Verzicht und Existenznot

Bürgergeld „zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel“: Studie enthüllt prekäre Lage

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Entbehrung und Existenznot bei ungeplanten Kosten: Das Bürgergeld führt laut einer Studie zu „materiellem Verzicht, finanzieller Unsicherheit und psychischer Belastung“.

Über Menschen, die Bürgergeld beziehen, wird viel gesprochen. Mit ihnen selten. Zwei Jahren nach der Bürgergeld-Reform hat der Verein Sanktionsfrei deshalb Bürgergeldbeziehende befragen und selbst zu Wort kommen lassen. Die Erkenntnis: „Da läuft etwas grundlegend falsch“, wie die Vereinsvorsitzende Helena Steinhaus bei der Präsentation der Studie am Montag in Berlin sagte. „Über die Hälfte der Eltern müssen regelmäßig auf Essen verzichten, damit ihre Kinder satt werden“, bilanzierte Steinhaus. Statt dies zu ändern, plane die Politik neue Verschärfungen und diskutiere über die Höhe des Regelsatzes.

Bürgergeld zu niedrig: In der Hälfte der Haushalte werden nicht alle satt

Wie geht es also den Menschen, die von und mit Bürgergeld leben? Die Umfrage unter 1014 Menschen zwischen 18 und 67 Jahren liefert ein Stimmungsbild: Für 72 Prozent der Befragten reicht der Regelsatz von monatlich 563 Euro demnach nicht aus, um ein würdevolles Leben zu führen. Nur neun Prozent halten eine gesunde Ernährung mit dem Regelsatz für möglich und nur jede zweite befragte Person gibt an, dass in ihrem Haushalt alle satt werden. 54 Prozent der befragten Eltern verzichten auf Essen, damit die Kinder satt werden.

Bürgergeldbezieher Thomas Wasilewski, Sanktionsfrei-Gründerin Helena Steinhaus und DIW-Präsident Marcel Fratzscher stellen in der Bundespressekonferenz die Bürgergeld-Studie vor.

Für Studienautorin Gesine Höltmann zeichnen die Ergebnisse „ein Bild von materiellem Verzicht, finanzieller Unsicherheit und psychischer Belastung“. Es werde deutlich, dass ein großer Teil der Bürgergeldbeziehenden seine Grundbedürfnisse mit dem Regelsatz kaum decken könne, schreibt Höltmann, die Gastwissenschaftlerin am Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin (WZB) und Wissenschaftliche Mitarbeiterin von Sanktionsfrei ist.

Unvorhergesehene Ausnahmen bringen Bürgergeld-Beziehende in Existenznot

Plötzlich geht die Waschmaschine kaputt: Durch unvorhergesehene Ausgaben können Bürgergeldbeziehende in existenzielle Nöte geraten. Vielen Befragten (41 Prozent) fehlt aber ein Netzwerk, das sie in diesem Fall finanziell unterstützt. Fast 28 Prozent geben an, sich verschulden zu müssen, um das tägliche Leben bewältigen zu können. „Verschuldung und finanzielle Not gehören für viele zum Alltag“, heißt es in der Studie.

Dort beschreiben Betroffene ihre Lage auch in eigenen Worten: „Zum Leben zu wenig, zum Sterben zu viel“, wird eine Person zitiert. Eine andere Person sagt: „Ich würde gerne Fisch oder Fleisch für mein Kind kochen, kann es mir aber nicht leisten.“ Verzicht für das Kind ist ein wiederkehrendes Motiv: „Ich verzichte auf so gut wie alles, um meinem Kind ein halbwegs gutes Leben bieten zu können.“

Nur eine Minderheit der Befragten gibt an, mit dem Regelsatz zurechtzukommen: „Es ist nicht leicht, aber machbar.“ Eine andere Person schreibt: „Es reicht im Allgemeinen, jedoch nicht für kulturelle Aktivitäten (Theater, Konzerte, u.s.w.).“

Sanktionsfrei-Forderung: Bedürfnisse der Menschen bei Grundsicherung in den Mittelpunkt

Sanktionsfrei-Gründerin Helena Steinhaus forderte, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und die geplanten Verschärfungen zu stoppen. Aus Sicht von Sanktionsfrei heißt das: Der Regelsatz „bedarfsdeckend“ sein und deshalb 813 Euro betragen. Sanktionen sollen abgeschafft werden; statt des sogenannten Vermittlungsvorrangs soll der Fokus auf Qualifizierung und Weiterbildung liegen.

Auch DIW-Forscher Marcel Fratzscher betonte am Montag in Berlin, das Bürgergeld müsse so ausgestaltet sein, dass es „die Teilhabe aller betroffenen Menschen gewährleistet“. Eine Kürzung der Leistungen sei kontraproduktiv – „auch für Unternehmen, Gesellschaft und Sozialstaat, da dies die Arbeitsaufnahme erschweren und nicht verbessern würde“. Der Ökonom und Politikberater rief Politik und Wirtschaft deshalb dazu auf, „mehr und nicht weniger in Menschen mit Bürgergeld zu investieren“.

