Finanzen in der Ehe

Nach der Heirat: In Steuerklasse 4 bleiben oder 3 und 5 kombinieren?

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Nach dem Ja-Wort werden Ehepartner in Deutschland beide automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet. Doch für manche Paare eignet sich eine andere Kombination besser.

Kassel - Nach der Hochzeit müssen sich Paare auch über finanzielle Fragen Gedanken machen. Eine Frage, die viele Eheleute plagt, bezieht sich auf die Steuerklassen: Sollten beide in Klasse 4 bleiben? Oder lohnt es sich, wenn ein Partner in Steuerklasse 3 und der andere in Klasse 5 wechselt?

Nach dem Ja-Wort werden verheiratete oder verpartnerte Paare automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet. Die Freibeträge sind die gleichen wie in Steuerklasse 1: 10.908 Euro. Das biete sich besonders für Paare an, bei denen beide Partner in etwa gleich viel verdienen, sagt Claudia Kalina-Kerschbaum, Geschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer: Die Partner werden in der Steuerklasse 4 gleich besteuert.

Ehepaar: Mit welcher Steuerklassenkombination profitieren Paare am meisten?

Wann lohnt sich die Steuerklassenkombination 4/4?

„Zusätzlich zur Steuerklassenkombination 4/4 besteht die Möglichkeit, diese mit Faktor zu wählen“, sagt Kalina Kerschbaum: „Der Faktor ist ein steuermindernder Multiplikator und ermöglicht, für beide das günstigere Ehegattensplitting anzuwenden. Dadurch behält der Fiskus nicht mehr Lohnsteuer ein als unbedingt notwendig.“

Beim Ehegattensplitting werden bei einer gemeinsamen Steuererklärung beide Einkommen zusammengerechnet, durch zwei geteilt und dann besteuert. In der Regel fällt die Last dadurch niedriger aus. Mit dem Faktor wird versucht, die Steuern schon vor der Steuererklärung auf beide Partner möglichst gleich aufzuteilen. Der mit dem niedrigeren Einkommen hat dadurch netto mehr auf dem Konto als ohne Faktor. Steuerzahler müssen den Faktor beim Finanzamt beantragen. Er gilt für zwei Jahre.

Welche Vorteile hat die Steuerklassenkombination 3/5?

Die meisten Paare wählen laut Statistik lieber die Steuerklassen-Kombination 3 und 5. Das ist erlaubt, sofern die Ehe- oder Lebenspartner nicht dauerhaft getrennt leben. Wichtig dabei: Das Paar muss sich entscheiden, wer welche von diesen beiden Klassen nimmt.

Auslaufmodell Steuerklasse 3 und 5?

Die Steuerklassen 3 und 5 sind nach dem Willen der Bundesregierung ein Auslaufmodell. Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einem Gesetz, um beide Steuerklassen abzuschaffen. So soll die Lohnsteuerbelastung der beiden Partner gerechter verteilt werden.

Der Anreiz für diese Kombination ist der Vorteil der Steuerklasse 3. Dort greift der doppelte Grundfreibetrag. Finanztip-Berechnungen zufolge fällt deswegen erst ab einem Bruttomonatseinkommen von rund 2400 Euro überhaupt Lohnsteuer an. Den Preis dafür zahlt der Partner in Steuerklasse 5. Dieser hat nämlich kaum Freibeträge und deshalb vergleichsweise hohe Abzüge.

Finanzielle SituationVorteilhafte Steuerklassenkombination
Ein Gutverdiener, ein Geringverdiener3/5
Beide Ehepartner verdienen circa gleich viel4/4
Ein Ehepartner arbeitet, der andere nicht3/5

Das habe vor allem Vorteile bei Paaren mit unterschiedlich hohem Einkommen, so Kalina-Kerschbaum: „Der Ehegatte, der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin mit dem geringen Einkommen wählt die ungünstigere Steuerklasse 5, während das hohe Einkommen des anderen in der Steuerklasse 3 geringer besteuert wird.“ Insgesamt hat ein solches Paar dadurch jeden Monat mehr auf dem Konto als wenn beide die Steuerklasse 4 wählen. (mit Material der dpa)

Rubriklistenbild: © Frank Rumpenhorst/dpa

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