Fragen und Antworten

Telefonaktion zur Krankenkasse: Welche Kasse ist für mich die Richtige?

Fachleute erklärten unseren Leserinnen und Lesern, wie sie sich optimal krankenversichern und wann und für wen ein Wechsel möglich ist.

Eine Krankenversicherung ist Pflicht. Ob man gesetzlich oder privat versichert ist, kann man sich nur bedingt aussuchen. Abhängig ist das von der Tätigkeit, vom Familienstand, vom Verdienst. Besonders im Alter tritt der Beitrag in den Vordergrund. Kann man sparen? Soll man wechseln? Fragen zur Krankenversicherung waren Thema einer FR-Telefonaktion.

Ich habe ein gutes Einkommen. Sollte ich in die Private wechseln?

Das ist von vielen individuellen Faktoren abhängig und daher nicht pauschal zu beantworten. Schauen Sie sich in Ruhe die Vor- und Nachteile von gesetzlicher und privater Versicherung an. Kinder beispielsweise sind in der gesetzlichen Familienversicherung kostenfrei mitversichert. Bei Privatversicherten brauchen Kinder einen eigenen Vertrag. Insofern hängt Ihre Entscheidung auch von Ihrer Lebensplanung ab. Beziehen Sie auch die Frage der Vorsorge ein, um höhere Beiträge im Alter ausgleichen zu können. Unter www.test.de finden Sie im Internet eine Entscheidungshilfe.

Nachfragen, ob eine Gesundheitsprüfung nötig ist.

Ich bin gesetzlich versichert und möchte mich selbstständig machen. Bleibe ich gesetzlich versichert?

Als Selbstständige wäre für Sie eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Ihr Einkommen wird bei Beginn Ihrer Tätigkeit geschätzt und später anhand des Steuerbescheids nochmals überprüft und gegebenenfalls angepasst. Der Beitrag wird aufgrund Ihrer gesamten Einkünfte, also auch Mieteinnahmen oder Zinserträge, berechnet. Die untere Grenze ist das Mindesteinkommen, dass jedes Jahr neu festgelegt wird, die obere Grenze ist die jeweils geltende Beitragsbemessungsgrenze. Der Vorteil: Als Rentnerin werden Sie voraussichtlich pflichtversichert, was dann einen Beitragsvorteil gegenüber freiwillig Versicherten ausmacht. Da Sie als Selbstständige die Wahl haben, können Sie sich auch privat versichern. Dann müssten Sie sich einen Tarif mit dem für Sie passenden Preis-Leistungs-Verhältnis suchen.

Ich bin in der privaten Krankenversicherung und möchte zurück in die Gesetzliche wechseln. Geht das?

Eine Rückkehr ist nur vor dem 55. Lebensjahr möglich, und nur, wenn das Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze von monatlich 5775 Euro oder 66 300 Euro im Jahre sinkt.

Ich bin Rentner und möchte meinen Beitrag in der privaten Krankenversicherung reduzieren. Was kann ich tun?

Sie können in einen gleichartigen, aber günstigeren Tarif wechseln. Das steht Ihnen laut Paragraf 204 VVG zu. Sie können auch einzelne Leistungen aus dem Vertrag nehmen lassen, wie die Chefarztbehandlung oder das Einbettzimmer. Möglicherweise lässt sich der Selbstbehalt erhöhen. Schauen Sie auch, ob Sie von Ihrem Rentenversicherer den Zuschuss von 8,1 Prozent Ihrer gesetzlichen Rente erhalten. Nehmen Sie auf alle Fälle Kontakt zu Ihrem Versicherer auf, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Peter Kipp von der Stiftung Watentest/Finanztest.

Ich bin pflichtversicherter Rentner und möchte wissen, ob ich auf Auszahlungen meiner privaten Rentenversicherung und einer Riester-Rentenversicherung Krankenkassenbeiträge zahlen muss?

Nein, das müssen Sie als Pflichtversicherter nicht. Das ist nur bei freiwillig Versicherten der Fall.

