„Kein Schutz“

Merz-Regierung will Ukraine-Geflüchteten Bürgergeld streichen – welche Hürden bestehen

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Die Merz-Regierung arbeitet am Bürgergeld-Entzug für Ukraine-Geflüchtete. Eine grundlegende rechtliche Begrenzung darf nicht überschritten werden.

Köln/Berlin – Markus Söder zeigt sich politisch immer wieder als Lautsprecher. So heizte der bayerische Ministerpräsident gerade die Debatte um den Bürgergeld-Bezug von Geflüchteten aus der Ukraine an. Sie sollten die Leistung gar nicht mehr bekommen, und zwar – das ist das Entscheidende – alle, nicht nur die neu Zugewanderten. Damit geht Söders Forderung über den Koalitionsvertrag hinaus.

Merz-Regierung arbeitet an Bürgergeld-Streichung für ukrainische Geflüchtete – aber nicht so wie Söder

Ursprünglich hatte sich die Regierung unter Führung von Kanzler Friedrich Merz darauf verständigt, dass es nur noch die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete geben soll, die nach dem 1. April 2025 eingereist sind. Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Arbeitsministerium von Bärbel Bas liegt den anderen Ministerium seit Mittwochnachmittag, 6. August, zur Abstimmung vor. „Bis diese Neuregelung in Kraft getreten ist, ist eine vorübergehend weitere Versorgung der neu eingereisten Personen im SGB II geboren“, erklärte eine Ministeriumssprecherin auf IPPEN.MEDIA-Anfrage.

Die Regierung plane damit einen „umgekehrten Rechtskreiswechsel“ vom Bürgergeld zurück ins Asylbewerberleistungsgesetz, erklärte Ragnar Hoenig, Professor für Sozialrecht an der TH Köln, IPPEN.MEDIA.

Ukrainische Informationen zum Bürgergeld-Bezug: Künftig dürften die Formulare zunächst unnötig sein, wenn die Merz-Regierung den „umgekehrten Rechtskreiswechsel“ umsetzt. (Symbolfoto)

Beim Wechsel vom Bürgergeld zurück habe die Regierung rechtlich gesehen einen großen Gestaltungsspielraum, erklärte der Sozialrechtler. Bisher erhalten die Ukraine-Geflüchteten nach der Massenzustrom-Richtlinie der EU Bürgergeld. Danach sei Deutschland verpflichtet, „den Geflüchteten aus der Ukraine bestimmte soziale Mindeststandards zu gewähren“, erklärte Hoenig. „Hierzu gehören vor allem eine angemessene Unterkunft, notwendige Hilfen zum Lebensunterhalt und eine Notversorgung im Krankheitsfall.“ Mit dem damaligen Wechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz zum Bürgergeld habe die Regierung die Mindeststandards „übererfüllt“, so Hoenig.

Grundrecht auf Existenzminimum als Hürde bei Bürgergeld-Streichung für ukrainische Geflüchtete

Auch verfassungsrechtlich dürften die Herausforderungen „nicht allzu hoch“ sein, erklärte Hoenig. Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sei die entscheidende Hürde. Das müsse die Regierung auch bei einem „umgekehrten Rechtskreiswechsel“ beachten. „Das heißt, er darf die existenzsichernden Leistungen von Geflüchteten aus der Ukraine nicht nach Gutdünken festlegen oder reduzieren, sondern er muss die Leistungen so ausgestalten, dass ein menschenwürdiges Dasein tatsächlich, realistisch und nachvollziehbar abgesichert ist“, erklärte Hoenig.

