Knallharte Bürgergeld-Forderung an Ukrainer: Arbeit in Deutschland oder Kriegseinsatz
Die CSU verschärft nun jedoch die Debatte. Im Fokus stehen dabei wehrfähige Männer im Alter von 18 bis 63 Jahren: Sie sollen entweder in Deutschland arbeiten oder in der Ukraine kämpfen. Bürgergeld soll es für sie jedenfalls nicht mehr geben.
CSU-Außenpolitiker Stephan Mayer äußerte gegenüber der Bild: „Es muss endlich Schluss sein mit dem Bürgergeld-Bezug für männliche Ukrainer im wehrfähigen Alter“. Das würde demnach rund 150.000 Ukrainer betreffen. Für sie werden derzeit etwa 1,328 Milliarden Euro pro Jahr ausgezahlt, berichtete die Zeitung mit Verweis auf die Bundesagentur für Arbeit.
CSU-Politiker behauptet: Wehrfähige ukrainische Männer hätten „keinen Anspruch“ auf Bürgergeld
Mayer betonte weiter: „Wenn fast 151.000 Ukrainer zwischen 18 und 63 Jahren bei uns Stütze kassieren, dann stimmt etwas nicht“. Seine Schlussfolgerung: „Diese Personengruppe hat keinen Anspruch auf diese Sozialleistung und muss entweder hier bei uns in Deutschland arbeiten gehen oder in der Ukraine Wehrdienst leisten.“
Mayers Behauptung, dass ukrainische Geflüchtete keinen Anspruch auf Bürgergeld hätten, ist so jedoch nicht korrekt. Personen, die in Deutschland Asyl erhalten, haben Zugang zum Arbeitsmarkt und können bei Bedürftigkeit Sozialleistungen wie das Bürgergeld beziehen.
EU-Richtlinie regelt Aufenthaltsstatus von Ukrainern – und auch den Bürgergeld-Anspruch
Bei Ukrainern gibt es eine Besonderheit im Verfahren: Wegen der Massenzustromrichtlinie der EU müssen sie kein individuelles Asylverfahren durchlaufen, das durchschnittlich acht Monate dauert. Damit haben sie direkt Zugang zum Arbeitsmarkt – und auch zum Bürgergeld.
Dazu widerspricht auch die ukrainische Botschaft dem Eindruck, die betreffenden Männer würden sich um den Wehrdienst drücken. „Es wäre falsch, allen ukrainischen Männern im Ausland pauschal Gesetzverstöße oder eine Umgehung der Mobilmachung zu unterstellen“, zitierte die Bild aus einer Meldung. Der Aufenthalt ukrainischer Männer im Ausland sei nicht verboten. Für die Ausreise seien Nachweise erforderlich.
Hoher Anteil an Bürgergeld-Empfängern unter Ukrainern – Arbeitssuche als Herausforderung
Hier ist der Anteil der arbeitenden Ukrainer mit 34,2 Prozent jedoch tatsächlich gering – etwa im Vergleich zu Geflüchteten aus den anderen acht Asylherkunftsstaaten, die bei 47,1 Prozent liegt. Dabei bezieht über die Hälfte der erwerbsfähigen Ukrainer Bürgergeld, bei anderen Ländern sind es 39,7 Prozent.
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Ukrainische Bürgergeld-Empfänger stehen vor noch höheren Hürden
Geflüchtete stehen vor weiteren Herausforderungen: Die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen aus der Ukraine erfordert „erheblichen Unterstützungsbedarf“, und es fehlen oft Sprachkenntnisse. Der deutsche Integrationsansatz setzt auf Spracherwerb und Qualifizierung, bevor die Arbeitsvermittlung erfolgt. Dies könne „langfristig zu stabileren Arbeitsmarktkarrieren und höheren Einkommen führen“, so das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Ziel ist es, die Rückkehr ins Bürgergeld zu vermeiden.