VonLisa Mayerhoferschließen
Die EU will – nach Jahrzehnten – die EU-Produkthaftungsrichtlinie reformieren. Für Verbraucher wird es dann bald einfacher, für Schäden kompensiert zu werden. Unternehmen sind weniger begeistert.
Berlin – Die Europäische Union plant eine revolutionäre Neuerung – es liegt eine reformierte Version der EU-Produkthaftungsrichtlinie vor. Die Menschen in Deutschland sollen dann wahrscheinlich sehr bald einfacher für Schäden kompensiert werden, die durch fehlerhafte Produkte entstanden sind. Geplant sind unter anderem Beweiserleichterungen für Verbraucher, damit sie einfacher ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen können.
Neue EU-Richtlinie: Haftung auch bei Software
Die wohl größte Änderung: „Erstmals fällt dann auch Software in den Anwendungsbereich der Produkthaftung, sowohl für sich genommen als auch als Teil eines anderen Produktes“, erklärt Rupert Bellinghausen, Partner Litigation, Arbitration und Investigations bei der Sozietät Linklaters, gegenüber dem Handelsblatt. „Das bedeutet, dass jetzt auch Hersteller von Software in Anspruch genommen werden können, ob es um Teilkomponenten oder eine Gesamtlösung geht, spielt keine Rolle.“ Es können also darüber hinaus mehrere Akteure, die bei der Herstellung und dem Verkauf des Produkts eine Rolle gespielt haben, für ein schadhaftes Produkt haftbar gemacht werden.
Um im Streitfall vor Gericht zu kommen, sei nicht einmal eine vertragliche Beziehung zwischen Softwarehersteller und Anspruchsteller nötig. „Die Haftung kann auch nicht gegenüber dem Nutzer durch vertragliche Vereinbarungen beschränkt werden“, sagte Bellinghausen der Zeitung weiter. Von diesen Vorschriften ausgenommen ist aber Open-Source-Software, die außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit entwickelt oder bereitgestellt wird.
Aktuelle Produkthaftungsrichtlinie stammt noch von 1985
Der Schritt ist lange überfällig: Heutzutage findet sich Software in vielen, meist teureren Dingen, die die Menschen in ihrem Alltag nutzen. Dazu gehören nicht nur die Apps auf dem Smartphone, Software steckt auch in Autos, Staubsaugerrobotern oder Waschmaschinen.
Bisher konnten Betroffene nicht viel tun, wenn dann die Software Schäden verursacht hat, wie beispielsweise wichtige Daten zu löschen. Denn die aktuelle Produkthaftungsrichtlinie stammt noch von 1985. „Damals war von Digitalisierung noch nicht viel zu sehen. Daher brauchte es dringend eine Anpassung an das digitale Zeitalter“, erklärt Rechtsexpertin Meret Sophie Noll von der Verbraucherzentrale Bundesverband in der taz.
Beweiserleichterungen für Verbraucher geplant
Auch jetzt müssen Verbraucher zwar beweisen, dass ein Fehler des Produktes den Schaden verursacht hat, doch dabei gibt es nun immerhin Beweiserleichterungen. Diese gelten, wenn der Fall technisch sehr komplex ist und es schwer für den Betroffenen wird, nachzuweisen, dass der Fehler an dem Produkt lag.
Nach Ansicht der Verbraucherschützer zählen beispielsweise vernetzte Produkte wie Smartphones oder Smart-Home-Systeme zu den Fällen, wo eine Beweiserleichterung möglich wäre, so Noll der taz. Dann gilt die Vermutung, dass „es einen Fehler gab und der den Schaden verursacht hat. In solchen Fällen muss dann tatsächlich der Hersteller beweisen, dass das nicht der Fall war“, so die Verbraucherschützerin.
Betroffenen in die Hände spielt dann die zusätzliche Regelung, dass immer ein Akteur haften muss und „die Hersteller sich gegebenenfalls untereinander in Regress nehmen müssen. Als Verbraucher:in ist man also nicht dem Risiko ausgesetzt, dass sich alle aus der Haftung ziehen“, erklärt Noll weiter.
Neue Richtlinie könnte bald gelten
Naturgemäß zeigen sich die Unternehmen von der neuen EU-Richtlinie weniger begeistert. Denn wenn ein Hersteller in einem komplexen Fall beweisen muss, dass sein Produkt keine Fehler hatte, muss er einer umfangreichen Offenlegungspflicht nachkommen, die auch Geschäftsgeheimnisse betreffen könnten, warnt man bei Linklaters. „In einem Markt, in dem Produkte insbesondere durch den Einsatz von Software und neuen Technologien zunehmend komplexer werden und Kausalzusammenhänge sich teilweise selbst unter Einschaltung von Sachverständigen nicht klären lassen, führt dies zu einer kompletten Umkehr der Risikoverteilung“, kritisiert Bellinghausen im Handelsblatt.
Lange ist es wahrscheinlich nicht mehr hin, bis die Umsetzung erfolgt. Wenn die Richtlinie in Kraft tritt, haben die nationalen Gesetzgeber zwei Jahre Zeit für die Umsetzung. Verbraucherschützerin Noll geht aber in der taz davon aus, „dass die Bundesregierung das noch in dieser Legislatur tun wird“.
