Wahlkampf 2025

Doppelte Krankenkassenbeiträge für Rentner bleiben – keine Partei strebt eine Veränderung an

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Während des Wahlkampfes konkurrieren die Parteien um die Stimmen der nahezu 22 Millionen Pensionäre im Land. Allerdings findet man zu einem für viele relevanten Thema nichts in den Wahlprogrammen.

Berlin – Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in der Woche vor Weihnachten die Vertrauensfrage gestellt hat, ist der Startschuss für das Rennen um die Wahl am 23. Februar 2025 so richtig gefallen. Die Parteien haben ihre Wahlprogramme vorgelegt – der eine oder andere Wähler könnte also an den Feiertagen darin schmökern. Ein Blick in die Programme zeigt: Um die Stimmen der rund 22 Millionen Rentner und Rentnerinnen im Land wird hart gekämpft. Doch zu einem Thema, das vielen Rentenbeziehenden ein Dorn im Auge ist, gibt es keine Reformpläne.

Viele Rentner zahlen doppelte Krankenkassenbeiträge: Ein Ärgernis für viele mit kleiner Rente

Das deutsche Rentensystem ist auf einem Drei-Säulen-Modell aufgebaut. Die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge sollen gemeinsam dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger im Alter finanziell abgesichert sind. Wer sich jedoch ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlässt, kann schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten: Durchschnittlich können Rentnerinnen und Rentner nur mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro rechnen.

Der deutsche Staat baut also darauf, dass die Menschen im Alter auf mehrere Einkommensquellen zurückgreifen. Daher ist es wenig überraschend, dass die sogenannte „Doppelverbeitragung“ seit Jahren ein Ärgernis für viele Rentner und Rentnerinnen ist, die genau das tun. Denn wer neben einer gesetzlichen Rente auch eine Betriebsrente erhält, muss derzeit sowohl auf die gesetzliche Rente als auch auf die Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Dies hat folgenden Grund: Gemäß Sozialgesetzbuch (SBG) müssen Krankenkassenbeiträge auf alle Einkünfte einer Person gezahlt werden. Allerdings nur bis zu einer jährlich anzupassenden Obergrenze, der Beitragsbemessungsgrenze. 2024 liegt diese bei 62.100 Euro, im Jahr 2025 steigt sie nochmal deutlich auf 66.150 Euro im Jahr. Im Monat sind das für die Krankenversicherung 5512,50 Euro, die eine Person maximal zahlen kann.

Viele Rentner und Rentnerinnen zahlen auf alle ihre Einkünfte Krankenkassenbeiträge.

Alle Einkünfte einer Person werden also addiert – und wenn die Gesamtsumme unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen auf alle Einkünfte Beiträge gezahlt werden. Alles, was darüber hinausgeht, ist beitragsfrei.

Doppelverbeitragung der Rente sorgt für Frust: Eine Reform hat zumindest etwas geholfen

Renten jeglicher Art sind von diesen Regeln nicht ausgenommen. Da Rentnerinnen und Rentner in der Regel weniger Einkommen als die Beitragsbemessungsgrenze haben, zahlen sie auch auf alle Einkünfte ihre Beiträge - und das eben auch doppelt.

Um dieses Problem zu lösen, hat die Bundesregierung vor einigen Jahren einen Freibetrag für Betriebsrenten eingeführt. Bis zu 176,75 Euro im Monat sind beitragsfrei. Dies entlastet Rentnerinnen und Rentner mit einer kleinen Betriebsrente zumindest etwas. Laut Bundesgesundheitsministerium entspricht dies einer jährlichen Entlastung von 1,2 Milliarden Euro.

Diese Entlastung ist für die Millionen von Rentnerinnen und Rentnern jedoch nicht ausreichend. Besonders ärgerlich ist die „Doppelverbeitragung“ bei Direktversicherungen, die bereits Jahrzehnte vor der Einführung der Regelung im SGB abgeschlossen wurden. Denn auch wer eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung erhält, die über den Arbeitgeber abgeschlossen wurde, muss Krankenkassenbeiträge zahlen.

