Schutz der Menschenrechte

EU-Staaten stimmen für Lieferkettengesetz – Deutschland enthält sich auf Drängen der FDP

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Eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten unterstützt ein europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte. Das bestätigten mehrere Diplomaten der Deutschen Presse-Agentur am Freitag. Deutschland enthielt sich.

Brüssel – Lange haben die EU-Mitgliedsstaaten um das Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte gerungen, nun hat es eine entscheidende Hürde gemeistert. Die Ständigen Vertreter der Mitgliedsländer haben die Richtlinie am Freitag, 15. März, mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Deutschland hat sich enthalten – auf Druck der FDP.

Die FDP blockierte das Gesetz zunächst. Sie befürchtet, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen. Damit standen die Liberalen jedoch alleine da. SPD und Grüne befürworteten das Lieferkettengesetz, was zum Streit in der Ampel führte.

EU-Staaten stimmen Kompromiss beim Lieferkettengesetz zu

Vertreter der EU-Staaten und des Europäischen Parlaments hatten sich bereits im Dezember auf einen Kompromiss zum Lieferkettengesetz geeinigt. Nun muss das Europäische Parlament der Richtlinie zustimmen. Dort gilt eine Mehrheit jedoch als wahrscheinlich.

Das Lieferkettengesetz zielt darauf ab, Unternehmen dafür verantwortlich machen zu können, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Klimaschutzabkommen vereinbar sind.

EU-Lieferkettengesetz weniger strikt als ursprünglich geplant

Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf ist das Lieferkettengesetz deutlich abgeschwächt worden. So wurde die Grenze der Unternehmen, die unter die Regelung fallen, von einer Anzahl von 500 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 150 Millionen Euro auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben. Für sie gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren.

Bereits nach einer Frist von drei Jahren sollen die Vorgaben für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten, nach vier Jahren sinkt die Grenze auf 4000 Mitarbeitende und 900 Millionen Umsatz. Die EU-Kommission soll eine Liste der betroffenen Nicht-EU-Unternehmen veröffentlichen. Für sie könnten die Vorgaben gelten, wenn sie mit ihrem Geschäft einen bestimmten Umsatz in der EU erzielen.

Landwirtschaft und Textilindustrie fallen aus Lieferkettengesetz der EU raus

Auch die Risikosektoren sind nun nicht mehr im Lieferkettengesetz berücksichtigt. Dabei handelt es sich um Wirtschaftszweige, wo das Risiko für Menschenrechtsverletzungen höher bewertet wird. Dazu zählen etwa die Landwirtschaft oder die Textilindustrie. Dort hätten auch Unternehmen mit weniger Mitarbeitenden betroffen sein können. Vorgesehen ist aber weiterhin, dass Unternehmen vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen profitieren.

Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die neuen EU-Regeln gehen über dessen Vorgaben hinaus. So ist im deutschen Gesetz ausgeschlossen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind. 

Ausschussvorsitzende kritisiert Kompromiss der EU-Staaten: „Etablierte Gesetzgebungsverfahren missachtet“

Aus dem Europäischen Parlament gibt es aufgrund der Abschwächungen des Entwurfes Kritik. „Deals zwischen Regierungen und immer weitere Abschwächungen eines ausgehandelten Texts haben das etablierte Gesetzgebungsverfahren missachtet und das Europaparlament düpiert“, sagte die Grünen-Abgeordnete und Vorsitzende des Binnenmarktausschusses Anna Cavazzini.

Unternehmen müssen für die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette sorgen, wenn das EU-Lieferkettengesetz kommt. (Archivfoto)

Besonders FDP steht im Fokus. Die Liberalen hätten ihre Blockadehaltung bis zum Schluss beibehalten, obwohl der vorgeschlagene Kompromiss ihren Forderungen entgegengekommen sei. Ein Bundeskanzler, der einen solch großen Schaden zu verantworten habe, sollte seinen europapolitischen Kompass prüfen, sagte die Abgeordnete.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wirft der deutschen Bundesregierung Wortbruch vor. Die Ampel-Koalition habe sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein EU-Gesetz im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu unterstützen. „Bitter ist, dass sich Deutschland enthalten hat, nachdem es zuvor für massive Verschlechterungen im Gesetzestext gesorgt hat“, sagte Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland.

FDP-Abgeordnete feiert Änderungen am EU-Lieferkettengesetz als Erfolg

Die FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn „Unterm Strich bleibt das Lieferkettengesetz praxisfern, weil grundlegende Probleme, wie unklare Haftungsregeln außerhalb des eigenen Einflussbereichs bestehen bleiben“, sagte FDP-Europaabgeordnete Svenja Hahn der DPA. Sie zählt die Änderungen als einen Erfolg der FDP. Die Liberalen wollten das Gesetz zunächst verhindern. (bohy/ms/dpa)

Rubriklistenbild: © Marcus Brandt/dpa

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