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Gasheizungen werden zur Kostenfalle: Netzentgelte könnten sich bis 2045 verzehnfachen. Eine frühzeitige Planung der Kommunen könnte Milliarden sparen.
München – Wer heute noch in eine Gasheizung investiert, muss mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen. Laut einer aktuellen Studie des Fraunhofer-Instituts für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM steigen die Netzkosten für einen typischen Drei-Personen-Haushalt bis 2045 auf 3.300 bis 4.300 Euro jährlich. Das entspricht einer Verzehnfachung gegenüber den heutigen 300 bis 400 Euro. Die Studie wurde im Auftrag des Umweltinstituts München erstellt und von Protect the Planet, GasWende sowie dem Deutschen Naturschutzring unterstützt.
Der Grund für diese Kostenexplosion liegt im schrittweisen Ausstieg aus der Gasversorgung. Immer mehr Haushalte steigen auf Wärmepumpen um oder werden an Wärmenetze angeschlossen. Die verbleibenden Gaskunden müssen dadurch die Instandhaltung eines gleichbleibend großen Gasnetzes finanzieren, während die Nutzerbasis kontinuierlich schrumpft. Für 2026 haben deutsche Netzbetreiber bereits eine durchschnittliche Erhöhung der Netzgebühren um zehn Prozent angekündigt.
Gasnetz-Stilllegung treibt Kosten in die Höhe: Frühzeitige Planung als Schlüssel zur Kostendämpfung
Die Fraunhofer-Forscher kommen zu dem Ergebnis, dass sich diese Kosten deutlich reduzieren lassen, wenn Stadtwerke und Gasnetzbetreiber den Ausstieg frühzeitig planen. „Die Studie macht klar: Den Letzten beißen die Hunde. Wer noch lange mit Gas heizen will, wird feststellen, dass die neue Gasheizung zur Kostenfalle mit bis zu zehnfach erhöhten Netzkosten wird“, erklärt Till Irmisch, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut München.
Die Modellrechnungen zeigen, dass eine frühe Stilllegungsplanung die diskontierten Gesamtnetzkosten um rund 20 Prozent reduzieren kann. Diese Einsparungen resultieren aus geringeren Investitions- und Betriebskosten durch eine geordnete Rückführung des Netzes. Gleichzeitig werden weniger Haushalte von den extremen Kostensteigerungen betroffen. Die Gasversorgung sollte nach Empfehlung der Studie Quartier für Quartier mit erneuerbaren Alternativen abgelöst werden, damit Teile des Gasnetzes schrittweise außer Betrieb genommen werden können.
Kritik am Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums
Studienautor Dr. Roland Meyer vom Fraunhofer IFAM äußert Bedenken gegenüber dem aktuellen Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums. „Eine Ankündigungsfrist von zehn Jahren würde einen geordneten, schrittweisen Rückzug aus der Gasversorgung erschweren. Unsere Modellrechnungen zeigen klar, dass unnötige Kosten nur vermieden werden können, wenn Gasnetzbetreiber gezielt und frühzeitig wenig genutzte Netzteile außer Betrieb nehmen können“, so Meyer.
Problematisch sieht der Wissenschaftler auch, dass der Gesetzesentwurf keine einheitliche Planungspflicht für Netzbetreiber vorsieht. „Nach dem Entwurf des Wirtschaftsministeriums bleibt es den Netzbetreibern überlassen, wann sie den Ausstieg aus der Gasversorgung planen. Würden Netzbetreiber hingegen verpflichtet, bis 2027 ihre Planung vorzulegen, könnten Zusatzkosten in Milliardenhöhe vermieden werden“, betont Meyer.
Neues Energiewirtschaftsgesetz (EnWG-E) in der Kritik: Fehlende Anreize für Netzbetreiber
Das Umweltinstitut München warnt vor systematischen Fehlanreizen im aktuellen Regulierungsrahmen. „Die Netzbetreiber haben kein Eigeninteresse an einer Stilllegung der Gasnetze. Sie können anfallende Mehrkosten einfach auf ihre Kunden umlegen“, erklärt Till Irmisch. Die Gefahr bestehe, dass Stadtwerke und Gasnetzbetreiber aus eigenen Interessen die Planung absichtlich verzögern und damit die Kosten für alle in die Höhe treiben. „Um möglichst lange an ihrem Geschäftsmodell festhalten zu können, werden sie darauf setzen, dass der Staat im Notfall mit neuen Subventionen einspringt. Die Regierung hat die Verantwortung, das zu vermeiden“, so Irmisch.
Im Extremfall könnte ein einzelner Haushalt Kosten in Millionenhöhe verursachen, wenn die Gasversorgung für ihn künstlich aufrechterhalten werden muss. Die Studie zeigt, dass frühzeitige Stilllegungsplanung einen potenziellen staatlichen Förderbedarf zur Abfederung sozialer Härten um mehr als die Hälfte senken könnte. (ls)
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