Union und SPD treiben bei der „neuen Grundsicherung“ mehr Härte voran

Die Koalition aus Union und SPD strebt eine Reform des Bürgergelds an, das in „Neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umbenannt werden soll. Nach den Plänen der Koalition soll künftig wieder der Vermittlungsvorrang gelten, Sanktionen sollen verschärft werden. Die Karenzzeit, in der eigenes Vermögen nicht überprüft wird, soll abgeschafft werden.

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann forderte, die Reform müsse „wirklich an die Substanz des Systems“ gehen. „Wenn jemand nachweislich wiederholt einen zumutbaren Job nicht annimmt, obwohl er offenkundig arbeiten kann, dann muss der Staat davon ausgehen, dass derjenige nicht bedürftig ist. Und dann bekommt er auch kein Bürgergeld mehr“, sagte der CDU-Politiker, der gerne Bundesarbeitsminister geworden wäre.

Tatsächlich bezogen im Februar rund 5,4 Millionen Menschen Bürgergeld. Davon waren 1,5 Millionen nicht erwerbsfähig – etwa weil sie unter 15 Jahre alt waren oder auf Grund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten konnten. Von den rund 3,9 Millionen Erwerbsfähigen arbeiten rund 20 Prozent. Diese rund 831 000 Menschen stocken ihren Lohn mit Bürgergeld auf, weil er zu niedrig ist. Weitere 30 Prozent der Erwerbsfähigen sind in Weiterbildungen.

Übrig bleiben: 1,9 Millionen Menschen, die Bürgergeld beziehen und arbeitsfähig sind. Viele von ihnen haben aber sogenannte Vermittlungshemmnisse, etwa eine fehlende Ausbildung oder weil sie ein Kleinkind betreuen oder Angehörige pflegen.

Zahl der „Totalverweigerer“ sehr gering – Arbeitsagentur weist kaum Fälle aus

Die Zahl der sogenannten Totalverweigerer ist gering: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sagte Tagesschau.de, es gebe keine genauen Zahlen zu Menschen, die eine Arbeit ablehnen. Minderungen wegen einer Weigerung seien aber eher selten: In den ersten elf Monaten von 2023 gab es demnach weniger als 14000 Fälle, in denen das Bürgergeld gekürzt wurde mit Rückgriff auf den Minderungsgrund „Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Maßnahme oder eines geförderten Arbeitsverhältnisses“.

Auch hier liefert die Sanktionsfrei-Studie Einblicke in die Gefühlswelt der Betroffenen: 74 Prozent der Befragten wollen ihren „Lebensunterhalt selbst bestreiten“; nur acht Prozent lehnen dies ab. Die Hoffnung auf ein Leben ohne Bürgergeld ist unter den Befragten allerdings nicht groß: 59 Prozent erwarten, dass sie auch dann auf Bürgergeld angewiesen sein werden, wenn sie Arbeit gefunden haben. Nur 16 Prozent sind zuversichtlich, mit dem neuen Job nicht aufstocken zu müssen.

Bürgergeld-Beziehende haben kaum Hoffnung auf „bedarfsdeckende Arbeit“

„Die geringe Hoffnung auf bedarfsdeckende Arbeit lässt aufhorchen“, schreibt Studienautorin Gesine Höltmann. „Statt den Fokus stets auf mangelnde Arbeitsbereitschaft zu richten, stellt sich die Frage, inwiefern es für Personen im Bürgergeld tatsächlich ausreichend bedarfsdeckende Stellen gibt“. Und mit Blick auf die Jobcenter die Frage, „welche Art der Unterstützung sie dabei bräuchten“.

Mit Blick auf die Debatte um eine Reform des Bürgergelds fordert Sanktionsfrei deshalb eine Einbindung der betroffenen Menschen: „Bei der (Neu-)Gestaltung der Grundsicherung sollten auch die Erfahrungen und Bedürfnisse der Bürgergeldbeziehenden selbst stärker gehört und berücksichtigt werden“, schreibt Höltmann.

1014 Betroffene kommen bei Bürgergeld-Studie von Sanktionsfrei zu Wort

Für die Umfrage wurden im April 1014 Menschen zwischen 18 und 67 Jahren befragt, die mit Bürgergeld leben. Sie beantworteten Fragen in drei Themenbereichen: zum Auskommen mit dem Regelsatz, zur Arbeitssuche und dem Kontakt zum Jobcenter und drittens zur Beziehung zur Gesellschaft. Das Institut Verian führte die Umfrage über das Payback Online-Access-Panel durch. Laut Sanktionsfrei sind die – soziodemografisch gewichteten – Daten geeignet, „um Aussagen über die Grundgesamtheit der Bürgergeldbeziehenden in Deutschland zu treffen“. Eine repräsentative Stichprobe ist es aber nicht.

Rubriklistenbild: © Bernd von Jutrczenka/dpa

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