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Die Ampelkoalition hat sich im monatelangen Streit um die Kindergrundsicherung auf Eckpunkte geeinigt. Nun nennt Ministerin Paus erste Beträge. Doch in der Ampel-Koalition ist man weiter uneins.
Update 4. September um 16:15 Uhr: Familienministerin Lisa Paus (Grüne) nennt schon konkrete Beträge für die Kindergrundsicherung. Doch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat währenddessen seine Ablehnung einer Erhöhung der Leistungen noch einmal betont. Für Familien mit Kindern sei bereits viel passiert, sagte Lindner der Bild am Sonntag. Für die Kindergrundsicherung sei damit finanziell das Wesentliche getan. So sei das Kindergeld schon auf 250 Euro erhöht worden. „Insgesamt stellen wir für Familien und Kinder sieben Milliarden Euro pro Jahr mehr zur Verfügung“, sagte Lindner weiter. „Mehr ist zwar immer wünschenswert, aber nicht immer möglich.“
Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Wie viel Geld sollen Eltern für ihre Kinder bekommen
Update 31. August um 7.50 Uhr: Die Kindergrundsicherung soll das Kindergeld ablösen. Kürzlich erzielte die Ampel eine grundsätzliche Einigung für einen Entwurf der neuen Reform. Nun äußerte sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) beim RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) erstmalig zu den genauen Auswirkungen und der möglichen Höhe der geplanten Kindergrundsicherung.
Unter Berücksichtigung der am Dienstag angekündigten Erhöhung beim Bürgergeld um etwa 12 Prozent für 2024 und einer weiteren „moderaten“ Erhöhung um 3 Prozent in 2025 könnten sich für armutsgefährdete Kinder nach der Einführung der Kindergrundsicherung 2025 mögliche Beträge von 530 Euro für die kleinsten Kinder bis zu 636 Euro für die ältesten Kinder ergeben, sagte Paus dem RND.
Das sei die Summe aus dem zukünftigen Kindergarantiebetrag und Kinderzusatzbetrag, die das Kindergeld ersetzen. „Das ist ein guter Betrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen“, sagte die Grünen-Politikerin dem RND in Bezug auf die Kindergrundsicherung.
Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Erhöhung könnte 2028 über 6 Milliarden Euro steigen
Paus sei überzeugt davon, dass die Kosten der Kindergrundsicherung durch die weitere Erhöhung des Regelsatzes bei der Kindergrundsicherung und auch des Kindergeldes über die bisher genannten 6 Milliarden Euro im Jahr 2028 steigen könnten. „Wenn wir unser erklärtes Ziel erreichen, in den kommenden Jahren so viele Familien wie möglich zu erreichen, wird die Kindergrundsicherung 6 Milliarden Euro und mehr kosten“, betonte die Ministerin.
„Wenn wir dann noch die weiteren Kosten für die bereits erfolgten Kindergelderhöhungen, den höheren Kinderzuschlag und zukünftige Kindergelderhöhungen dazu nehmen, sind wir schon bei deutlich über 10 Milliarden Euro“, prognostizierte die Ministerin die Summe bei der Kindergrundsicherung. „Diese Bundesregierung tut viel für Familien mit Kindern“, ergänzte sie.
Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So viel Geld sollen Eltern konkret bekommen
Erstmeldung vom 28. August um 13:35 Uhr: Berlin – Es ist eines der zentralen Projekte der Bundesregierung: Die Ampelkoalition hat sich im monatelangen Streit um die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung auf Eckpunkte geeinigt. Die Gesetzespläne sollen nun weiter in der Regierung abgestimmt werden.
„Die Kindergrundsicherung kommt. Sie ist die zentrale Antwort, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen“, erklärte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) auf der Pressekonferenz am Montag in Berlin. Für Kinder bringe sie einfach zugängliche Leistungen und schaffe mehr Gerechtigkeit. Sie habe sich mehr gewünscht, sei aber mit den gefundenen Eckpunkten zufrieden, sagte Paus. Es sei die „umfassendste sozialpolitische Reform seit vielen Jahren“. Auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) sprach von einem „guten Ergebnis“. Die Eckpunkte im Überblick:
Kindergrundsicherung kommt: Die Grundidee der Reform – und was sie Eltern ermöglichen soll
Die Kindergrundsicherung soll es im ersten Schritt betroffenen Eltern vor allem einfacher machen, die unterstützenden Maßnahmen und Gelder für ihre Kinder überhaupt zu erhalten. Die Leistungen der Kindergrundsicherung sollen deshalb zukünftig digitalisiert und über ein Online-Portal vereinfacht für Anspruchsberechtigte abrufbar sein.
