VonLars-Eric Nievelsteinschließen
Jährlich müssen Arbeitgeber Milliarden für die Lohnfortzahlung aufbringen. Es regnet Kritik von den Arbeitgebern. Die Regierung sollte nachbessern.
Berlin – Union und SPD haben sich geeinigt. Ein Sondierungspapier vom 8. März hatte die für die Parteien wichtigsten Punkte umrissen, um die es dann bei den Koalitionsverhandlungen gehen wird. Unter anderem waren Investitionen in Milliardenhöhe für die Infrastruktur vorgesehen, daneben eine drastische Aufstockung des Verteidigungsbudgets. Wenn es nach den deutschen Arbeitgebern geht, fehlten jedoch entscheidende Punkte. Einer davon ist die Lohnfortzahlung.
Deutliche Kritik wegen Gehalt bei Krankheit – teurer als der Verteidigungshaushalt
Jetzt kommt von den deutschen Arbeitgebern eine neue Forderung: Die künftige Bundesregierung muss bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Entlastungen in Milliardenhöhe leisten. Außerdem äußerten die Arbeitgeber heftige Kritik am Krankfeiern von Beschäftigten; ungerechtfertigte Krankschreibungen durch Arztpraxen und Onlineanbieter müssten ein Ende finden. Die Lohnfortzahlung soll nicht länger laufen als sechs Wochen pro Kalenderjahr. All das gab der Präsident der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA, Rainer Dulger, gegenüber der Frankfurter Allgemeine Zeitung an.
Damit reagierte er auf die aktuellen Ergebnisse der Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD. Diese hatten (Stand 10. März) keine Entlastungen für die Lohnfortzahlung beinhaltet. Das sei jedoch dringend notwendig, immerhin gäben die Unternehmen pro Jahr 77 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung aus. Das sei eine höhere Summe als der Verteidigungshaushalt oder die gesamten Ausgaben der Pflegeversicherung, erklärte Dulger. Es gebe keine allein von den Arbeitgebern bezahlte Sozialleistung, die noch teurer sei.
Dem Arbeitgeberverband zufolge ist der Missbrauch der Lohnfortzahlung zwar nicht die Regel, komme aber zu häufig vor. Eine Umfrage hätte ergeben, dass 13 Prozent der Teilnehmer innerhalb der vergangenen zwölf Monate zweimal oder häufiger unter Vorwänden der Arbeit ferngeblieben seien. 60 Prozent melden sich angeblich schon bei leichten Symptomen krank, obwohl sie arbeitsfähig wären.
Anspruch auf Lohnfortzahlung – so lange muss der Arbeitgeber Gehalt zahlen
Fest steht: Wer krank wird und dadurch nicht arbeiten kann, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Zahlen muss das der Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit – aber nur bis zu sechs Wochen. Das Gesetz schreibt jedoch auch vor: „Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
- er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
- seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.“
So jedenfalls steht es in § 3, Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz). Um hier Kosten einzusparen, hatte Allianz-Chef Oliver Bäte im Januar 2025 vorgeschlagen, eine Karenzzeit einzuführen – die ersten Tage einer Erkrankung würden in dem Fall ohne Lohnfortzahlung stattfinden. Dem hatte Hubertus Heil, da noch Bundesarbeitsminister, widersprochen.
Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) gab Heil an, dass man die Beschäftigten nicht unter einen Generalverdacht stellen sollte. Das weise auf ein „verzerrtes Bild von den arbeitenden Menschen in diesem Land“ hin. Die Deutschen seien keine Drückeberger und Faulenzer. Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen würden besonders unter einer solchen Maßnahme leiden.
„Eine Unverschämtheit“ – Allianz-Vorstoß zur Lohnfortzahlung kommt nicht nur gut an
Auch Michaela Engelmeier, Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland, kritisierte den Allianz-Vorstoß. Dieser sei „eine Unverschämtheit“. Bäte müsse sich erst in die Lage anderer versetzen, ehe er „solche Vorschläge rausbläst“, hatte sie gegenüber der Frankfurter Rundschau dazu gesagt.
Rainer Dulger wiederum sah nicht nur bei der Lohnfortzahlung Ausbaupotenzial im Sondierungspapier der Union und SPD. Um ihre Ziele langfristig zu erreichen, brauche die neue Regierung „mehr als schuldenfinanzierte Programme“. Die allgemeinen Rahmenbedingungen müssten sich grundsätzlich ändern. „Dazu können die angekündigten Bürokratieentlastungen ebenso beitragen wie die skizzierten steuerlichen Entlastungen für Bürger und Unternehmen sowie die zugesagten Entlastungen bei den Energiepreisen. Eine Reform des Bürgergelds gehört selbstverständlich auch dazu“, schrieb Dulger in einer Mitteilung des Arbeitgeberverbands.
Der Verband erwarte „nachhaltige Sozialversicherungsreformen“, diese seien im Sondierungspapier „bislang eine Leerstelle“ geblieben. Auch warnte Dulger davor, dass die Sicherung des Rentenniveaus innerhalb der nächsten 20 Jahre etwa 500 Milliarden Euro kosten werde. Außerdem schrieb der Arbeitgeberpräsident: „Wir verbitten uns jede Einmischung bei der Festsetzung des Mindestlohns in der zuständigen Kommission.“
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