VonFabian Hartmannschließen
Markus Söder schlug neulich eine Erbschaftsteuer-Neuerung vor: Sie solle seiner Überzeugung nach Ländersache werden. Was aber hätte das für Betroffene zur Folge?
München – In der parlamentarischen Sommerpause hatte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) die Steuerdebatte eröffnet, indem er höhere Steuerbelastungen für Reiche sowie Spitzenverdiener vorschlug. Abgewiesen wurde dies jedoch seitens der Union von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Nun brachte CSU-Politiker seinerseits einen Vorstoß in der Steuerdebatte an: Am Montag kündigte Söder an, sich dafür einsetzen zu wollen, die Erbschaftsteuer zur Sache der Bundesländer zu machen. Was aber würde das für Betroffene bedeuten?
Söder wagt einen Vorstoß bei der Erbschaftsteuer – er fordert, sie zur Ländersache zu machen
Am Montag (1. September) sagte Söder der Bild-Zeitung, er fordere eine Neuregelung bei der Erbschaftsteuer, die darin besteht, den einzelnen Bundesländern freie Hand über deren Sätze zu geben. Bislang gilt bundesweit ein einheitlicher Steuersatz. Auch gelten eine Reihe von Freibeträgen für Erben, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad zur vererbenden Person und der Höhe des Erbes richten.
Weil die Erbschaftsteuer-Einnahmen – 2024 etwa waren es knapp zehn Milliarden Euro – in die Kassen der jeweiligen Bundesländer wandern, sei es laut Bayerns Ministerpräsident nur folgerichtig, wenn auch die Länder selbst über die Höhe und die jeweiligen Freibeträge der Erbschaftsteuer entschieden. „Wenn SPD-regierte Länder die Erbschaftsteuer erhöhen wollen, sollen sie das tun“, entgegnete Söder gegenüber der Bild-Zeitung der Forderung Klingbeils nach einer höheren Besteuerung von Erben. „Wir in Bayern werden sie mindestens um 50 Prozent senken. Denn die Erbschaftsteuer in ihrer jetzigen Form ist schlicht ungerecht“, fügte Söder an.
Diese Erbschaftsteuer-Sätze gelten aktuell in Deutschland
Bevor eine Erbschaftsteuer in Deutschland nach gegebenem Stand überhaupt fällig wird, gelten eine Reihe von Freibeträgen, die je nach Verwandtschaftsverhältnis zum Vererbenden gestaffelt sind. Diese sind wie folgt:
| Verwandtschaftsverhältnis | Erbschaftsteuer-Freibetrag |
| Ehepartner\t | 500.000 Euro |
| Kinder oder Stiefkinder sowie Enkelkinder (wenn Elternteil bereits verstorben) | 400.000 Euro |
| Enkelkinder, deren Eltern noch leben | 200.000 Euro |
| Urenkelkinder und Eltern, die von ihren Kindern erben | 100.000 Euro |
| Geschwister | 20.000 Euro |
Fällt der Wert einer Erbschaft höher aus als der jeweilige Freibetrag, muss der übersteigende Betrag versteuert werden. Wichtig werden dann folgende drei Steuerklassen, über die mitunter die Sparkasse auf ihrer Website informiert.
| Höhe des Erbes | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
| 75.000 Euro | 7 Prozent | 15 Prozent | 30 Prozent |
| 300.000 Euro | 11 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
| 600.000 Euro\t | 15 Prozent | 25 Prozent | 30 Prozent |
| 6.000.000 Euro | 19 Prozent | 30 Prozent | 30 Prozent |
| 13.000.000 Euro | 23 Prozent | 35 Prozent | 50 Prozent |
| 26.000.000 Euro | 27 Prozent | 40 Prozent | 50 Prozent |
| Mehr als 26.000.000 Euro | 30 Prozent | 43 Prozent | 50 Prozent |
Das könnte mit einer Erbschaftsteuer-Föderalisierung auf Erben zukommen
Obwohl Söders Vorschlag, die Erbschaftsteuer zur Ländersache zu machen, bislang wenig Anklang fand und auch von Bundeskanzler Merz abgelehnt wurde, lohnt es sich, die Idee einmal als Gedankenexperiment zu verfolgen und zu errechnen, was dies für Erben bedeuten würde. Sollte die Erbschaftsteuer in Bayern, wie es Söders Vorschlag vorsieht, tatsächlich um 50 Prozent gesenkt werden, müsste sie statt aktuell zwischen 7 Prozent und 50 Prozent dann bei nur noch 3,5 Prozent bis höchstens 25 Prozent liegen.
Werden einem Kind von seinem Vater etwa 450.000 Euro vererbt, würde jenes Erbe den Erbschaftsteuer-Freibetrag von 400.000 Euro um 50.000 Euro übersteigen. Jene 50.000 Euro würden dann in Steuerklasse I versteuert, also mit aktuell 7 Prozent: Unterm Strich stünden so 3500 Euro an Steuern. Angenommen, der Freistaat Bayern würde die Erbschaftssteuer um 50 Prozent senken, so fiele die Erbschaftssteuer in Steuerklasse 1 auf 3,5 Prozent, womit der Erbe im Rechenbeispiel von seinen 50.000 Euro Erbe über dem Freibetrag nur noch 1750 Euro statt 3500 Euro versteuern müsste.
Worum es Söder mit seinem Vorschlag der Erbschaftsteuer-Föderalisierung aber vor allem geht, ist die Vererbung von Immobilien: Da die Grundstückspreise in Bayern bundesweit am höchsten liegen, müssen Erben für ihr Elternhaus viel rascher Steuern zahlen als andernorts in der Bundesrepublik. Dass trotz deutlich höherer Immobilienpreise in Bayern bundesweit einheitliche Freibeträge gelten, sieht Söder als deutlichen Nachteil für den Freistaat. „Das führt dazu, dass immer mehr Menschen in Bayern ihr Elternhaus verkaufen müssen, nur um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können. Das ist weder sozial noch gerecht“, betonte Söder gegenüber der Bild-Zeitung. Besonders betroffen seien ihm zufolge Bauernhöfe in ländlichen, aber attraktiven Regionen mit hohen Grundstückspreisen.(fh)
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