- VonMax Schäferschließen
Bürgergeld ist nicht nur für Arbeitslose gedacht, auch Arbeitnehmer haben Anspruch darauf. Immer mehr Menschen sind betroffen. Der Mindestlohn wird als Faktor genannt.
Berlin – Das Bürgergeld ist eigentlich die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Wer seinen Job verliert und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr hat, erhält die Leistung, um das eigene Existenzminimum zu sichern. Doch nicht nur Erwerbslose bekommen Bürgergeld. Auch Arbeitnehmer haben Anspruch, wenn ihr Gehalt nicht zum Leben reicht.
Die Zahl dieser Erwerbstätigen ist 2024 auf 826.000 Menschen gestiegen. Auch die Kosten, die dadurch dem Bund entstehen, haben zugelegt – auf knapp sieben Milliarden Euro pro Jahr. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Cem Ince hervor, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt.
Zum ersten Mal seit der Mindestlohn-Einführung nimmt Zahl der Arbeitnehmer im Bürgergeld zu
Damit ist die Zahl der Aufstocker zum ersten Mal seit 2015 gestiegen. Damals waren es noch 1,2 Millionen Arbeitnehmer, die zusätzlich auf Bürgergeld angewiesen waren. 2018 sank die Zahl auf 1,098 Millionen, und 2020 lag sie mit rund 933.000 erstmals unter einer Million. 2023 erreichte sie mit 795.846 Betroffenen ihren Tiefpunkt.
| Jahr | Zahl der Aufstocker im Bürgergeld |
|---|---|
| 2015 | 1,2 Millionen |
| … | … |
| 2018 | 1,098 Millionen |
| 2019 | 1,018 Millionen |
| 2020 | 933.000 |
| 2021 | 864.000 |
| 2022 | 813.000 |
| 2023 | 796.000 |
| 2024 | 826.000 |
Im vergangenen Jahr kehrte sich der Abwärtstrend jedoch um. Im Durchschnitt waren es 826.000 Menschen, was die Kosten von 6,19 Milliarden Euro im Jahr 2023 auf etwa 6,99 Milliarden Euro ansteigen ließ.
Erfreulicherweise ist die Zahl in den ersten beiden Monaten, für die die Bundesagentur für Arbeit (BA) bereits Daten vorlegt, wieder gesunken. Im Februar 2025 waren 813.766 Bürgergeld-Beziehende erwerbstätig.
Linken-Abgeordneter fordert höheren Mindestlohn – um Bürgergeld-Abhängigkeit zu reduzieren
Der Rückgang der Aufstocker begann 2015, als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, zunächst bei 8,50 Euro pro Stunde. Im Laufe der Jahre stieg er auf 9,35 Euro im Jahr 2020, 12 Euro im Oktober 2022 und schließlich auf 12,41 Euro im Jahr 2024. Die letzte Erhöhung auf 12,82 Euro erfolgte 2025.
Cem Ince, Abgeordneter der Linken, sieht in den Zahlen der Aufstocker ein Argument für eine deutliche Anhebung des Mindestlohns. „Es kann nicht sein, dass Hunderttausende trotz Arbeit auf staatliche Hilfe angewiesen sind“, äußerte er gegenüber der dpa.
Bürgergeld und niedriger Mindestlohn „halten die Ausbeutung der Arbeitskraft aufrecht“
„Wir unterstützen damit niedrige Löhne und halten die Ausbeutung der Arbeitskraft aufrecht, anstatt in Pflege- und Kitaplätze zu investieren, die vielen Menschen den Weg aus der Teilzeitfalle ermöglichen würden“, fügte Ince hinzu. Die neue Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) diskutiert derzeit über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns. Ob dieser 2026 auf 15 Euro steigen wird, bleibt umstritten. Die Mindestlohnkommission wird darüber entscheiden.
Die Mehrheit der Erwerbstätigen, die zusätzlich Bürgergeld beziehen, arbeitet in Teilzeit oder in Mini- bzw. Midijobs. Die aktuellsten Daten der BA stammen aus dem November 2024. Von den rund 832.000 erwerbstätigen Leistungsbeziehern waren lediglich 81.419 in Vollzeit beschäftigt. 250.000 hatten eine Teilzeitstelle, und 277.881 waren ausschließlich geringfügig beschäftigt.
| Arbeit der Erwerbstätigkeit im November 2024 | Anzahl der Beschäftigten (Anteil) |
|---|---|
| Erwerbstätige Bürgergeld-Empfänger | 831.882 (100 %) |
| Darunter abhängig Beschäftigte | 773.357 (92,96 %) |
| Darunter sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | 420.693 (50,57 %) |
| in Vollzeit | 81.419 (9,79 %) |
| in Teilzeit | 250.380 (30,10 %) |
| in Ausbildung | 88.894 (10,69 %) |
| Ausschließlich geringfügig Beschäftigte | 277.881 (33,40 %) |
| ohne Beschäftigungsmeldung | 74.783 (8,99 %) |
| Selbstständige | 63.486 (7,63 %) |
| Quelle: Bundesagentur für Arbeit |
Viele der Betroffenen sind durch die Kindererziehung gebunden. Im November 2024 gehörten 143.345 Alleinerziehende zu den Aufstockern. Auch 253.894 Bedarfsgemeinschaften aus zwei Erwachsenen mit Kindern waren betroffen. Der Mangel an Kinderbetreuungsangeboten hindert viele andere Bürgergeld-Empfänger daran, einer Arbeit nachzugehen.
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