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Sie soll gerechter werden und mehr Geld einbringen: Das DIW hat 22 Reformvarianten der Erbschaftsteuer berechnet. Jens Spahns Vorschlag kommt dabei nicht gut weg.
Die Erbschaftsteuer ist ein sich um die eigene Achse drehendes Labyrinth samt Stolperfallen. Jedenfalls so, wie sie in Deutschland geregelt ist. Es gibt Steuerklassen, die sich am Verwandtschaftsgrad orientieren. Freibeträge in unterschiedlichen Höhen. Und etliche Ausnahmen. Etwa für Omas Häuschen. Oder ein Rembrandt-Gemälde – und selbst da variiert die Steuerbefreiungshöhe je nach Aufbewahrung.
Ist zwar kompliziert, geht aber zumindest gerecht zu, könnte man denken. Stimmt aber nicht. Ein Beispiel: Erbinnen und Erben großer Firmenvermögen zahlen meist gar keine Steuern oder nur ein paar Prozent. Der Fortbestand des Betriebs sei sonst gefährdet. Vererbt eine Frau hingegen 600 000 Euro an ihren Lebensgefährten ohne eingetragene Partnerschaft, muss dieser 174 000 Euro davon an Steuern zahlen.
Zudem bringt die Erbschaftssteuer bisher kaum Geld in die Staatskasse. Jährlich werden geschätzt 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt. Die Steuererlöse liegen bei rund zwölf Milliarden Euro.
Einige Probleme also, die es zu lösen gilt. Stellt sich nur die Frage – wie? Dazu hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nun auf Bitten der Grünen-Bundestagsfraktion 22 Reformvarianten durchgerechnet. Unter anderem einen Vorschlag der Union und einen der SPD.
Privilegien streichen und acht Milliarden Euro einsparen
Erste Variante: Alle Ausnahmen streichen und stattdessen einen einheitlichen Steuersatz von beispielsweise zehn Prozent einführen. Dieses Modell wird „Flat Tax“ genannt, wurde neulich von Jens Spahn (CDU) vorgeschlagen – und wird von den Studienleitern als wenig sinnvoll bewertet. Das Steueraufkommen bei kleinen Erben und Schenkungen würde steigen und die Steuereinnahmen der Länder (die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer) um 4,4 Milliarden Euro pro Jahr sinken.
Zweite Variante: Jeder Mensch kann eine bestimmte Summe – beispielsweise eine Million Euro – im Leben steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, alles darüber hinaus wird einheitlich besteuert. Dieses Modell hat SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf neulich vorgeschlagen. Laut DIW würden davon nicht-verwandtschaftliche Erben profitieren und die Erben kleinerer Beträge. Allerdings würde sich die Zahl der Steuerpflichtigen und das Steueraufkommen verringern.
Das müsste ausgeglichen werden. Laut DIW wäre das etwa durch die Abschaffung der Privilegien von Unternehmen und Mietshäusern möglich. Fast acht Milliarden an zusätzlichen Steuern wären hier demnach zu holen.
Das Bundesverfassungsgericht wird kommendes Jahr ein Urteil zur unterschiedlichen Behandlung von Firmen- und anderen Erben treffen. Spätestens dann wird wohl eine Reform nötig sein. Die Studie ist ein Startpunkt und zeigt: Ganz ohne Labyrinth wird es wahrscheinlich nicht gehen.
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