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Grundsteuer: Kommunen denken über „Strafsteuer“ für ungenutztes Bauland nach

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Mit der Grundsteuerreform wird den Kommunen auch die Möglichkeit einer neuen Steuer gegeben. Wer sein Grundstück nicht bebaut, müsste dann extra zahlen.

Berlin – Die neue Grundsteuer bereitet vielen Eigentümern schon jetzt Sorgenfalten. Und das, obwohl sie erst ab Januar 2025 greift. Dabei könnte manchen Eigentümern noch mehr Geld abverlangt werden, als anderen. Grund ist die sogenannte „Grundsteuer C“, die Kommunen mit der Reform einführen dürfen. Sie soll für jene Eigentümer gelten, die ihr Land nicht bebauen – um so den Wohnungsbau anzutreiben. Eigentümerverbände sprechen von einer „Strafsteuer“.

Grundsteuer C soll Spekulationen verhindern

Die Grundsteuer C ist die dritte Form der Grundsteuer. Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftliches Land, Grundsteuer B ist für Land, das nicht in die erste Kategorie fällt – dazu gehören also auch Wohngrundstücke. Die Grundsteuer C soll auf jene Grundstücke entfallen, die bisher in die Grundsteuer B fielen, auf denen aber keine Wohn- oder Bürogebäude stehen.

Eingeführt wurde diese Grundsteuer, um Kommunen einen Hebel zu geben, wie sie Spekulationen verhindern und den Wohnungsbau anregen können. Eigentümerverbände wie „Haus & Grund“ sehen darin aber eine Strafsteuer.

Haus & Grund: Grundsteuer C bestraft private Eigentümer

Große Immobilienunternehmen, die tatsächlich mit Bauland spekulieren „verfügen regelmäßig über ausreichend Kapital, um auch eine Strafsteuer wie die Grundsteuer C zu bezahlen“, so der Verband. Somit treffe die Steuer lediglich private Eigentümer. „Sofern sie überhaupt über unbebaute Grundstücke verfügen, halten sie diese Grundstücke für ihre Kinder vor, damit diese dort ihre Immobilie errichten können.“ Das sei aber keine Spekulation.

Wohngebiete sollen nachverdichtet werden

Diese Steuer ist also nicht unumstritten – weshalb sie auch nicht in jedem Bundesland greifen wird. Durch die Länderöffnungsklausel haben sich einige Bundesländer bewusst entschieden, keine Grundsteuer C einzuführen. Die meisten Länder haben sie aber durchgewinkt. Nur im Saarland und in Bayern gibt es keine Grundsteuer C.

Grundsteuer C: Erste Kommunen überlegen schon

Die Kommunen haben aber noch etwas Zeit, um zu entscheiden, ob sie eine solche Steuer erheben wollen – und wie hoch sie dann ausfällt. Frühestens 2024 werden sich die Kommunen wohl dafür entscheiden müssen, damit sie die Steuer ab Januar 2025 einsammeln können.

Doch werden die Verantwortlichen wohl schon jetzt darüber nachdenken. So berichtet beispielsweise die Hildesheimer Allgemeine, dass Politiker in Hildesheim schon über die Erhebung einer Grundsteuer C nachdenken. Festlegen will sich aber noch niemand.

Grundsteuer C: Welche Grundstücke wären betroffen?

Welche Grundstücke könnten von einer solchen Grundsteuer C betroffen werden? Das Gesetz sieht klare Regeln für diese Steuer vor. Folgende Voraussetzungen müssten erfüllt werden:

  • Das Grundstück muss baureif sein, könnte also theoretisch sofort bebaut werden.
  • Baureife Grundstücke müssen vorher öffentlich bekannt gemacht werden.
  • Die Kommune muss nachweisen, dass eine Nachverdichtung notwendig ist zur Schaffung von Wohn-, Gemeinde- oder Arbeitsstätten.

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/dpa

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