzeitig die Chancen für Kinder und Jugendliche verbessert werden.
Das Bürgergeld wird im Normalfall für einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu einem Jahr bewilligt. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden. (Vivian Werg)
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