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Die finanzielle Unterstützung für Asylsuchende in Deutschland wird ab 2025 reduziert. Die monatlichen Regelsätze sinken. Eine Tabelle zeigt, wie viel sie noch bekommen.
Frankfurt – Wer nach Deutschland flüchtet und einen Asylantrag stellt, erhält Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wie hoch diese ausfallen und wie viel Geld die Menschen letztlich erhalten, ändert sich jährlich. 2025 müssen die Asylsuchenden mit weniger Geld auskommen: Zum 1. Januar 2025 fallen die Regelsätze um 13 bis 19 Euro im Monat.
2025 kommt die Kürzung: Asylsuchende erhalten bis zu 19 Euro weniger pro Monat
2025 erhalten Alleinstehende 19 Euro weniger als noch 2024 und kommen nun auf 441 Euro. Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, erhalten 397 Euro – zuvor waren es 413 Euro. Diese Änderung betrifft Einzelpersonen, die in einer Sammelunterkunft untergebracht sind. Kinder und Jugendliche sowie unverheiratete Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben, bekommen weniger Geld.
Jugendliche Geflüchtete im Alter zwischen 14 und 17 Jahren bekommen ab dem 1. Januar 17 Euro weniger als bisher. Ihr Satz liegt dann bei 391 Euro. Kinder zwischen sechs und 13 Jahren erhalten 327 Euro monatlich. Das sind 14 Euro weniger. Bei Kleinkindern bis fünf Jahren fällt der Regelsatz um 13 Euro auf 299 Euro.
Tabelle zeigt, wie viel Geld Asylsuchende 2025 monatlich bekommen
| Gruppe | Notwendiger Bedarf | Notwendiger persönlicher Bedarf | Gesamt (2025) |
|---|---|---|---|
| Alleinstehende | 245 € | 196 € | 441 € |
| Paare in einer Wohnung | 220 € | 177 € | 397 € |
| Geflüchtete in Sammelunterkunft | 220 € | 177 € | 397 € |
| Erwachsene in einer stationären Einrichtung | 196 € | 157 € | 353 € |
| Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern | 196 € | 157 € | 353 € |
| Jugendliche 14 bis 17 Jahre | 258 € | 133 € | 391 € |
| Kinder 6 bis 13 Jahre | 196 € | 131 € | 327 € |
| Kinder bis 5 Jahre | 173 € | 126 € | 299 € |
| Quelle: Bundesarbeitsministerium |
Zudem besteht die Möglichkeit, dass Asylbewerber:innen Sachleistungen anstelle von Geld erhalten. Dazu kommen noch die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom, die nicht den Regelsätzen berücksichtigt sind.
Höhe der Leistungen für Geflüchtete wird jährlich festgelegt
Die Höhe der Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist an die durchschnittliche Preis- und Lohnentwicklung in Deutschland gekoppelt. Daher werden sie gemäß der Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) jährlich angepasst. Im Gegensatz zur Grundsicherung für Arbeitssuchende gibt es für Asylsuchende jedoch keinen Bestandsschutz. Daher ist es möglich, dass die Leistungen 2025 sinken. Beim Bürgergeld gibt es hingegen eine Nullrunde – der Regelsatz bleibt also wie bisher bei 563 Euro für Alleinstehende.
Die Senkung der Gelder für Asylsuchende hatte noch die Ampel-Koalition im Oktober beschlossen. Unter anderem hatte der ehemalige Finanzminister Christian Lindner (FDP) Druck gemacht. Es müsse alles diskutiert werden, „was die Magnetwirkung des deutschen Sozialstaats reduziert“, hatte Lindner der Rheinischen Post erklärt.
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