Reform gegen Kinderarmut

Kindergrundsicherung und Bürgergeld: Was die Neuerungen bedeuten

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Mit der geplanten Kindergrundsicherung soll Kinderarmut bekämpft werden. Für Familien im Bürgergeld-Bezug gibt es allerdings nicht nur positive Neuerungen.

Berlin – Die Bürgergeld-Regelsätze werden im kommenden Jahr deutlich erhöht und 2025 soll die Kindergrundsicherung kommen, die Kinderarmut bekämpfen soll. Das hat die Ampel-Regierung diese Woche verkündet. Ein Überblick.

„Gerade armutsbetroffene Familien und Alleinerziehende mit Kindern haben an den gestiegenen Preisen schwer zu tragen“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Finanzielle Probleme in Familien machten es Kindern besonders schwer, gut ins Leben zu starten. „Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene mit demnächst steigendem Bürgergeld angemessen Hilfe bekommen.“

Mit der geplanten Kindergrundsicherung soll Kinderarmut bekämpft werden. (Symbolbild)

Bürgergeld wird erhöht: So viel Geld bekommen Kinder

Dabei soll, wie von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt, das Bürgergeld 2024 spürbar um rund zwölf Prozent steigen. Erwachsene Bezieherinnen und Bezieher sollen vom 1. Januar an monatlich 563 Euro bekommen – also 61 Euro mehr als derzeit. Für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren soll der Regelsatz zum Jahreswechsel von 420 Euro auf 471 Euro steigen. Für Kinder im Alter zwischen dem siebten und 14. Lebensjahr steigt der Satz um 42 Euro auf 390 Euro, für jüngere Kinder um 39 Euro auf 357 Euro.

Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Was geplant ist

Paus hob in dem Zusammenhang auch noch einmal die Kindergrundsicherung hervor, die ab 2025 verschiedene bisherige staatliche Leistungen für Kinder zusammenführen soll. „Familien mit wenig finanziellem Spielraum erhalten mehr und gebündelt die Leistungen, die ihnen zustehen.“ Die Grünen-Politikerin und Finanzminister Christian Lindner (FDP) hatten sich in der Nacht zum Montag nach monatelangen Diskussionen über die Finanzierung des Vorhabens grundsätzlich geeinigt. Ein Gesetzesentwurf mit konkreten Angaben muss noch erarbeitet werden.

Generell ist geplant, dass ein Kindergarantiebetrag kommen soll, der das Kindergeld ersetzen wird. Obendrauf gibt es einen Zusatzbeitrag, der alle Leistungen umfasst, die darüber hinaus gehen. Dazu gehören unter anderem eine Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro) und eine Kinderwohnkostenpauschale (derzeit 150 Euro).

Bürgergeld: Große Verbesserung nur für Alleinerziehende

Laut Lindner wird es allerdings keine generellen Leistungsverbesserungen für alle Kinder geben, deren Eltern Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen. Aber es gibt Leistungsverbesserungen für einzelne Gruppen. Dazu gehören Alleinerziehende. Sie sollen bessergestellt werden, indem ihnen der Unterhalt für ihre Kinder auf die Kindergrundsicherung nicht so stark angerechnet wird wie aktuell auf das Bürgergeld oder die Sozialhilfe.

Künftig dürfen sie, je nach Höhe des Unterhalts, bis zu 55 Prozent dieses Einkommens behalten, heute sind es höchstens 20 Prozent. Sobald die Kinder das Schulalter erreicht haben, wird diese Neuerung nur beibehalten, wenn der alleinerziehende Elternteil für mindestens 600 Euro im Monat sozialversicherungspflichtig arbeitet. Das soll den Anreiz steigern, erwerbstätig zu sein.

Bürgergeld und Kindergrundsicherung: Neuberechnung des Existenzminimums

Inwiefern die staatlichen Leistungen für Schulkinder und Jugendliche steigen, hängt von der Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums ab. Das ist die Summe, die für Essen, Kleidung und Wohnen ausreichen muss, aber auch, um trotz relativer Armut am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können.

Der seit Juli 2022 gezahlte Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat für armutsbedrohte Kinder bleibt erhalten und wird Teil des Existenzminimums. Außerdem sollen die Ausgaben für den Familienhaushalt stärker als Teil des Existenzminimums der Kinder gewichtet werden.

Wermutstropfen für Familien im Bürgergeld-Bezug: Noch mehr Bürokratie?

Obwohl die Kindergrundsicherung ja vor allem die bürokratischen Prozesse vereinfachen soll, befürchtet das Portal gegen-hartz.de genau das Gegenteil für Familien im Bürgergeld-Bezug: Demnach müssen diese ab 2025 zwei separate Anträge stellen, einen beim Jobcenter für das Bürgergeld und einen bei der Familienkasse für die Leistungen ihrer Kinder.

Damit verdoppele sich der Aufwand für Eltern nicht nur bei der Antragstellung, sondern auch bei den Nachweis- und Mitteilungspflichten. Das Fazit des Portals: „Vereinfacht wird da nichts, die Kindergrundsicherung schafft vielmehr ein weiteres Bürokratiemonster.“

Mit Material der dpa und kna

Rubriklistenbild: © Ute Grabowsky/photothek.de/Imago

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