Durch den Wechsel bekommen die Ukraine-Geflüchteten jedoch weniger. Der Bürgergeld-Regelsatz liegt bei 563 Euro für Alleinlebende. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen sie 441 Euro. In der Grundsicherung erhalten Paare jeweils 506 Euro, nach dem Rechtskreiswechsel wären es 397 Euro. Daran gibt es Kritik, denn das Bürgergeld orientiert sich bereits am Existenzminimum. Helena Steinhaus, Sozialaktivistin beim Verein Sanktionsfrei, kritisierte im Wirtschaftsmagazin Surplus den um etwa 120 Euro niedrigeren Satz: „Als hätten diese Menschen andere Grundbedürfnisse, als wäre ihre Menschenwürde eine geringere.“

Ukraine-Geflüchteten kann über Bürgergeld-Entzug Leistung gekürzt werden – „kein Schutz“

„Den niedrigeren Leistungen liegt der Gedanke zugrunde, dass die existenziellen Bedarfe bei einem unseren oder nur vorübergehenden Aufenthalt niedriger sind oder mit Sachleistungen gedeckt werden“, sagte Sozialrechtler Ragnar Hoenig. Auch das Bundesarbeitsministerium sieht das Grundrecht nicht gefährdet. „Die Leistungen nach dem AsylbLG decken das in Deutschland bestehende Existenzminimum ab“, erklärte eine Sprecherin auf IPPEN.MEDIA-Nachfrage.

Zudem ist auch eine Reduzierung der Leistungen möglich „Es gibt keinen generellen Schutz davor, dass sich eine geltende Rechtslage nicht nachteilig ändern wird“, erklärte Sozialrecht-Professor Hoenig. Das habe das Bundesverfassungsgericht mehrfach bekräftigt, etwa bei der Abschaffung der früheren Arbeitslosenhilfe.

Der Eigentumsschutz, der sonst bei Kürzungen von Sozialversicherungsleistungen zu beachten sei, komme beim Bürgergeld nicht in Betracht, weil keine Beiträge gezahlt würden. Wenn „die Rückkehr zum Asylbewerberleistungsgesetz mit Wirkung für die Zukunft erfolgt“, also nicht nachträglich Leistungen zurückverlangt werden, dürfte auch der Vertrauensschutz kein großes Hindernis sein.

Sozialrecht-Professor stellt Nutzen von Bürgergeld-Entzug für Ukraine-Geflüchtete in Frage

Hoenig warf jedoch die Frage auf, „was überhaupt der Gewinn eines solchen Rechtskreiswechsels ist“. Denn nach einer Wartezeit von drei Jahren hätten auch die Leistungen für Asylsuchende den gleichen Umfang wie die Sozialhilfe. „Rechtlich gesehen sinnvoll ist er daher dem Grunde nach nur für die neu ankommenden Geflüchteten aus der Ukraine“, sagte der Experte.

Dabei sei jedoch auch „Vorsicht geboten“, so Hoenig. „Denn wenn Geflüchtete aus der Ukraine nicht mehr von den Jobcentern betreut werden, dürfte sich auch ihre Arbeitsmarktintegration nicht nachhaltig verbessern.“ Söders Forderung könnte damit ein Eigentor sein, denn genau die niedrige Erwerbsarbeitsquote von knapp 35 Prozent ist ihm ein Dorn im Auge. Die Unterstellung ist: Wegen der relativ hohen Leistungen im Vergleich zu anderen Ländern, ist die Integration in den Arbeitsmarkt schlechter.

Aufnahme von Arbeit durch Ukraine-Geflüchtete könnte schwieriger werden

Doch eine Studie, bei der über 3300 Ukraine-Geflüchtete befragt wurden, zeigte, dass die ihr Zielland weniger nach Sozialleistungen aussuchen, sondern durch die Erwerbsmöglichkeiten. Die Mehrheit will arbeiten, hat jedoch mit Hürden zu kämpfen, wie fehlende Sprachkenntnisse, schlechte Kinderbetreuungsangebote oder die Anerkennung ihrer Abschlüsse. Arbeitsmarktforscher Enzo Weber forderte deshalb, die Geflüchteten bewusst in die Grundsicherung zu bringen, um ihnen so eine Betreuung und Unterstützung zu ermöglichen. Gleichzeitig haben Bürgergeld-Beziehende eine Mitwirkungspflicht bei der Arbeitssuche, wer lediglich Asylbewerberleistungen erhält, hat das nicht.

Rubriklistenbild: © Hanno Bode/Imago

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