Sozialstaat unter Druck

Debatte um Kürzungen bei Bürgergeld und Rente: „Treffen jene, die am wenigsten haben“

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Der Landkreistag verlangt Kürzungen beim Bürgergeld und anderen Sozialleistungen. Das gehe an der „Lebenswirklichkeit vieler Menschen vorbei“, kritisiert ein Sozialverband.

Berlin – Der Sozialverband Deutschland (SoVD) weist die Forderung, angesichts klammer Kassen in den Haushalten von Kommunen, Bund und Ländern Sozialleistungen wie das Bürgergeld zu kürzen, zurück. Diese gehen „an der Lebenswirklichkeit vieler Menschen vorbei“, erklärte SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier IPPEN.MEDIA. „Gerade in unsicheren Zeiten braucht es einen Sozialstaat, der schützt und Halt gibt.“

Kürzungen bei Bürgergeld und anderen Sozialleistungen „treffen immer jene, die am wenigsten haben“

„Einschnitte treffen dabei immer jene, die am wenigsten haben“, warnte Engelmeier vor den Forderungen von Hans-Günter Hanneke (CDU), der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags ist.

„Diese Koalition stimmt die Bevölkerung in keiner Weise auf einen notwendigen Politikwechsel ein“, hatte Henneke in der FAZ kritisiert. „Der müsste in Leistungseinschränkungen bestehen.“ Konkret nannte der Landkreistag-Chef die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, wie sie Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgeschlagen hat. Damit würde das Rentenalter erhöht. Dazu müsse die Mütterrente „zurückgeführt werden“, statt sie weiter auszubauen.

Auch Kürzungen beim Bürgergeld seien laut dem Landkreistags-Chef nötig. „Wenn Angebote ohne wichtigen Grund nicht angenommen werden, müssten Leistungen gestrichen werden“, forderte Henneke zudem. Das soll nicht nur das Bürgergeld betreffen, sondern gelte auch für andere Leistungen.

Anpassung der Regelsätze beim Bürgergeld belastet Kommunen

Laut dem Finanzreport 2025 der Bertelsmann Stiftung beläuft sich das gemeinsame Defizit der Kommunen für 2024 auf 24,8 Milliarden Euro. Henneke erklärte, dass die wirtschaftliche Stagnation seit 2023 dazu geführt habe, dass die Einnahmen nicht wie erwartet gestiegen seien. Hauptursachen seien die gestiegenen Personalkosten und Sozialausgaben, die auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen sind.

„Wir hatten die Anpassung der Regelsätze in der Sozialhilfe und im Bürgergeld, außerdem sind mehr Menschen in den Leistungsbezug gekommen“, erläuterte Henneke im Interview mit der FAZ. „Die Kosten in der Sozialhilfe sind um 12,4 Prozent gestiegen.“ Auch in der Kinder- und Jugendhilfe gab es eine Zunahme von 17,1 Prozent, während die Eingliederungshilfe um 13,7 Prozent wuchs.

Statt Bürgergeld und andere Leistungen zu kürzen: Sozialverband fordert gerechtere Verteilung

„Statt Leistungen zu streichen, müssen Einnahmen gerechter verteilt und Finanzierungslücken sozial ausgewogen geschlossen werden“, forderte dagegen Sozialverbands-Chefin Engelmeier gegenüber IPPEN.MEDIA. Der Landkreistag fordere dafür eine neue Steuerverteilung, erklärte sie.

„Statt Leistungen zu streichen, müssen Einnahmen gerechter verteilt und Finanzierungslücken sozial ausgewogen geschlossen werden“, fordert Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland. (Montage)

Auch der SoVD sehe in der „Steuerpolitik einen zentralen Ansatz“ und setze auf eine „gerechte Besteuerung großer Vermögen und hoher Einkommen“, so Engelmeier. „Es darf nicht sein, dass Menschen mit wenig Geld die Hauptlast der Krisen tragen, während Wohlstand unangetastet bleibt.“

Bundesregierung will beim Bürgergeld sparen – und Beziehende über Sanktionen in Arbeit bringen

Auch die Bundesregierung will den Sozialstaat neu aufstellen und Sozialleistungen zusammenfassen. Vorschläge dazu soll es durch Kommissionen geben. Bereits geplant sind jedoch Einsparungen beim Bürgergeld. Der Haushaltsentwurf für 2026 sieht 1,5 Milliarden Euro weniger für den Regelsatz und die Kosten der Unterkunft vor.

