Elektroautos

E-Kennzeichen: Warum der Umtausch lukrativ sein kann

  • schließen

Die Parkplatzsuche kann schnell nervig werden. Fahrer von E-Autos haben hier häufig handfeste Vorteile. Ein Überblick.

Berlin - Wer ein E-Auto fährt, hat in vielerorts Vorteile beim Parken oder darf sogar die Busspur nutzen. In der Regel wird für diese Fahrzeuge jedoch ein besonderes Kennzeichen benötigt. Es weist mit dem Buchstaben „E“ am Ende der Buchstaben- und Zahlenkombination auf das elektrische Fahrzeug hin.

Der Auto Club Europa (ACE) rät allen Berechtigten, das besondere Kennzeichen zu beantragen. „Nur so können mögliche regionale Vorteile wie das Fahren auf der Busspur oder Gratis-Parken rechtssicher in Anspruch genommen werden“, teilt der ACE mit.

Das E-Kennzeichen: Vorteile, aber kein Freischein

Das Sonderkennzeichen ist jedoch freiwillig. Das E-Kennzeichen kann sowohl für reine Elektrofahrzeuge als auch für wasserstoffbetriebene Fahrzeuge beantragt werden. Wenn Plug-in-Hybride mindestens 40 Kilometer rein elektrisch fahren können oder höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen, ist das E-Kennzeichen ebenfalls erhältlich. Es kann sowohl für neu zugelassene Fahrzeuge als auch für bereits bestehende Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle beantragt werden.

Vorteile mit E-Kennzeichen sind von Ort zu Ort unterschiedlich

Es ist möglich, dass Fahrer von Elektroautos mit dem E-Kennzeichen einige Parkplätze kostenlos nutzen können, die für Verbrennerfahrer kostenpflichtig wären. Zudem stellen einige Städte im öffentlichen Bereich mehr Parkplätze zur Verfügung. Das Aussehen, die Ausstattung und die Parkvorschriften dieser E-Parkflächen können sich je nach Region unterscheiden.

In der Regel wird ein Zusatzschild „E-Auto“ (Auto mit Stecker) neben dem blau-weißen Parkplatzschild angebracht, um auf die E-Parkfläche hinzuweisen. Es können auch weitere Zusatzzeichen wie „Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“ und Markierungen auf dem Boden vorhanden sein. Normalerweise dürfen nur Autos mit E-Kennzeichen auf diesen Parkplätzen stehen.

Doch Vorsicht: Auch mit dem Sonderkennzeichen dürfen Autofahrer nicht grundsätzlich auf den E-Plätzen stehen.

Trotz E-Kennzeichen können Bußgelder drohen

Selbst mit dem Sonderkennzeichen ist es wichtig, vor dem Parken auf E-Parkplätzen die Parkbedingungen vor Ort zu prüfen. Wer sich unberechtigt parkt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen, wie der ACE berichtet. Viele E-Parkplätze sind gleichzeitig Ladeplätze und können nur für eine bestimmte Zeit genutzt werden.

Die Bedingungen vor Ort sind unterschiedlich. Allerdings muss an der Mehrzahl der normalen Ladestationen und fast allen Schnellladesäulen nach dem Ladevorgang die Fläche geräumt werden. Wer das nicht macht, riskiert einen Strafzettel. (mit dpa)

Rubriklistenbild: © Martin Gerten/dpa

Kommentare