Besonders pikant: Für Rentner und Rentnerinnen, die auch im Alter noch arbeiten, gilt diese Regelung natürlich auch. Auch auf dieses Einkommen werden KV-Beiträge erhoben, die der Arbeitgeber zur Hälfte auch noch zahlt.

Beispiel: Rentner zahlen auf alle Einkünfte ihre Krankenkassenbeiträge

Wie sich die Doppelverbeitragung auswirken kann, sieht man an folgendem Beispiel:

Thomas L. ist Rentner. Aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt er eine monatliche Rente von 1.500 Euro. Dazu hat er noch eine betriebliche Rente in Höhe von 600 Euro im Monat. Er hat auch noch einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob, den er in Teilzeit ausübt und für das er monatlich 1000 Euro bekommt Seine jährlichen Einkünfte belaufen sich also auf 37.200 Euro (brutto). Das liegt deutlich unter der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro im Jahr 2025, deshalb muss Thomas auf alle Einkünfte Beiträge zahlen.

Auf die Betriebsrente gilt ein Freibetrag von 176,75 Euro. Thomas muss also nur auf 423,25 Euro KV-Beiträge zahlen. Seine Krankenkasse fordert einen Beitrag in Höhe von 14,6 Prozent, auf die Betriebsrente zahlt er also 61,79 Euro für die Krankenkasse im Monat.

Bei der gesetzlichen Rente gilt ein einheitlicher Satz von 14,6 Prozent, den Rentner nur zur Hälfte zahlen müssen. Die Rentenversicherung überweist diesen zusammen mit ihrem Anteil direkt an die Krankenkasse. Thomas L. zahlt auf die gesetzliche Rente monatlich 109,50 Euro als KV-Beitrag.

Für das Einkommen aus seiner Nebentätigkeit teilt er sich den Beitrag mit dem Arbeitgeber. Auch hier gilt der Rentner-Satz von 14,6 Prozent, also 146 Euro im Monat bzw. 73 Euro für Thomas L.

Insgesamt zahlt Thomas jeden Monat also 251,07 Euro an seine Krankenkasse. Das sind aufs Jahr gerechnet 3012,84 Euro.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte in seiner Amtszeit eigentlich eine Lösung für das von vielen Rentner und Rentnerinnen als unfair empfundenen angekündigt. Daraus ist nichts geworden. Und auch die den Wahlprogrammen von SPD, CDU, Grüne, FDP, AfD und Linke findet sich zu diesem Thema nichts.

Doppelte Krankenkassenbeiträge für Rentner: Parteien haben keine Pläne zur Reform

Die Abschaffung der „Doppelverbeitragung“ bei Renten dürfte bei den Krankenkassen auch auf wenig Verständnis stoßen. Die Kassen sehen sich immer mehr gezwungen, die Beiträge zu erhöhen – 2025 wird voraussichtlich ein Rekord gebrochen. Dies hat auch mit der Krankenhausreform des Gesundheitsministers zu tun. Demnach müssen die gesetzlichen Kassen einen Teil der Reform finanzieren, was zu einer Erhöhung der Beiträge führen wird. Aber auch die Beiträge von Bürgergeld-Empfängern, die der Staat nicht auskömmlich aus Steuermitteln finanziert, setzen den Kassen zu. In dieser angespannten finanziellen Situation kann die Bundesregierung den Kassen keine Einnahmeverluste zumuten.

Es muss also eine andere Lösung gefunden werden, wenn dies politisch gewünscht ist. Eine Möglichkeit könnte sein, die „Doppelverbeitragung“ über die Steuer der Rentnerinnen und Rentner abzurechnen – doch dafür müssten die Betroffenen erst eine Steuererklärung abgeben.

Das steht in direktem Widerspruch zu den Plänen der CDU, die die Steuererklärungspflicht für Rentner und Rentnerinnen abschaffen wollen. Dadurch sollen dann die Finanzämter entlastet werden, heißt es im Wahlprogramm der Christdemokraten.

Rubriklistenbild: © Lino Mirgeler/dpa

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