- VonMax Schäferschließen
Die Merz-Regierung will Ukrainern das Bürgergeld streichen. Ersparnisse erzielt der Staat dadurch nicht. Obendrein droht an anderer Stelle Gefahr, wie Experten betonen.
Berlin/München – So radikal, wie es Markus Söder gefordert hat, wird es wohl nicht, doch der Gesetzentwurf ist auf den Weg gebracht: Wenn Ukraine-Geflüchtete erst nach dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommen sind, sollen sie künftig kein Bürgergeld mehr erhalten. Bayerns Ministerpräsident hatte zwar gefordert, das Vorhaben auf alle auszuweiten. Der Entwurf aus dem Arbeitsministerium von SPD-Chefin Bärbel Bas bleibt jedoch bei der ursprünglichen Variante, die im Koalitionsvertrag der Regierung von Kanzler Friedrich Merz zu finden ist.
Statt des Bürgergelds sollen die neu zugereisten Ukrainer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – wie alle anderen Asylsuchenden in Deutschland auch. Diese sind im Vergleich zur Grundsicherung niedriger: Alleinlebende im Bürgergeld bekommen etwa 563 Euro im Monat, Asylsuchende dagegen 441 Euro.
Ukrainer sollen kein Bürgergeld mehr erhalten: Bund, Länder und Kommunen sparen nichts
Der finanzielle Nutzen der Bürgergeld-Streichung für Ukrainer ist zweifelhaft. Für 2026 soll es laut einem Bericht der DPA bei Bürgergeld sowie Hilfen zum Lebensunterhalt bei Bund, Ländern und Kommunen Einsparungen von 1,32 Milliarden Euro geben. Gleichzeitig stehen dem der DPA-Rechnung zufolge höhere Kosten beim Asylbewerberleistungsgesetz von 1,375 Milliarden Euro gegenüber.
Auch individuell entsprechen die Leistungen für Asylbewerber nach einer Wartezeit von drei Jahren dem Umfang der Sozialhilfe, erklärte Sozialrecht-Professor Ragnar Hoenig von der TH Köln IPPEN.MEDIA. Viele Ukrainer hätten diese bereits erfüllt. Damit „stellt sich die Frage, was überhaupt der Gewinn eines solchen umgekehrten Rechtskreiswechsels ist“. Er sei rechtlich gesehen nur für die neu ankommenden Geflüchteten sinnvoll.
Bürgergeld-Entzug für Ukrainer entzieht ihnen auch die Jobcenter-Unterstützung bei der Arbeitssuche
„Doch auch hier ist Vorsicht geboren“, sagte Hoenig. „Denn wenn Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr von den Jobcentern betreut werden, dürfte sich auch ihre Arbeitsmarktintegration nicht nachhaltig verbessern“, so der Sozialrecht-Experte. Denn neben der unterschiedlichen Höhe liegt hier ein Unterschied: Bürgergeld-Empfänger können durch arbeitsmarktpolitische Instrumente gefördert werden und haben eine Mitwirkungspflicht, damit sie in Arbeit gebracht werden. In dieser Form gibt es das im Asylbewerberleistungsgesetz nicht.
Dabei ist das auch eine Hoffnung. Durch die geringere Unterstützung soll der Anreiz für die Geflüchteten höher sein, eine Arbeit anzunehmen. Denn bisher ist die Erwerbsquote mit rund 35 Prozent unter den Ukrainern gering. „Kein Land der Welt“ verfahre so wie Deutschland mit dem Bürgergeld. „Deswegen sind auch so wenige Menschen aus der Ukraine in Arbeit, obwohl sie gute Ausbildungen haben“, sagte etwa Söder. Kanzleramtschef Thorsten Frei erklärte, die Leistungen hätten auch zu einer schlechteren Integration in den Arbeitsmarkt geführt.
Ukraine-Geflüchtete brauchen Unterstützung beim Weg in Arbeit – Experte sieht Grundsicherung als Lösung
Ob weniger Geld den Ausschlag macht, ist fraglich. Eine Ifo Studie hat gerade erst gezeigt, dass sich Ukrainer nicht wegen Sozialleistungen wie dem Bürgergeld, sondern wegen Berufsaussichten und guter Bezahlung für ein Zielland ihrer Flucht entscheiden. Die Probleme bei der Arbeitsaufnahme liegen damit nicht bei der Motivation, sondern etwa fehlenden Sprachkenntnissen, nicht anerkannten Abschlüssen, fehlender Kinderbetreuung, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Februar gezeigt hat.
IAB-Ökonom Enzo Weber forderte angesichts der von Söder angeheizten Debatte deshalb das genaue Gegenteil: Die Geflüchteten sollten in die Grundsicherung rein, nicht raus. „Geflüchtete brauchen Beratung, Vermittlung, Qualifizierung. Das gibt es in der Grundsicherung“, erklärte Weber auf Linkedin. Für eine schnellere Integration und „Aufstieg im Arbeitsmarkt“ brauche es zügige Verfahren, eine Anerkennung von Abschlüssen sowie Sprachförderung und Qualifizierung – „auch berufsbegleitend“.
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