Renten-Meilensteine in Deutschland in Bildern – von Bismarck über Riester bis Müntefering

Otto von Bismarck brachte im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag.
Der Name Bismarck hallt bis heute nach. Auch weil Otto von Bismarck im Juni 1889 nach jahrelanger Debatte das „Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversicherung“ durch den Reichstag brachte. Die Geburtsstunde der Rente in Deutschland. © Photo 12/www.imago-images.de
Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880.
Altersrente gab es damals aber erst ab dem vollendeten 70. Lebensjahr – die Lebenserwartung betrug damals nicht mal 50 Jahre. Der Holzstich zeigt Dreher, Gießer und Former in einer Porzellanfabrik um 1880. © imago stock&people/Imagebroker
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen.
Bismarcks politisches Kalkül war klar: Er wollte die Arbeiter besänftigen. Rentenversichert waren zunächst Arbeiter und „kleine Angestellte“ mit Einkommen bis 2.000 Mark. Die Beiträge zahlten Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen. © IMAGO/GRANGER Historical Picture Archive
Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt.
Größere Reformen gab es Anfang des 20. Jahrhunderts. Angestellte waren ab 1913 bei der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte angesiedelt. Sie konnten schon ab 65 Jahren in Rente gehen – anders als Arbeiter. © imago stock&people/Arkivi
Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich.
Vor dem Ersten Weltkrieg hatten die deutschen Rentenversicherungsanstalten Überschüsse, die sie etwa in Wohnungsbau steckten. Entlassungswellen und Hinterbliebenenrenten änderten das schnell. Das Bild zeigt verwundete deutsche Soldaten in Frankreich. © imageBROKER/GTW
Frauen im Ghetto Warschau bei erzwungener Näharbeit
Im NS-Regime werden Jüdinnen und Juden und andere verfolgte Gruppen aus der Rentenversicherung ausgeschlossen. Millionen von Zwangsarbeitern - im Foto: Frauen 1941 im Ghetto Dambrowa Gornicza bei erzwungener Näharbeit – bleiben ohne Rentenansprüche. Überschüsse der Kassen flossen in Kriegsanleihen. © Imago/Reinhard Schultz
Bundeskanzler Konrad Adenauer (r) gibt in Bonn seine Stimme für die Bundestagswahl 1957 ab
„Keine Experimente“ lautete Konrad Adenauers Slogan zur Bundestagswahl 1957. Bei der Rente wagte er aber eine Reform. Bis dato waren die Renten enorm gering, 50 DM war der Mindestsatz, der Durchschnitt nur unwesentlich höher. Nun änderte sich die Berechnung, Arbeiterrenten stiegen um etwa 60 Prozent. © DB/picture alliance/dpa
Willy Brandt im Jahr 1972.
Die nächste große Neuerung gab es unter Willy Brandt. Seit (dem Wahljahr) 1972 können auch Nicht-Pflichtversicherte in die Rentenversicherung einzahlen – etwa Selbstständige und Hausfrauen. Letzteres war ein Schritt zur Unabhängigkeit von den Ehemännern. Ab 1977 gab es dann auch einen „Versorgungsausgleich“ bei Scheidung. © Imago/Sven Simon
Norbert Blüm klebt Rentenplakat
„Die Rente ist sicher“: Auch mit diesem Satz blieb der mittlerweile verstorbene Arbeitsminister Norbert Blüm in Erinnerung. Auch Blüm kümmerte sich aber um die Lage der Rentnerinnen – er führte 1986 die „Mütterrente“ ein. Seither zählen Kindererziehungszeiten für die Rentenhöhe. © Peter Popp/picture-alliance/dpa
13 09 1985 Berlin Deutsche Demokratische Republik DDR Alte Frauen unterhalten sich
Die nächste große Herausforderung ist die Eingliederung der Bürger der ehemaligen DDR (hier ein Foto aus Ostberlin 1985) in die bundesdeutsche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung preist rückblickend die Stärke des umlagefinanzierten Systems: „Die Rentenversicherung zahlte von einem Tag auf den anderen fast vier Millionen zusätzlicher Renten. Das wäre in einem kapitalgedeckten Rentensystem nicht vorstellbar gewesen.“ © imago stock&people/Franksorge
Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel
Die nächste Reform folgt dennoch – Kanzler Helmut Kohl (re.), Blüm und Finanzminister Theo Waigel (li.) müssen sparen, auch angesichts der alternden Bevölkerung. Ab 1992 steigen Altersgrenzen. Frauen und Arbeitslose (bislang bis 62 Jahren) und langjährige Versicherte (bis 63) müssen nun bis 65 arbeiten. Nur noch ein Jahr Kindererziehungszeit ist anrechenbar. © Michael Jung/dpa/picture-alliance
Koalitionsverhandlungen Riester Schröder
Auch Gerhard Schröders Rot-Grün hat ebenfalls Rentenpläne im Gepäck. Arbeitsminister Walter Riester leiht der „Riester-Rente“ seinen Namen – der Staat fördert auf ihrem Wege private Altersvorsorge. Das Modell gilt mittlerweile aber als Flop. Riester arbeitete später auch für Carsten Maschmeyers Finanzdienstleister AWD, dem die Reform gelegen gekommen sein dürfte. © picture-alliance / dpa | Hermann_J._Knippertz
Franz Münterfering und Angela Merkel 2007 im Bundestag.
Heikle Operation: SPD-Vizekanzler Franz Müntefering brachte 2007 die „Rente mit 67“ auf den Weg. Angela Merkels GroKo plante allerdings lange Übergangsfristen, noch bis 2031 dauert die Anhebung des Eintrittsalters an. Für Menschen, die 45 Jahre einzahlten, gab es eine Sonderregel. © Imago/Metodi Popow
Angela Merkel und Andrea Nahles 2017 bei einer Kabinettssitzung.
Müntefering war nicht mehr dabei als Merkels zweite GroKo 2017 das nächste „Rentenpaket“ schnürte. Arbeitsministerin war nun Andrea Nahles. Diesmal ging es um Erleichterungen. Langjährig Versicherte konnten nun ab 63 in Rente, die Mütterrente wurde ausgeweitet. 2018 kamen im „Rentenpakt“ (ohne drittes e) „Haltelinien“ für Beiträge und Rentenniveau hinzu. © Michael Kappeler/dpa/picture alliance
19 02 2017 Angleichung der Rente Rente Ostrente Westrente Ost West Altersruhegeld Angleichu
Fast 35 Jahre wird es gedauert haben – aber ab 2025 werden für die Rente in Ost- und Westdeutschland die gleichen Berechnungsgrößen gelten. Ein durchaus historischer Schritt. Beschlossen wurde er schon 2017. © imago stock&people/Steinach
Arbeitsminister Hubertus Heil – zuständig auch für die Rente – im Bundestag.
Die Evolution der Rente geht weiter: Seit 2021 gibt es die Grundrente als Zuschlag für Menschen, die unterdurchschnittlich verdient haben. Es wird nicht der Schlusspunkt sein: Angedacht – aber umstritten – ist die Aktienrente. Zugleich altert die deutsche Bevölkerung weiter, das Umlagesystem ist unter Druck. Ist die Rente sicher, auch über die Amtszeit von Hubertus Heil hinaus? Die Zukunft wird es zeigen. © Hannes P. Albert/dpa/picture-alliance

Um das zu erreichen, muss die Regierung die Zahl der Beziehenden reduzieren. Neben Investitionen in die Eingliederungsarbeit der Jobcenter will die Regierung das durch härtere Sanktionen erreichen – bis hin zum „vollständigen Leistungsentzug“, wobei Details hier noch unklar sind.

Landkreistag-Chef kritisiert mangelnden Willen zur Haushaltskonsolidierung

Für Landkreistag-Chef Henneke sind die bisherigen Bemühungen, besonders im Haushaltsentwurf 2026, jedoch nicht ausreichend. „Auch darin ist von den Erwartungen, die zum Jahreswechsel im Wahlkampf geweckt wurden, nichts mehr übriggeblieben“, erklärte das CDU-Mitglied. „Jetzt noch umsteuern, das wird ungeheuer schwierig.“ Er kritisierte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) für seinen mangelnden Willen zur Konsolidierung: „Konsolidierung heißt Rückführung von vorhandenen, und nicht Abwehr von zusätzlichen Ausgaben.“ (mit dpa)

Rubriklistenbild: © Sabine Gudath/Imago//Susie Knoll/SoVD

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