„Dieses Jahr noch“

"Das kommt weg": Ampel zielt auf Befreiung der Wirtschaft von EU-Gesetz-Lasten ab

  • schließen

Die deutsche Wirtschaft wehrt sich gegen das Lieferkettengesetz aufgrund der ausufernden Bürokratie. Kanzler Scholz signalisiert nun Hilfe.

Berlin – Die Wirtschaft in Deutschland durchläuft eine Schwächephase. Besonders im Fokus der Unternehmen ist dabei die Bürokratie, die als Hindernis wahrgenommen wird. Die Ampel-Koalition will dabei nicht helfen. So hat Bundeskanzler Olaf Scholz der Wirtschaft Entlastung zugesagt. „Das haben wir ja gesagt, das kommt weg“, sagte der SPD-Politiker beim Arbeitgebertag in Berlin. Konkret geht es dabei um das Lieferkettengesetz.

„Dieses Jahr noch“: Scholz will Wirtschaft von Bürokratie durch EU-Lieferkettengesetz entlasten

Zuvor hatte der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer, Dulger auf Fortschritte beim Lieferkettengesetz gedrängt. „Wir haben mehrfach darum gebeten, dieses Gesetz entweder zu lockern oder außer Kraft zu setzen“, sagte Duler. „Der Wirtschaftsminister hat uns das auch mehrfach bestätigt, dass er verstanden hat, worum es geht und dass er sich sofort an die Arbeit machen wird. Aber erreicht, geliefert hat er nichts“, bemängelte er mit Blick auf Robert Habeck (Grüne), der beim Lieferkettengesetz Fehler eingeräumt hatte.

Arbeitgeberpräsident Dulger (rechts) macht bei der Entlastung von den Bürden des Lieferkettengesetzes Druck, Scholz will schon bald helfen.

Als Reaktion auf die Forderung kündigte Scholz schnelle Maßnahmen an: „Dieses Jahr noch.“ Dulger konnte er damit noch nicht überzeugen. „Ich glaube Ihnen das, wenn die Tinte trocken ist und es bei mir auf dem Lieferschein steht.“

Ampel-Koalition will Belastungen der deutschen Wirtschaft vermeiden – durch EU-Lieferkettengesetz

In ihrer sogenannten Wachstumsinitiative hatte die Bundesregierung angekündigt, bei der Umsetzung von Sorgfalts- und Berichtspflichten gelte es, unverhältnismäßige Belastungen der Unternehmen zu vermeiden. Die Lieferkettenrichtlinie der EU, die über das bisherige deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, solle so bürokratiearm wie möglich umgesetzt werden.

Die Mitgliedsstaaten hatten die EU-Lieferkettenrichtlinie im März 2024 mit qualifizierter Mehrheit verabschiedet. Im April hatte schließlich auch das Europäische Parlament der Richtlinie zugestimmt. Das Gesetz zielt darauf ab, weltweit Menschenrechte zu stärken. Dabei sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Zudem sollen sie Berichte erstellen, wie ihr Geschäftsmodell mit dem Klimaziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

EU-Lieferkettenrichtlinie geht über bisheriges Gesetz hinaus

Im Unterschied zum bisherigen deutschen Lieferkettengesetz lassen die EU-Regeln zu, dass Unternehmen haftbar sind, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Von den Vorgaben sind Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz im Jahr betroffen – nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. (ms/dpa)

Rubriklistenbild: © Sebastian Gollnow/dpa

Kommentare