VonLars-Eric Nievelsteinschließen
Die Insolvenz eines Versicherungsanbieters führt zu „massiven Irritationen“. Viele Kunden sind informationslos. Für sie besteht dringender Handlungsbedarf.
Berlin – Keine Branche bleibt verschont: Die Zahl der Insolvenzen wächst und wächst. Zuletzt hatte es ein Unternehmen aus der Wohnmobilbranche erwischt, außerdem eine große Bäckerei und eine wichtige Immobilienfirma. Zudem sorgt eine Insolvenz aus dem Dezember nach wie vor für Unklarheiten. Seit mehr als einem Monat umtreibt die Insolvenz vom Versicherer ELEMENT sowohl Versicherte als auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Versicherer ist insolvent – ELEMENT-Kunden erhalten „keine Zahlungen auf Schadenfälle mehr“
Viele Fragen sind noch offen. Für die Versicherten macht der Umstand, dass ELEMENT teilweise im Hintergrund agiert, den Fall undurchsichtig. Der White-Label-Versicherer ELEMENT hatte viele Versicherungen über Kooperationspartner abgeschlossen, sodass ein Blick in die Versicherungsunterlagen notwendig ist, um herauszufinden, wer der tatsächliche Risikoträger der jeweiligen Versicherung ist. „Wir vertreten da die Interessen der Versicherten“, zitierte das Handelsblatt den Bafin-Präsidenten Mark Branson am Dienstag (28. Januar). Pleiten wie die von ELEMENT seien in Deutschland selten, aber die BaFin werde aus dem Fall Lehren ziehen.
Das war passiert: Bereits am 23. Dezember hatte die BaFin beim Amtsgericht in Charlottenburg einen Insolvenzantrag für ELEMENT gestellt. Am 8. Januar hatte das Gericht ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet. Friedemann Schade, Partner in der Kanzlei BRL, übernahm die Rolle des vorläufigen Insolvenzverwalters. „Das vorläufige Insolvenzverfahren dient in erster Linie dazu, das Vermögen des Versicherers zugunsten der Gläubiger zu sichern und zu vermeiden, dass Geld aus dem Unternehmen abfließt“, teilte die BaFin am 17. Januar dazu mit.
Der Betrieb des Unternehmens werde weitergeführt, auch die Versicherungsverträge sollen weiter laufen. Es erfolgen zunächst jedoch „keine Zahlungen auf Schadenfälle mehr“. Jetzt prüft die BaFin in Zusammenarbeit mit dem ELEMENT-Vorstand und dem Anwalt Schade, ob das Versicherungsportfolio auf einen anderen Versicherer übertragen werden könne. Falls das nicht geht, sei mit einem endgültigen Insolvenzverfahren zu rechnen. Allerdings stehe die Entscheidung darüber noch aus.
„Massive Irritationen“ bei Versicherten – ELEMENT-Insolvenz teils undurchsichtig
Fast drei Wochen nach dem Antrag der BaFin, am 13. Januar 2025, hatte der Bund der Versicherten (BdV) mitgeteilt, dass die Insolvenz für Versicherte eine Entwertung des Versicherungsschutzes bedeutet, besonders bei neu gemeldeten Schäden. „Schnellstmöglich sollten deshalb zunächst Versicherungsnehmer prüfen, ob sie über ELEMENT versichert sind“, riet BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos. Die lange fehlenden Informationen vonseiten der Versicherer und der BaFin hätten für „massive Irritationen“ gesorgt.
Es sei für Kunden nicht immer klar ersichtlich, ob ein Versicherungsvertrag mit ELEMENT besteht. „Teilweise ist dies unmittelbar erkennbar, weil ELEMENT als Anbieter in Erscheinung tritt – teilweise ist ein anderes Unternehmen als Kooperationspartner der Anbieter und ELEMENT ist dann als Risikoträger in den Versicherungsbedingungen benannt“, erklärte Papaspyratos in einer Verbandsmeldung. Unter anderem listet der BdV AutoProtect, asspario, Die Bayerische, direkt-AS, FRIDAY, hepster, Manufaktur Augsburg, PANDA und SCHUTZGARANT als Partnerunternehmen von ELEMENT auf.
„Wir informieren über die aktuelle Situation rund um die Insolvenz der Element Insurance AG und dass dies keinerlei Auswirkungen auf den hepster-Versicherungsschutz hat“, hatte dazu der Versicherer hepster in einer Unternehmensmeldung mitgeteilt – ihm sei es möglich gewesen, einfach auf alternative Risikoträger umzuschichten, sodass Kunden keine Nachteile hätten. Die Information stammte vom 21. Januar – am 17. hatte die BaFin mit der Aufklärungsarbeit im Pressebereich begonnen.
Vonseiten der Bayerischen heißt es dazu: „Wenn Ihre Versicherungsverträge bei einem Versicherer der Versicherungsgruppe die Bayerische abgeschlossen sind, besteht kein Handlungsbedarf.“ Der Versicherer gab jedoch an, dass Kunden der Fahrradversicherung „Bike Protect“, sofern diese bei ELEMENT abgeschlossen wurde, eine alternative Lösung der Bayerischen abschließen können.
Versicherungsschutz ist „massiv gefährdet“ – Kunden müssen nach Insolvenz Verträge prüfen
Zunächst hatte das Insolvenzverfahren die Auswirkung, dass bei Schadenfällen keine Auszahlungen mehr erfolgten. Der Versicherungsschutz sei „massiv gefährdet“. Unter anderem sollen Kunden mit Verträgen in diesen Sparten betroffen sein:
- Fahrradversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Wohngebäudeversicherung
- Unfallversicherung
- Hausratversicherung
- Inhaltsversicherung
- Tierkrankenversicherung
„ELEMENT-Versicherte – sowie Versicherungsvermittler, die solche Verträge betreuen –, sollten schnellstmöglich den Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer beschaffen und dabei eine vorläufige Deckungszusage erfragen, damit sofortiger Versicherungsschutz besteht. Dies gilt insbesondere für die wichtigsten Verträge wie Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen“, mahnte Papaspyratos vom BdV.
Der Auslöser für all das war die Kündigung eines Rückversicherers von ELEMENT. Am 20. Dezember 2024 hatte ELEMENT der BaFin den Eintritt von Überschuldung (nach § 19 der Insolvenzordnung) angezeigt.
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