Zahlen zum Bürgergeld

Bürgergeld: Wer wirklich zu den Empfängern zählt

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Die Realität der Bürgergeld-Empfänger ist anders als oft dargestellt. Viele sind erwerbsfähig und keineswegs arbeitsunwillig.

In Deutschland sind etwa 5,6 Millionen Menschen Empfänger des sogenannten Bürgergeldes. Es stellt von der Ampel-Koalition beschlossenen Nachfolger von Hartz IV dar und ist die „Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitsuchende“. Das politisch oft verbreitete Vorurteil, alle Bürgergeld-Empfänger verweigerten sich einer neuen Arbeitsstelle, ist falsch. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall.

Weniger als die Hälfte der Bürgergeldempfänger arbeitslos

Im Juni 2024 waren laut Bundesagentur für Arbeit (BA) rund vier Millionen der Bürgergeldbezieher erwerbsfähig. Diese Personen sind nicht zwangsläufig arbeitslos, auch wenn einige Politiker dies so darstellen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), welches für das Bürgergeld zuständig ist, gibt an, dass weniger als die Hälfte der erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfänger arbeitslos sind „und hiervon wiederum verweigern nur einige wenige nachhaltig die Aufnahme einer Arbeit“.

Die Verteilung der vier Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist zwischen Männern und Frauen ausgeglichen, wie aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur zeigen. Etwa 760.000 sind unter 25 Jahre alt, 2,5 Millionen sind zwischen 25 und 55 Jahre alt und 750.000 sind älter als 55 Jahre.

Doch was machen die Empfänger, die nicht als arbeitslos gelten? Oft sind es Kinder aus einkommensschwachen Haushalten. Aber auch Erwachsene, die arbeiten, deren Lohn jedoch nicht zum Leben ausreicht, haben Anspruch auf das Bürgergeld. Ebenso Erwachsene, die noch zur Schule gehen, studieren, Angehörige pflegen oder Kinder erziehen.

Ausländeranteil beim Bürgergeld

Die meisten der erwerbsfähigen Bürgergeld-Empfänger, etwa 1,6 Millionen, leben in sogenannten Single-Bedarfsgemeinschaften, also nicht mit anderen Empfängern wie etwa Kindern zusammen. Rund 550.000 leben in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften (BG), 240.000 in Partner-BG ohne Kinder und etwa 450.000 Partner mit Kindern beziehen ebenfalls Bürgergeld.

Von den Bürgergeld-Empfängern sind etwa 2,1 Millionen (52,7 Prozent) Deutsche und knapp 1,9 Millionen (47,3 Prozent) Ausländer. Auch einige ukrainische Geflüchtete haben Anspruch auf Bürgergeld. Ende 2023 bezogen laut Bundesagentur für Arbeit rund 700.000 Ukrainer in Deutschland die Grundsicherung nach SGB II.

Die AfD-Bundestagsfraktion hat kürzlich in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung erfragt, wie hoch der Anteil der Ausländer unter den arbeitenden Bürgergeld-Empfängern ist. Das Ergebnis: 55 Prozent der arbeitenden Bürgergeld-Empfänger sind Deutsche und 45 Prozent Ausländer, ein Verhältnis, das nahezu identisch mit der Gesamtquote der Erwerbsfähigen ist.

Kosten fürs Bürgergeld steigen künftig

Die Behauptung, dass das Bürgergeld vor allem an Ausländer geht, die nicht arbeiten wollen, wird durch diese Zahlen also widerlegt. Auch das Bild des grundsätzlich arbeitslosen Bürgergeld-Empfängers ist nicht korrekt: Die Grundsicherung wird auch an viele arbeitende und minderjährige Menschen ausgezahlt.

Die Gesamtkosten für das Bürgergeld beliefen sich 2023 trotzdem auf über 40 Milliarden Euro. Der Großteil dieser Kosten wird vom Bund aus Haushaltsmitteln getragen. Bei den Kosten für Miete und Heizung beteiligen sich auch die Länder. Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I wird das Bürgergeld nicht aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Die im Bundeshaushalt direkt für das Bürgergeld bereitgestellten Mittel sind kaum höher als die zuletzt 2021 für das Vorgängermodell Hartz IV ausgegebenen Mittel. Allerdings kommen noch weitere Bundesmittel für die Gesamtfinanzierung zum Einsatz. Prognosen gehen für 2024 von steigenden Kosten für die soziale Sicherung aus.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Guido Schiefer/ Zoonar

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