Wachstumschancengesetz

Doppelbesteuerung der Rente: So soll das neue Ampel-Gesetz Rentner entlasten

  • schließen

Auch Rentnerinnen und Rentner profitieren von dem Wachstumschancengesetz der Ampel-Koalition. Doch die Union will das Vorhaben im Bundesrat ausbremsen. Ein Überblick.

Berlin – Der Zoff und die Verzögerungen um das Wachstumschancengesetz trifft nicht nur die Wirtschaft, sondern auch Rentnerinnen und Rentner. Denn mit dem Gesetz will die Ampel-Koalition auch die Rentendoppelbesteuerung entschärfen – ein lange überfälliger Schritt, den bisher kaum jemand beachtet hatte.

Wachstumschancengesetz soll auch Rentner entlasten

Das Wachstumschancengesetz, dem am Freitag im Bundestag zugestimmt wurde, sieht Entlastungen in Höhe von rund drei Milliarden Euro vor und soll am 22. März wieder in den Bundesrat kommen, wo die Union mit einer Blockade droht. Unions-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei machte jedenfalls deutlich, dass CDU und CSU dagegen stimmen. „Wir sagen Nein zu einer Entscheidung, die vorgibt, die deutsche Wirtschaft zu entlasten, obwohl sie einen anderen Teil der Wirtschaft mit 450 Millionen Euro zusätzlich belasten will“, sagte er mit Blick auf die Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung für die Landwirtschaft. Der SPD-Abgeordnete Michael Schrodi kritisierte, die Union wolle mit ihrer Ablehnung die Regierung treffen. „Sie treffen damit aber die Wirtschaft, die Rentnerinnen und Rentner und letztlich das ganze Land.“

Der Bundesrat hatte das Gesetz schon im vergangenen Jahr mit dem Argument blockiert, Länder und Kommunen müssten einen Großteil der Kosten und Steuerausfälle schultern. In den Verhandlungen strichen die Verhandlungspartner das Volumen der Entlastungen daraufhin bereits von einst geplanten sieben Milliarden Euro jährlich auf 3,2 Milliarden zusammen.

Doppelbesteuerung der Rente: Das steckt dahinter

Dass das Wachstumschancengesetz auch Rentnerinnen und Rentner entlasten soll, haben viele nicht auf dem Schirm. Auch dabei geht es um steuerliche Angelegenheiten: Hintergrund ist die schrittweise Besteuerung der gesetzlichen Rente, die dazu führt, dass momentan der Besteuerungsanteil an der Rente jedes Jahr für die jeweiligen Neurentner steigt.

Um den Ruhestand sorgenfrei genießen zu können, muss man frühzeitig mit dem Sparen anfangen.

Durch diesen Umbau des Rentensystems entstand aber eine Doppelbesteuerung. Das führt in manchen Fällen dazu, dass der steuerfreie Rentenzufluss geringer ist, als die versteuerten Rentenbeiträge. Somit würde auf bereits versteuerte Rentenbeiträge dann im Ruhestand noch einmal Steuer entfallen. Betroffen sind davon unter anderem vor allem Selbstständige.

Der Bundesfinanzhof hatte deshalb vor einigen Jahren festgesetzt, dass die Renten und die zuvor gezahlten Rentenbeiträge unter Umständen ohne eine gesetzliche Neuregelung bereits ab 2025 verfassungswidrig doppelt besteuert werden könnten. Die Regierung hat aus diesem Grund ein neues Besteuerungsmodell im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossen, bei dem der Besteuerungsanteil neuer Renten rückwirkend ab diesem Jahr nur noch in 0,5-Prozent-Schritten statt in 1-Prozent-Schritten steigt. Das bedeutet auch, dass die Rentenbezüge von Neurentnern erstmals ab dem Jahr 2058 voll besteuert werden.

SPD: „Rentner in Geiselhaft“

Mit anderen Worten: Vor allem Neurentner werden in den kommenden Jahren durch das Gesetz dann steuerlich entlastet – oder besser ausgedrückt: nicht mehrbelastet. „Da die Zahl der Fälle ab 2023 deutlich ansteigt, ist es umso wichtiger, das Wachstumschancengesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. Die Union blockiert diese Regelung für die Rentnerinnen und Rentner des Jahrganges 2023 und fortfolgende“, sagte die SPD-Abgeordnete Frauke Heiligenstadt laut Berliner Morgenpost. „Die Rentnerinnen und Rentner in diesem Zusammenhang in Geiselhaft zu nehmen, ist inakzeptabel.“

Mit Material der dpa

Rubriklistenbild: © Imago/HalfPoint Images

Kommentare