Anfang 2024

Checken Sie Ihren Führerschein: Die nächste Umtausch-Frist läuft im Januar ab

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Anfang Januar 2024 läuft die nächste Frist für den verpflichtenden Umtausch alter Führerscheine ab. Erstmals sind auch Menschen unter 60 Jahren betroffen.

Köln – Ob grauer Lappen, rosa Papier oder alte Plastikkarte: In den kommenden Jahren müssen alle alten Führerscheine nach und nach umgetauscht werden. Bis Anfang 2033 sollen alle Menschen in Deutschland die 2013 eingeführte einheitliche EU-Fahrerlaubnis im Scheckkartenformat besitzen. Am 19. Januar 2024 läuft nun für viele weitere Geburtsjahrgänge die Umtauschfrist ab. Wer ist betroffen? Was muss man beachten? Alle Infos im Überblick.

Frist Anfang 2024: Welche Jahrgänge ihre Führerscheine jetzt umtauschen müssen

Anfang 2022 und 2023 waren bereits die ersten Fristen für den Führerscheinumtausch abgelaufen, bald sind die nächsten Jahrgänge dran. Viele Menschen, die in den Jahren 1965 bis 1970 geboren wurden, müssen nun tätig werden. Somit sind erstmals auch viele Autofahrer unter 60 Jahren betroffen. Konkret müssen folgende Fahrerlaubnisse bis 19. Januar 2024 ausgetauscht werden:

  • Alle Führerscheine, die bis zum 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
  • Die Führerschein-Form ist dabei irrelevant. Das heißt: Der graue Lappen, die rosa Pappe und auch die aktuellere Plastikkarte müssen zwingend getauscht und durch den neuen EU-Führerschein ersetzt werden.
  • Wann der Führerschein tatsächlich umgetauscht werden muss, ist abhängig vom Ausstellungsjahr. Bei dem Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers (wie jetzt 1965 bis 1970) für die Frist entscheidend. Bei dem Ausstellungsdatum zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ist jedoch das Ausstellungsjahr für Frist entscheidend (siehe Fristen-Überblick weiter unten).
  • Alle Führerscheine, die nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen vorerst nicht erneuert werden.

Wo muss der alte Führerschein umgetauscht werden?

In Deutschland sind noch viele verschiedene Führerscheinformate im Umlauf.

Grundsätzlich ist für den Umtausch die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig.

Neue Führerscheine haben Ablaufdatum

Alle Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt gültig. Sie müssen alle 15 Jahre erneuert werden.

Was passiert, wenn man die Frist für den Führerscheinumtausch nicht einhält?

Da der Umtausch der alten Führerscheine für alle Betroffenen verpflichtend ist, droht bei Nichteinhaltung der Frist eine Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Was kostet der Führerscheinumtausch in Köln, Düsseldorf, Duisburg und Bonn?

In Nordrhein-Westfalen kosten der gewöhnliche Umtausch des Führerscheins in der Regel zwischen 24 und 35 Euro. Je nach Wohnort gibt es aber einige Unterschiede. So gibt es in einigen Orten Extra-Gebühren für zusätzliche Leistungen. Neben der Gebühr für die Erneuerung der Fahrerlaubnis kommen noch die Kosten für das biometrische Passfoto obendrauf. Seit Anfang 2023 ist der Führerscheinumtausch in Köln auch online möglich.

  • Köln: 24 Euro (Expressbestellung: zusätzlich 9,75 Euro)
  • Düsseldorf: 33,60 Euro
  • Duisburg: 30,30 Euro
  • Bonn: 25,30 Euro (Direktversand: zusätzlich 5 Euro; Expressbestellung: zusätzlich 25,60 Euro)
  • Stand: 13. Oktober 2023

Welche Dokumente werden für den Führerscheinumtausch benötigt?

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Der aktuelle Führerschein

Für den Fall, dass der alte Papierführerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde, benötigt man eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ der ursprünglichen Behörde. Diese kann online, telefonisch oder per Post beantragt und an die aktuelle Führerscheinstelle geschickt werden.

Muss die Fahrprüfung für den Führerscheinumtausch wiederholt werden?

Nein, bei der Erneuerung des Führerscheins handelt es sich um eine „rein verwaltungstechnische Angelegenheit“. Deshalb bleibt die Fahrerlaubnis auch bestehen, womit weder eine Wiederholung der Fahrprüfung noch eine erneute Gesundheitsuntersuchung oder weitere Prüfungen notwendig sind.

Muss auch der Motorrad-Führerschein umgetauscht werden?

Ja, auch für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten die Umtauschfristen.

Fristen im Überblick: Wer bis wann alte Führerscheine umtauschen muss

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 gilt das Geburtsjahr des Inhabers:

GeburtsjahrUmtausch-Frist
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 gilt das Ausstellungsjahr des Inhabers:

AusstellungsjahrUmtausch-Frist
1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

Der freiwillige Umtausch der alten Führerschein-Dokumente ist jederzeit, also auch unabhängig von den vorgeschriebenen Fristen, möglich. (os) Täglich informiert, was in Köln, Düsseldorf und NRW passiert – hier unseren kostenlosen 24RHEIN-Newsletter abonnieren.

Rubriklistenbild: © Cord/Imago

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