VonLars-Eric Nievelsteinschließen
Deutsche leisten seit Langem Subventionen an spezifische Kraftwerke. Eine Änderung ist von der Bundesnetzagentur geplant. Es könnten Millionen gespart werden.
Berlin – In Zukunft sollen sogenannte vermiedene Netzentgelte entfallen. So zumindest sieht es ein neuer Vorschlag der Bundesnetzagentur vor. Für Deutsche würde das eine Ersparnis in Höhe von 1,5 Milliarden Euro bedeuten, verteilt auf mehrere Jahre. Der Grund: Es handelt sich um eine Summe, die sie an ihre Netzbetreiber entrichten, damit diese wiederum Betreiber von konventionellen Erzeugungsanlagen bezahlen können.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Den Betreibern könnten mittelfristig Millionen fehlen. „Eine Subvention von Kraftwerken durch sogenannte vermiedene Netzentgelte zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher ist nicht mehr zeitgemäß“, sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, dazu.
„Massive Investitionen“ durch Wegfall der vermiedenen Netzentgelte – Netzbetreiber spricht Warnung aus
Die Betreiber von Erzeugungsanlagen wiederum hätten das Nachsehen. „Für Anlagenbetreiber, die an das Braunschweiger Verteilnetz abgeschlossen sind (insbesondere HKWs, BHKWs), ginge bei einer Umsetzung der Maßnahmen ein Baustein im bisherigen Vergütungsregime verloren“, erklärte zum Beispiel eine Sprecherin des Netzbetreibers Braunschweig-Netz gegenüber IPPEN.MEDIA. „Wir gehen davon aus, dass damit Anreize für Investitionen beim Zubau dezentraler Erzeugungsanlagen, insbesondere im Kraft-Wärme-Kopplungs-Bereich, verloren gehen.“
Mehr noch: Würden die großen dezentralen Erzeugungsanlagen in Braunschweig abgebaut, würde das „massive Investitionen“ in den Ausbau zum vorgelagerten Netz nach sich ziehen. Das wiederum müsse über Netzentgelte refinanziert werden. „Insofern trägt die heutige Regelung zu einer Dämpfung der Netzkosten bei, da die bestehende Infrastruktur genutzt werden kann.“ Sollte die Bundesnetzagentur ihre Pläne durchziehen, würde das in „grundsätzlich positiven“ Auswirkungen für die Netzkunden resultieren. IPPEN.MEDIA hat eine Bandbreite von Netz- und Anlagenbetreibern angefragt, die in der Mehrheit jedoch zum 30. April keine Einschätzung abgaben.
Die Bundesnetzagentur selbst verwies auf Anfrage der Redaktion auf den noch sehr frühen Zeitpunkt in der Planungsphase. Es seien bislang wenige Eingaben der Anlagenbetreiber eingegangen, sodass keine Einschätzung möglich sei. Allerdings widerspricht sie der Einschätzung aus Braunschweig. „Aus Sicht der Bundesnetzagentur sind mit der Maßnahme keine Risiken verbunden, da die Auszahlung der vermiedenen Netzentgelte keine positive Anreizwirkung nach sich zieht. Insbesondere ist nicht davon auszugehen, dass die betroffenen Anlagen unwirtschaftlich werden.“ Der Grund: Es handele sich „überwiegend“ um konventionelle Anlagen, die schon in Betrieb waren, als es die Auszahlung der vermiedenen Netzentgelte noch gar nicht gab.
Was sind vermiedene Netzentgelte? – Zahlung soll Ungleichheiten ausbügeln
Das Konzept der vermiedenen Netzentgelte entstand vor 2005. Konkret betreffen sie dezentrale Erzeuger, die unterhalb der Höchstspannungsebene (220/380 kV) Strom ins Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Im Gegensatz zu klassischen Großkraftwerken sind diese dezentralen Hersteller kleiner dimensioniert und erzeugen Strom darum zu höheren Kosten als die größeren Kraftwerke es tun.
An der Strombörse konkurrieren sie mit den großen Kraftwerken, wobei allerdings nicht berücksichtigt wird, dass die kleineren Kraftwerke häufig einen Standortvorteil haben. Laut Bundesnetzagentur sei außerdem nicht bedacht, dass die nachgelagerte Einspeisung Verluste durch Transformation sowie Übertragungsverluste durch Hochspannungsleitungen verhindert. Die Zahlung sogenannter vermiedener Netzentgelte an das nachgelagerte Kraftwerk sollte ursprünglich diese Ungleichheiten ausbügeln.
Es handelt sich bei der Vergütung für dezentrale Erzeugung nach § 18 StromNEV um eine Zahlung von den Netzbetreibern unter anderem an konventionelle Erzeugungsanlagen, die an Verteilernetze angeschlossen sind. Das betrifft Solar- und Windanlagen jedoch nicht. Die Kosten tragen die Stromverbraucher – sie tragen die vermiedenen Netzentgelte und erfahren dadurch eine Belastung von rund einer Milliarde Euro pro Jahr. Wie die Bundesnetzagentur berichtet, machen die vermiedenen Netzentgelte etwa drei Prozent der Netzkosten aus.
Vermiedene Netzentgelte als Auslaufmodell – Entgelte sollen stufenweise fallen
Das Problem dabei: Nach heutigem Stand ist die Annahme, dass lokal erzeugter Strom auch lokal verbraucht wird und somit die Gesamtnetzkosten senkt, veraltet. „Auch dezentral erzeugter Strom wird zunehmend über längere Strecken in die Verbrauchszentren transportiert“, erklärte die Bundesnetzagentur in einer entsprechenden Mitteilung. Die aktuelle Regelung zu den vermiedenen Netzentgelten läuft zum 31. Dezember 2028 aus.
Ab 2026 sollen die Entgelte für dezentrale Erzeugung in Viertelschritten fallen. Zum Stichdatum Ende 2028 soll die Auszahlung auslaufen. Zwischen 2026 und 2028 sollen Netznutzer so insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro einsparen.
Gesetzgebung fährt vermiedene Netzentgelte herunter – kein Geld mehr für bestimmte Einspeiser
Es ist nicht der erste Schritt im Abbau der vermiedenen Netzentgelte. Schon vor einigen Jahren hatte das Netzentgeltmodernisierungsgesetz das Ende dieser Zahlungen für volatile Einspeiser festgelegt. Seit 1. Januar 2020 erhalten volatile Einspeiser keine vermiedenen Netzentgelte mehr.
Auch für Anlagen, die nach dem 1. Januar 2023 in Betrieb gingen, entfielen diese Netzentgelte. Nicht-volatile dezentrale Einspeiser, die vor dem 1. Januar 2023 in Betrieb gingen, sollen für die gesamte Laufzeit der Erzeugungsanlage vermiedene Netzentgelte erhalten.
Rubriklistenbild: © IMAGO / Wolfilser

