Wer profitiert?

Freudige Botschaft für Rentenbezieher: Ab 2025 erhöht sich die Netto-Rente

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Im Juli 2025 ist eine Anhebung der Rente vorgesehen. Aber bereits mit dem Jahreswechsel profitieren Rentner von Neuerungen: ihre Netto-Rente klettert.

Berlin – Der Rentenversicherungsbericht brachte für Menschen im Ruhestand gute Nachrichten mit sich: Laut der Prognose soll die Rente 2025 um 3,5 Prozent steigen. Das Bundeskabinett entscheidet jedoch erst im Frühjahr darüber. Der Anstieg könnte dann sogar höher ausfallen. Die höheren Bezüge gibt es dann ab Juli. Schon vorher könnten Rentner jedoch von weiteren Änderungen profitieren, die ihnen mehr Netto vom Brutto bringt.

2025 steigt die Netto-Rente: Rentner profitieren vom Jahressteuergesetz

Trotz Regierungschaos, Ampel-Aus und dem Streit über den Zeitpunkt der Vertrauensfrage und dem Termin der vorgezogenen Bundestagswahl fand das Jahressteuergesetz 2024 eine Mehrheit. Am 22. November hat schließlich auch der Bundesrat zugestimmt. Damit steigt 2025 die Netto-Rente.

Gute Aussichten: Auch zahlreiche Rentner profitieren vom Jahressteuergesetz und haben 2025 eine höhere Netto-Rente. (Symbolfoto)

Bereits im Dezember profitieren Rentner von der rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags um 180 Euro. Statt bisher bei 11.604 Euro liegt der Grundfreibetrag bei 11.784 Euro. Bis zu diesem Jahreseinkommen müssen Rentner keine Steuern zahlen – wie Erwerbstätige übrigens auch.

Weniger Menschen müssen Steuern auf ihre Rente zahlen – wegen steigendem Grundfreibetrag

2025 soll der Grundfreibetrag schließlich auf 12.084 Euro steigen. Damit steigt die Anzahl der Menschen, die keine Steuern auf ihre Rente zahlen müssen. Perspektivisch steigt die Zahl: Für 2026 rechnet die Bundesregierung mit einem weiteren Anstieg auf 12.336 Euro.

Dabei können Rentner bestimmte Ausgaben nutzen, um keine Steuern mehr zu zahlen, indem sie ihr Einkommen unter den Freibetrag drücken. Auch hier helfen die neuen Steueranpassungen. Wer etwa eine Photovoltaikanlage besitzt, profitiert durch die erweiterte Steuerbefreiung für kleine Anlagen. Dabei steigt die zulässige Bruttoleistung im kommenden Jahr von 15 Kilowatt auf 30 Kilowatt pro Wohn- oder Gewerbeeinheit.

Allgemein ist es bisher so, dass nur ein Teil der Rente versteuert werden muss. Dieser hängt vom Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand ab. Wer 2024 in Rente geht, muss 83 Prozent versteuern. 17 Prozent bleiben steuerfrei. 2025 sind es immerhin 16,5 Prozent, 2026 16 Prozent.

Rubriklistenbild: © Paul Zinken/dpa

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