VonLisa Mayerhoferschließen
Die Union blockiert das Wachstumschancengesetz, das auch Rentner entlasten soll. Die Folgen könnten weitreichend sein.
München – Die Auseinandersetzungen und Verzögerungen rund um das Wachstumschancengesetz wirken sich nicht nur auf die Wirtschaft, sondern auch auf Rentnerinnen und Rentner aus. Denn die Ampel-Koalition plant mit diesem Gesetz, die Doppelbesteuerung von Renten zu mildern - ein längst fälliger Schritt, der bisher kaum Beachtung fand.
Union blockiert Wachstumschancengesetz wegen Abschaffung der Agrardiesel-Subventionen
Das Wachstumschancengesetz, welches am vergangenen Freitag im Bundestag Zustimmung fand, verspricht Entlastungen in Höhe von etwa drei Milliarden Euro und soll am 22. März erneut dem Bundesrat vorgelegt werden. Dort droht jedoch eine Blockade durch die Union. Thorsten Frei, Geschäftsführer der Unionsfraktion, machte klar, dass CDU und CSU gegen das Gesetz stimmen werden. „Wir sagen Nein zu einer Entscheidung, die vorgibt, die deutsche Wirtschaft zu entlasten, obwohl sie einen anderen Teil der Wirtschaft mit 450 Millionen Euro zusätzlich belasten will“, äußerte er sich zur Abschaffung der Agrardiesel-Vergünstigung für die Landwirtschaft. Michael Schrodi, SPD-Abgeordneter, kritisierte die Union für ihre Ablehnung und sagte: „Sie treffen damit aber die Wirtschaft, die Rentnerinnen und Rentner und letztlich das ganze Land.“
Bereits im vergangenen Jahr blockierte der Bundesrat das Gesetz mit der Begründung, dass Länder und Kommunen den Großteil der Kosten und Steuerausfälle tragen müssten. In den darauf folgenden Verhandlungen wurde das Volumen der Entlastungen von ursprünglich geplanten sieben Milliarden Euro jährlich auf 3,2 Milliarden reduziert.
Viele sind sich nicht bewusst, dass das Wachstumschancengesetz auch eine Entlastung für Rentnerinnen und Rentner darstellen soll. Hierbei geht es um steuerliche Aspekte: Die schrittweise Besteuerung der gesetzlichen Rente führt dazu, dass der Besteuerungsanteil an der Rente jedes Jahr für die jeweiligen Neurentner ansteigt.
Dieser Umbau des Rentensystems führte jedoch zu einer Doppelbesteuerung. In einigen Fällen ist der steuerfreie Rentenzufluss geringer als die versteuerten Rentenbeiträge. Das bedeutet, dass auf bereits versteuerte Rentenbeiträge im Ruhestand erneut Steuern anfallen könnten. Hiervon sind insbesondere Selbstständige betroffen.
Neurentner sollen steuerlich entlastet werden
Der Bundesfinanzhof stellte daher vor einigen Jahren fest, dass Renten und die zuvor gezahlten Rentenbeiträge ab 2025 möglicherweise verfassungswidrig doppelt besteuert werden könnten, wenn keine gesetzliche Neuregelung erfolgt. Aus diesem Grund hat die Regierung im Rahmen des Wachstumschancengesetzes ein neues Besteuerungsmodell beschlossen, bei dem der Besteuerungsanteil neuer Renten rückwirkend ab diesem Jahr nur noch in 0,5-Prozent-Schritten statt in 1-Prozent-Schritten steigt. Dies bedeutet auch, dass die Rentenbezüge von Neurentnern erstmals ab dem Jahr 2058 voll besteuert werden.
Mit anderen Worten: Vor allem Neurentner werden in den kommenden Jahren durch das Gesetz steuerlich entlastet - oder besser gesagt: nicht zusätzlich belastet. „Da die Zahl der Fälle ab 2023 deutlich ansteigt, ist es umso wichtiger, das Wachstumschancengesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. Die Union blockiert diese Regelung für die Rentnerinnen und Rentner des Jahrganges 2023 und fortfolgende“, so die SPD-Abgeordnete Frauke Heiligenstadt laut Berliner Morgenpost. „Die Rentnerinnen und Rentner in diesem Zusammenhang in Geiselhaft zu nehmen, ist inakzeptabel.“
Mit Material der dpa
Die Redakteurin hat diesen Artikel verfasst und anschließend zur Optimierung nach eigenem Ermessen ein KI-Sprachmodell eingesetzt. Alle Informationen wurden sorgfältig überprüft. Hier erfahren Sie mehr über unsere KI-Prinzipien.
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