Einschnitte voraus

Kürzungen bei Asylbewerberleistungen: 2025 müssen Geflüchtete mit weniger Geld auskommen

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Die finanzielle Unterstützung für Asylsuchende in Deutschland wird ab 2025 reduziert. Die monatlichen Regelsätze sinken. Eine Tabelle zeigt, wie viel sie noch bekommen.

Frankfurt – Wer nach Deutschland flüchtet und einen Asylantrag stellt, erhält Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie hoch diese ausfallen und wie viel Geld die Menschen letztlich erhalten, ändert sich jährlich. 2025 müssen die Asylsuchenden mit weniger Geld auskommen: Zum 1. Januar 2025 fallen die Regelsätze um 13 bis 19 Euro im Monat.

2025 kommt die Kürzung: Asylsuchende erhalten bis zu 19 Euro weniger pro Monat

2025 erhalten Alleinstehende 19 Euro weniger als noch 2024 und kommen nun auf 441 Euro. Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, erhalten 397 Euro – zuvor waren es 413 Euro. Diese Änderung betrifft Einzelpersonen, die in einer Sammelunterkunft untergebracht sind. Kinder und Jugendliche sowie unverheiratete Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben, bekommen weniger Geld.

Auch die Kinder von Asylbewerbern bekommen ab dem 1. Januar 2025 weniger Geld. (Symbolfoto)

Jugendliche Geflüchtete im Alter zwischen 14 und 17 Jahren bekommen ab dem 1. Januar 17 Euro weniger als bisher. Ihr Satz liegt dann bei 391 Euro. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 327 Euro monatlich. Das sind 14 Euro weniger. Bei Kleinkindern bis fünf Jahren fällt der Regelsatz um 13 Euro auf 299 Euro.

Tabelle zeigt, wie viel Geld Asylsuchende 2025 monatlich bekommen

GruppeNotwendiger BedarfNotwendiger persönlicher BedarfGesamt (2025)
Alleinstehende245 €196 €441 €
Paare in einer Wohnung220 €177 €397 €
Geflüchtete in Sammelunterkunft220 €177 €397 €
Erwachsene in einer stationären Einrichtung196 €157 €353 €
Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern196 €157 €353 €
Jugendliche 14 bis 17 Jahre258 €133 €391 €
Kinder 6 bis 13 Jahre196 €131 €327 €
Kinder bis 5 Jahre173 €126 €299 €
Quelle: Bundesarbeitsministerium

Zudem besteht die Möglichkeit, dass Asylbewerber:innen Sachleistungen anstelle von Geld erhalten. Dazu kommen noch die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom, die nicht den Regelsätzen berücksichtigt sind.

Höhe der Leistungen für Geflüchtete wird jährlich festgelegt

Die Höhe der Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist an die durchschnittliche Preis- und Lohnentwicklung in Deutschland gekoppelt. Daher werden sie gemäß der Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst. Im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitssuchende gibt es für Asylsuchende jedoch keinen Bestandsschutz. Daher ist es möglich, dass die Leistungen 2025 sinken. Beim Bürgergeld gibt es hingegen eine Nullrunde – der Regelsatz bleibt also wie bisher bei 563 Euro für Alleinstehende.

Die Senkung der Gelder für Asylsuchende hatte noch die Ampel-Koalition im Oktober beschlossen. Unter anderem hatte der ehemalige Finanzminister Christian Lindner (FDP) Druck gemacht. Es müsse alles diskutiert werden, „was die Magnetwirkung des deutschen Sozialstaats reduziert“, hatte Lindner der Rheinischen Post erklärt.

Rubriklistenbild: © Patrick Pleul/dpa

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