Bürgergeld-Erhöhung sorgte für Unmut in der Bevölkerung: Was kann Merz ändern?
Die Diskussion um das Bürgergeld wurde maßgeblich durch seine Höhe und die Erhöhung um zwölf Prozent im Jahr 2024 beeinflusst. Der Regelsatz für Alleinstehende stieg damals von 502 auf 563 Euro, was mit der hohen Inflation begründet wurde. Viele Menschen in Deutschland empfanden dies als ungerecht. Im Jahr 2025 erfolgte keine weitere Anpassung. Wie wird es also unter der schwarz-roten Regierung weitergehen?
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich nicht konkret zur geplanten Höhe der neuen Grundsicherung geäußert, jedoch gibt es Hinweise im Koalitionsvertrag. Die Regierung muss einige Grundregeln beachten. So muss sie sicherstellen, dass das Existenzminimum abgedeckt wird.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2010: „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.“ Der Gesetzgeber muss das Existenzminimum regelmäßig „auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren“ ermitteln, was durch den jährlichen Existenzminimumbericht geschieht.
Regelsatz für das Bürgergeld bleibt auch für 2026 in der Neuen Grundsicherung bestehen
Im aktuellen Existenzminimumbericht, der am 5. November 2024 vorgelegt wurde, wird empfohlen, die Höhe des Bürgergeldes zum 1. Januar 2026 unverändert zu belassen. „Für die Zwecke dieses Berichts wird damit für 2025 bzw. 2026 ein Regelbedarfsniveau bei Alleinstehenden von 6.756 Euro (563 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 12.144 Euro (1.012 Euro/Monat) angesetzt“, heißt es darin. Auch die Regelbedarfe für Kinder sollen gleich bleiben.
Die Merz-Regierung kann daher nicht weniger Bürgergeld oder Grundsicherung auszahlen als im Bericht festgelegt. Der Bestandschutz im Sozialgesetzbuch unterstützt dies: Leistungen dürfen nicht dauerhaft gekürzt werden. Solange sie über dem Existenzminimum liegen, bleiben sie unverändert, bis sie dieses wieder unterschreiten.
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Die neue Regierung kann jedoch den Anpassungsmechanismus ändern, der bestimmt, wie die Regelsätze an das Existenzminimum angepasst werden. Mit dem Bürgergeld wurde ein neues Verfahren eingeführt, das zu 70 Prozent die Inflation und zu 30 Prozent die Entwicklung der Löhne und Gehälter berücksichtigt. Zusätzlich wurde die „ergänzende Fortschreibung“ eingeführt, die die Inflationsrate in einem gesonderten Zeitraum berücksichtigt. Dies führte zu einer besonderen Erhöhung des Bürgergeldes, da die Inflationsrate höher bewertet wurde als im alten System.
Neue Grundsicherung wird alten Mechanismus für die Erhöhung der Regelsätze verwenden
Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart: „Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen.“ Dies bedeutet, dass die „ergänzende Fortschreibung“ gestrichen werden dürfte. Die neue Grundsicherung wird somit wieder nach dem alten Hartz-IV-Modell berechnet.
Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat die Unterschiede zwischen dem alten Anpassungsmechanismus und dem Bürgergeld-Modell bei den Regelsätzen berechnet. Ohne die Einführung des Bürgergeldes hätten Langzeitarbeitslose „nur“ 512 Euro/Monat im Jahr 2024 erhalten, gefolgt von einer Erhöhung auf 535 Euro im darauffolgenden Jahr:
Jahr
Regelbedarf nach alter Anpassung
Regelbedarf nach Bürgergeld-Regeln
2022
449 Euro
-
2023
469 Euro
502 Euro
2024
512 Euro
563 Euro
2025
535 Euro
539 Euro
2026 (Schätzung)
560 Euro
564 Euro
Empfänger können daher zunächst davon ausgehen, dass es bis 2027 keine Erhöhung geben wird. Ab 2027 könnte es wieder eine Anpassung geben, die jedoch geringer ausfallen wird als im Bürgergeld.