Entlastung für Familien

Ifo-Institut mit radikalen Reformvorschlägen: Höherer Spitzensteuersatz und 184.000 neue Vollzeitstellen 

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Wirtschaftsforscher schlagen Steuererhöhungen für Spitzenverdiener vor. Die Reform von Einkommensteuer und Grundsicherung soll Familien entlasten – und den Staat nicht mehr kosten.

München – Wirtschaftsexperten des Leibniz-Institutes für Wirtschaftsforschung an der Universität München Ifo schlagen eine umfassende Reform der Einkommensteuer und der Grundsicherung vor, die keinerlei zusätzliche Belastung für den Staatshaushalt mit sich bringen würde. Für die Finanzierung sieht der Vorschlag eine Anhebung der Spitzen- und Reichensteuersatzes vor, der an die Stelle des Solidaritätszuschlages tritt, der nach dem Modell abgeschafft wird.

Spitzenverdiener zahlen aktuell 42 Prozent für den Teil ihres Einkommens, der im Jahr 2023 über 62.809 Euro liegt. Ökonomen schlagen nun eine Erhöhung dieses Satzes um 2 Prozent vor. (Symbolbild)

Ifo-Institut mit radikalen Reformvorschlägen: Höherer Spitzensteuersatz und 184.000 neue Vollzeitstellen 

Die radikalen Reform-Vorschläge sind in der aktuellen Ausgabe des Ifo-Schnelldienstes (Ausgabe 9/2023) veröffentlicht worden. Das Ifo-Institut schlägt darin unter anderem eine umfassende Reform der Besteuerung von Familien vor: „Das deutsche Steuer- und Transfersystem setzt verschiedene Fehlanreize, die die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit behindern“, so die Ökonomen. Dazu gehörten die „Niedrigeinkommensfalle“ in der Grundsicherung sowie die durch das Ehegattensplitting verursachte „Zweitverdienerinnenfalle“ . Der Reformvorschlag solle diese „Fehlanreize“ reduzieren.

„Niedrigeinkommensfalle“ und „Zweitverdienerinnenfalle“: Reform soll neue Arbeitsanreize schaffen

Die Ideen umfassen die Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Realsplitting sowie die Erhöhung der Kinderfreibeträge. Weiterhin sollen der Grundfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag erhöht werden. Derzeit liegt der Grundfreibetrag bei 10.908 Euro und solle um 500 Euro angehoben werden, während der Werbungskostenpauschbetrag von 1230 Euro um 200 Euro steigen solle.

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„Verbesserungspotenzial bei der Grundsicherung“: Änderung der Hinzuverdienst-Regelung

„Auch bei der Grundsicherung gibt es trotz der jüngsten Bürgergeldreform immer noch Verbesserungspotential“, erklärt Ifo-Forscher Maximilian Blömer, Co-Autor der Studie. Deswegen sollte die Hinzuverdienst-Regelung von Bürgergeld-Haushalten reformiert werden: Bürgergeld-Haushalte mit Kindern hätte nach den Ifo-Plänen nach wie vor einen Freibetrag von 100 Euro. Darüber hinaus verdientes Einkommen bis 360 Euro würde zu 80 Prozent angerechnet. Einkommen, das 360 Euro übersteigt, würde wie bei Haushalten ohne Kinder zu 60 Prozent angerechnet. Bei Haushalten ohne Kinder würde der Freibetrag wegfallen.

Reformpaket zur Einkommensteuer: Familien mit Kindern werden entlastet 

Das Reformpaket zur Einkommensteuer würde insbesondere Familien mit Kindern, unabhängig vom gewählten Familienmodell, entlasten, sagen die Experten „Dies geschieht durch höhere Kinderfreibeträge bei der Familienbesteuerung. Die Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Ehegattenrealsplitting würde die Arbeitsanreize für Zweitverdienende erhöhen.“

Spitzensteuersatz hoch: Wirtschaftsexperten schlagen Reform der Einkommensteuer vor

Professor Andreas Peichl, vom Ifo-Zentrum, erläutert: „Durch diese Reform würde die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden um den Umfang von 184.000 Vollzeitstellen erhöht. Gleichzeitig würden 172.000 Personen eine Beschäftigung aufnehmen.“ Besonders hervorzuheben sei, dass dieses vor allem Vollzeitarbeitsplätze betreffen würde.

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags könne über die Anhebung des Spitzensteuersatzes und des Reichensteuersatzes um je 2 Prozentpunkte treten. Der neue Spitzensteuersatz von 44 Prozent – statt bisher 42 Prozent – würde nach wie vor ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.809 Euro greifen. Der neue Reichensteuersatz für Menschen würde entsprechend 47 Prozent statt 45 Prozent betragen, allerdings erst ab einem zu versteuernden Einkommen ab 302.825 Euro.

Deutschlands Topverdiener über eine Erhöhung der Spitzensteuer mehr in die Pflicht zu nehmen, hatten namhafte Ökonomen und zuletzt sogar die CDU vorgeschlagen. Einzig die FDP und ihr Bundesvorsitzender und Finanzminister Christian Lindner lehnen nun noch die Erhöhung der Reichensetuer ab.

Rubriklistenbild: © Shotshop/Imago

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