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Viele Krankenkassen erhöhen ihre Beiträge. Mehr als 20 Millionen Menschen sind davon betroffen. Ein Wechsel könnte beim Sparen helfen.
Kassel – Im neuen Jahr wird es an vielen Stellen teurer. Ob beim Heizen, im Restaurant oder an der Tankstelle – Verbraucher müssen sich auf steigende Kosten einstellen. Mit dem Jahreswechsel geht auch einher, dass rund die Hälfte aller Krankenkassen in Deutschland 2024 ihre Beiträge erhöhen, wie Stiftung Warentest berichtet.
Stiftung Warentest: 36 Krankenkassen wollen Beiträge erhöhen
Bereits im Oktober hatte die Bundesregierung den Zusatzbeitrag für Krankenkassen von 1,6 auf 1,7 angehoben. Dieser Betrag ist jedoch nicht bindend, Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, ihre Beiträge deshalb auch zwingend anzupassen. 36 Krankenkassen in Deutschland haben dennoch angekündigt, teurer zu werden. Nur drei Krankenkassen werden günstiger, bei 32 ändert sich bislang erstmal nichts.
Alleine im ersten Halbjahr 2023 betrug das gesetzliche Defizit der gesetzlichen Krankenkassen über 600 Millionen Euro. Zum einen waren Krankenkassen dazu verpflichtet, einen Teil ihrer Rücklagen an einen Gesundheitsfonds abzuführen, aus dem Krankenkassen finanzielle Mittel erhalten, um Leistungen für Versicherte zu finanzieren. Zudem werde es 2024 keine Sonderzahlungen vom Bund geben und das Budget für das Bundesgesundheitssystem sei deutlich geringer.
Die größten Beitragserhöhungen für Krankenkassen 2024:
- AOK NordOst, Zusatzbeitrag 2023 1,9 Prozent, 2024 2,7 Prozent
- Knappschaft, 2023 1,6 Prozent, 2024 2,2 Prozent
- BKK Mahle, 2023 1,5 Prozent, 2024 2,2 Prozent
- BKK Gildemeister Seidensticker, 0,9 Prozent, 2024 1,5 Prozent
- (Quelle: check24.de)
Dieses Defizit wird deshalb voraussichtlich steigen. Gründe dafür seien auch die Konjunktur, weltpolitische Ereignisse und die anstehende Krankenhausreform. Der Schätzerkreis rechnet 2024 mit einem Defizit von 3,2 Milliarden Euro. In Zukunft müssen Versicherte deshalb wohl auch weiterhin mit steigenden Kosten rechnen.
Versicherte haben Sonderkündigungsrecht bei steigenden Beiträgen für Krankenkassen
Wenn es teurer wird, haben Verbraucher immerhin die Möglichkeit, ihr Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen. Bei einer Erhöhung der Beiträge für Krankenkassen können Mitglieder bis Ende des Monats kündigen, in dem der neue Zusatzbeitrag zum ersten Mal gezahlt werden muss.
In diesem Fall haben Verbraucher als Zeit bis Ende Januar, um zu einer günstigeren Krankenkasse zu wechseln. Jedoch gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, sodass Versicherte noch bis April den bisherigen Beitrag zahlen, wenn sie bis Ende Januar gekündigt haben.
„Selbst ohne Sonderkündigungsrecht können Verbraucher ihre Krankenkasse nach einer Laufzeit von zwölf Monaten jederzeit wechseln“, erklärt Dr. Daniel Güssow vom Vergleichsportal Check24. „Sie können die Kasse wählen, die in Bezug auf den Beitragssatz oder Zusatzleistungen am besten zur aktuellen Lebenssituation passt. Versicherte, die im Januar 2023 einen Wechsel der Krankenkasse beantragt haben, können somit im Januar 2024 erneut wechseln.“
Beitragsbemessungsgrenze für gesetzliche Krankenversicherung steigt
Auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Krankenversicherung ist zum 1. Januar von 59.850 Euro auf 62.100 Euro gestiegen. „Aufgrund der erneuten Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Steigerung des Zusatzbeitrages für gesetzlich Versicherte werden besonders gutverdienende Arbeitnehmer*innen belastet“, so Dr. Fabian Niebling, Geschäftsführer private Krankenversicherung bei Check24.
Einkommensstarke sollten laut dem Experten deshalb über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, „da die Ersparnis durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze immer größer wird“. Die gesetzliche Versicherung werde somit für finanzstarke Arbeitnehmer „unattraktiver“.
Die Beiträge sind im neuen Jahr nicht die einzige Änderung im Gesundheitswesen. Seit dem 1. Januar wurde die elektronische Gesundheitskarte gestartet. Außerdem ersetzt das E-Rezept das klassische rosafarbene Papier in den Arztpraxen.
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