Ich möchte meine gesetzliche Kasse wechseln. Welche Kündigungsfristen gibt es? Worauf muss ich achten?

Sie können die Krankenkasse jederzeit wechseln, wenn Sie mindestens zwölf Monate Mitglied waren. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Achten Sie nicht nur auf den Beitrag. Schauen Sie, ob die Kasse für Sie gut erreichbar ist, ob sie einen guten Service bietet und ob sie Zusatzleistungen im Angebot hat, auf die Sie Wert legen. Sollten Sie bei Ihrer jetzigen Kasse Behandlungen angefangen haben, sollten diese bei der neuen fortgeführt werden können. Unter www.test.de/krankenkassenvergleich finden Sie kostenpflichtige Informationen.

Ich habe eine geringe Rente, zahle aber einen hohen Beitrag als Privatversicherter. Auch, wenn ich mit dem Versicherungsschutz zufrieden bin, wünsche ich mir, dass die Beiträge im Alter günstiger werden, die Leistungen aber identisch bleiben. Ist so etwas vorstellbar?

Ein ähnliches Konstrukt wie die Krankenversicherung der Rentner gibt es bei den Privaten nicht. Der Beitrag wird für den gewählten Versicherungsschutz erhoben. Es besteht nur die Möglichkeit, den Tarif nach Paragraf 2024 VVG zu ändern, um dadurch Beitrag einzusparen.

Ich habe nach der Beitragsanpassung den Tarifwechselleitfaden von meinem Versicherer erhalten. Ich überlege, den Tarif zu wechseln. Im Leitfaden ist der Hinweis auf eine erneute Gesundheitsprüfung enthalten. Was bedeutet das?

Fragen Sie nach, ob Sie bei den angebotenen Tarifen überhaupt eine Gesundheitsprüfung machen müssen. Der Hinweis ist oft allgemein aufgenommen. Sollte für Ihren Wunschtarif eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein, können Sie beim Versicherungsunternehmen das erforderliche Formular anfordern. In der Regel ist es das normale Antragformular.

Frank Mayer ist Versicherungsexperte bei der Barmer Hessen.

Was ist, wenn ich etwas vergesse anzugeben oder es einfach nicht weiß?

Halten Sie Rücksprache mit den jeweiligen Ärzten und auch mit der Versicherung. Eventuell ist ein Auszug der Patientenakte anzufordern. Da Sie schon lange versichert sind, wird die Versicherung auch die Krankheitshistorie bei der Prüfung berücksichtigen.

Meine Tochter ist derzeit in Spanien und erhält Stipendium. Ist die Einstufung als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung korrekt?

Ja, die Einstufung ist korrekt.

Ich bin seit sieben Jahren freiwillig versichert und zahle aufgrund entsprechend hoher Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung den Höchstbeitragssatz. Wie wird das, wenn ich Rente beantrage?

Voraussichtlich werden Sie weiter als freiwillig Versicherter eingestuft, da Sie die erforderlichen Vorversicherungszeiten nicht erreichen. Danach müssten Sie 90 Prozent der zweiten Hälfte des Berufslebens gesetzlich versichert gewesen sein. Nur in diesem Fall würden Sie pflichtversichert in der Krankenversicherung der Rentner, KVdR, und würden lediglich Beiträge aus der Rente und keine Beiträge aus Vermietung und Verpachtung zahlen.

Ich bin Rentner und habe gelesen, dass ich nicht den vollen, sondern nur den ermäßigten Beitragssatz zu zahlen habe, weil ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe. Stimmt das?

Das ist nicht ganz korrekt. Der Beitrag ist auf den Status abgestellt. Im Status „Rentner“ wird der volle Beitragssatz berechnet. Gehen Sie allerdings nebenbei arbeiten, ist auf das Arbeitsentgelt wegen des Wegfalls von Krankengeld nur der ermäßigte Satz von 14 Prozent zu zahlen.

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