- VonMax Schäferschließen
Das Bürgergeld wird attackiert – als „soziale Hängematte“ mit angeblicher Attraktivität für Nichtdeutsche. Auch Missbrauchsvorwürfe werden laut. Doch das entspricht nicht der Realität.
Frankfurt – Mit der schwächelnden Wirtschaft gerät auch der Sozialstaat unter Druck, getrieben vom konservativen Spektrum der Politik und Wirtschaftsverbänden. Besonders das Bürgergeld, ursprünglich Herzensprojekt der SPD, ist unter Beschuss. Die neue Koalition unter Führung von Friedrich Merz (CDU) will es in neue Grundsicherung umbenennen – und auf mehr Härte setzen. Die Debatte um die Reform ist emotional, und von zahlreichen Mythen geprägt.
Nichtdeutsche Bürgergeld-Beziehende bei den Mythen im Fokus
Im Fokus sind dabei auch Menschen ohne deutschen Pass, die Sozialleistungen wie das Bürgergeld beziehen. Die schwarzrote Koalition will etwa Geflüchteten aus der Ukraine kein Bürgergeld mehr zahlen, sondern die niedrigeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Schon länger steht in der Kritik, dass zu wenige Geflüchtete arbeiten. Der Vorwurf des Sozialstaats als „soziale Hängematte“ für Zugewanderte und Geflüchtete hält sich hartnäckig. Die Hans-Böckler-Stiftung spricht in einer neuen Veröffentlichung gar von einem „Mythos“ – genährt von medial aufgebauschten Einzelfällen.
Das Bürgergeld als „soziale Hängematte“ für Nichtdeutsche ist dabei einer der Mythen, die durch die Stiftung aufgeklärt werden. Hintergrund ist, dass knapp die Hälfte der Beziehenden keinen deutschen Pass haben – etwa 2,7 von 5,7 Millionen Bedürftigen. „Doch die Wahrheit ist: Gerade einmal vier Prozent der Empfänger beziehen zu Unrecht Grundsicherung oder Arbeitslosengeld“, erklärte die Hans-Böckler-Stiftung unter Berufung auf Daten aus dem Jahr 2022.
Ausländer ohne deutschen Pass haben ebenfalls Anspruch auf Bürgergeld
Denn Nichtdeutsche erschleichen sich das Bürgergeld nicht, auch sie haben Anspruch darauf – genau wie auf das Arbeitslosengeld. Für Letzteres müssen sie mindestens zwölf Monate einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgegangen oder freiwillig versichert gewesen sein.
Bürgergeld beantragen kann dagegen, wer aus EU-Ländern, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt und unfreiwillig arbeitslos ist und zuvor beschäftigt war. Auch Aufstocker:innen, deren Einkommen nicht zum Leben reicht, erhalten Grundsicherung. Zudem sind Personen mit einem Aufenthaltstitel leistungsberechtigt. Geflüchtete, die Asyl erhalten haben, können ebenfalls Grundsicherung beziehen, während sie zuvor nur die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Deutschland setzt auf nachhaltigen Ansatz bei Arbeitsvermittlung von Geflüchteten
Besonders Letztere beziehen häufig Bürgergeld, sobald sie Asyl erhalten haben. Laut Bundesagentur für Arbeit sind 41,6 Prozent der Menschen aus den Asylländern arbeitslos gemeldet, lediglich 31,7 Prozent der Geflüchteten aus der Ukraine waren erwerbstätig. Ursachen sind Hürden auf dem Arbeitsmarkt, etwa die schwierige Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen, kaum vorhandene Kinderbetreuungsangebote sowie fehlende Sprachkenntnisse.
Dazu verfolgt Deutschland laut Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) einen „Sprache zuerst“-Ansatz. Unter Ländern mit dieser Strategie gelte Deutschland als führend. Eine schnelle Arbeitsaufnahme führe ohne Spracherwerb und weitere Qualifizierung dagegen oft zu prekären Beschäftigungsverhältnissen in gering qualifizierten Berufen, was wiederum den Bürgergeld-Bezug als Aufstocker:innen zur Folge haben kann.
Bürgergeld-Empfänger ohne deutschen Pass bekommen minimal weniger Sanktionen
Statistisch gesehen fallen Bürgergeld-Beziehende ohne deutschen Pass in Bezug auf Fehlverhalten und Sanktionen nicht negativ auf. Im Februar, das sind die neuesten Daten der Arbeitsagentur, erhielten 8784 ausländische erwerbsfähige Leistungsberechtigte mindestens eine Sanktion. Das entspricht lediglich 0,5 Prozent der etwa 1,9 Millionen Personen und liegt damit unter der Sanktionierungsquote aller Bedürftigen, die bei 0,7 Prozent liegt.
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