Resultate nach Polizeikontrolle

Kindergeld-Betrug in Duisburgs „Weißem Riesen“ nach Razzia entlarvt

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Nach einer Prüfung im Problem-Hochhaus von Duisburg im Oktober liegen jetzt die Erkenntnisse vor: Es handelt sich um unrechtmäßig erhaltene Kindergeldzahlungen in großem Stil,

Duisburg – Zahlreiche kriminelle Geschichten ranken sich um den „Weißen Riesen“ im Duisburger Stadtteil Hochheide. Medien bezeichnen die Großwohnsiedlung aus den 1970er-Jahren nicht selten als „schlimmstes Hochhaus“ Deutschlands. Fälle von illegalem Aufenthalt, Bandenkriminalität und zurückhaltende DHL-Paketboten tragen zu diesem Ruf bei.

Nun drang eine neue, beunruhigende Nachricht aus dem „Weißen Riesen“ an die Öffentlichkeit. Bei der größten behördlichen Kontrolle Ende Oktober des Vorjahres (29. Oktober 2024) deckten die Einsatzkräfte einen erheblichen Sozialbetrug auf, wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) berichtete. Diese Razzia bestätigte den Verdacht, dass viele der rund 300 im „Weißen Riesen“ gemeldeten Kinder tatsächlich in osteuropäischen Ländern wie Bulgarien oder Rumänien leben.

In insgesamt 59 Fällen strichen die Behörden unrechtmäßigen Leistungsbeziehern bereits gezahltes Kindergeld

Die behördliche Untersuchung am 29. Oktober 2024 war die bisher umfangreichste ihrer Art. Rund 400 Polizeibeamte durchsuchten die Wohnungen, um festzustellen, wie viele der Bewohner, insbesondere Kinder, tatsächlich dort lebten. Von den knapp 1400 gemeldeten Bewohnern wurden nur etwa 600 angetroffen. 16 Personen wurden wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht festgenommen, und 59 Fälle von Kindergeld-Betrug wurden aufgedeckt.

Außenaufnahme des sogenannten Weißen Riesen

Zum Zeitpunkt der Kontrolle waren 1414 Personen an den Adressen Ottostraße 58, 60, 62 und 64 gemeldet. Doch nur 591 von ihnen waren tatsächlich anwesend. Die Beamten fanden zudem 124 Personen, die dort nicht gemeldet waren, und in 120 Wohnungen wurde die Tür nicht geöffnet. Die Behörden strichen daraufhin in 59 Fällen unrechtmäßig gezahltes Kindergeld, wie eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit erklärte.

Duisburgs Oberbürgermeister will weitere Kontrollen im „Weißen Riesen“

Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link zeigte sich zufrieden mit den Ergebnissen der Untersuchung. „Die Zahlen zeigen: Der Aufwand hat sich gelohnt. Wir haben massiven Sozialbetrug aufgedeckt und so immensen finanziellen Schaden abgewendet“, sagte er der Bild-Zeitung. Der finanzielle Schaden durch den Sozialbetrug beläuft sich auf bis zu 177.000 Euro, die nun zurückgefordert werden. Link geht davon aus, dass durch die Kontrolle ein potenzieller Schaden von bis zu 1,2 Millionen Euro verhindert wurde. „An Personen, die uns bewusst getäuscht haben“, betonte er weiter. Er kündigte an: „Ich verspreche jetzt schon: Wir machen weiter.“

Auch ausländische Staatsangehörige können in Deutschland Kindergeld erhalten

Laut Bundesagentur für Arbeit können auch Bürger aus EU, EWR und Schweiz Kindergeld erhalten. Für diejenigen mit solcher Herkunft, die seit August 2019 nach Deutschland gezogen sind, gelten folgende Voraussetzungen: Ab dem vierten Monat nach Ihrer Einreise müssen die Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllt sein.

Kindergeld erhalten können auch Eltern, deren Kinder im Ausland leben. Die Staatsangehörigkeit der Eltern ist nicht entscheidend, wichtig ist nur, ob die Eltern Steuern in Deutschland zahlen.

Gegeben ist dies etwa, wenn betreffende Personen selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind. Auch trifft es zu, wenn sie arbeitssuchend oder unfreiwillig arbeitslos sind oder wenn ihr Freizügigkeitsrecht von einem Familienangehörigen abgeleitet werden kann. Außerdem ist es der Fall, wenn sie über ausreichende Existenzmittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügen oder ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben.

Nach der Bundestagswahl äußerte sich auch Friedrich Merz (CDU) zu geplanten Änderungen beim Thema Kindergeld. Neben einer Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag plant er eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen für im Ausland lebende Kinder. „Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass das Kindergeld für im EU-Ausland lebende Kinder an die Unterhaltskosten des jeweiligen Landes angepasst werden kann“, erklärte Merz.

Rubriklistenbild: © IMAGO / Funke Foto Services

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