Geplant ist auch, dass Behörden die Berechtigten gezielt über ihre Ansprüche informieren. Hierzu seien noch Detailklärungen nötig, so Paus. Derzeit erhielten nach Schätzung der Regierung nur etwa ein Drittel der Berechtigten die ihnen zustehenden Leistungen, wie etwa den Kinderzuschlag.
Aus fürs Kindergeld: Kindergrundsicherung besteht aus Garantiebetrag und Zusatzbetrag
Statt des Kindergeldes und den restlichen Unterstützungen soll sich die Kindersicherung in Zukunft anders zusammensetzen – und anders heißen. Sie besteht grob aus zwei Teilen:
- Der Kindergarantiebetrag soll das Kindergeld ersetzen.
- Der Zusatzbeitrag fasst alle Leistungen, die darüber hinaus gehen, zusammen.
Kindergrundsicherung statt Kindergeld: So viel Geld sollen Eltern bekommen
Der Garantiebetrag für die Kindergrundsicherung soll laut Planung des Familienministeriums zumindest dem derzeitigen Kindergeld entsprechen. Aktuell sind das nach einer Erhöhung beim Kindergeld zum Jahresbeginn 2023 250 Euro im Monat für jedes Kind. Ab 2025 soll die jeweilige Höhe immer dann steigen, wenn auch das allgemeine Existenzminimum neu berechnet und angehoben wird. Unklar ist, ob der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung nach dem Aus des Kindergeldes fix sein wird oder mit Sozialleistungen wie etwa dem Bürgergeld der Eltern verrechnet wird.
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Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Eckpunkte zum Zusatzbetrag, Regelung für Alleinerziehende
Anders verhält es sich allerdings mit der zweiten Komponente der Kindergrundsicherung: dem Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag soll neben einer Pauschale für Bildung und Teilhabe (aktuell 15 Euro) eine Kinderwohnkostenpauschale (derzeit 150 Euro) beinhalten.
Im Gegensatz zum garantierten Grundbetrag, hängt der Zusatzbetrag aber vom Einkommen der Eltern ab. Dabei gilt die Formel: Je höher das Einkommen, desto weniger Geld gibt es für die Familie. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen gehen die Eltern sogar leer aus. Diese Grenze steht jedoch noch nicht fest.
Für Alleinerziehende machte Paus dagegen bei der Pressekonferenz in Berlin konkretere Angaben: Demnach soll der Unterhalt für Alleinerziehende bei der Berechnung des Zusatzbetrags für Kinder nicht mehr vollständig angerechnet werden, sondern nur noch zu 45 Prozent. Allerdings müssen die Alleinerziehenden dafür ein Einkommen von mindestens 600 Euro vorweisen, um davon profitieren zu können. Laut Lindner sollen so Arbeitsanreize nicht abgeschwächt werden.
Kindergrundsicherung statt Kindergeld: Wer das Geld erhält
Die Kindergrundsicherung soll wie das Kindergeld alle Kinder ab Geburt bis zum Alter von 18 Jahren unterstützen. Wer eine Ausbildung macht, kann die Kindergrundsicherung bis zum 25. Geburtstag bekommen. Wer studiert, wird noch zwei Jahre länger unterstützt. Volljährige Kinder, die nicht mehr bei ihren Eltern leben, sollen den Betrag direkt erhalten.
Kindergrundsicherung beantragen: Müssen Eltern schon jetzt tätig werden?
Müssen Eltern schon jetzt tätig werden, bevor die Kindergrundsicherung 2025 kommt? Nein. Eltern können noch keine Gelder für die Kindergrundsicherung beantragen, denn diese ist bislang noch ein politisches Vorhaben. Die Gesetzespläne sollen nun weiter in der Regierung abgestimmt werden. Ziel ist, dass die Kindergrundsicherung 2025 in Kraft tritt.
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