- VonNicola de Paolischließen
Klassenfahrten, Klamotten, Kinderzimmer – und später vielleicht noch ein Studium? Ein Kind verändert das ganze Leben –auch die Einnahmen und Ausgaben der Eltern. Doch der Staat hilft mit Kindergeld und weiteren Leistungen.
Frankfurt – Finanzielle Überlegungen und der Blick ins Portemonnaie sollte bei der Entscheidung für oder gegen ein Kind nicht die größte Rolle spielen. Dennoch sind die Kosten für ein Kind nicht ganz außer Acht zu lassen. Denn sicher ist: Bis die Kinder groß sind, kommt auf jeden Fall einiges an Ausgaben auf die Familien zu.
Kosten für ein Kind im Monat etwa 925 Euro
Laut einer Studie des Statistischen Bundesamtes aus dem 2018 zum Thema „Konsumausgaben von Familien für Kinder“ gaben Paare mit einem Kind in Deutschland im Jahr 2018 im Durchschnitt 3593 Euro im Monat für den privaten Konsum aus. Davon verwendeten sie durchschnittlich 21,2 Prozent (763 EUR) für das Kind, also 9156 Euro im Jahr. Bis zur Volljährigkeit kam damit die stolze Summe von 164.808 Euro zusammen. Rechnet man die Inflationsraten mit ein, dürften die Ausgaben mittlerweile bei rund 200.000 Euro liegen.
Diese Summe ist allerdings nur ein Richtwert, denn sie bezieht sich lediglich auf Konsumausgaben wie Nahrung, Kleidung und Wohnen. Sonstige Ausgaben, zum Beispiel für Versicherungen, teure Geburtstagespartys oder Urlaubsreisen, wurden in der Untersuchung nicht berücksichtigt.
Ältere Kinder kosten mehr Geld als jüngere Geschwister
Je mehr Kinder eine Familie hat, desto höher sind dementsprechend auch die Ausgaben. Gleichzeitig sinken die durchschnittlichen Kosten pro Kind. Das liegt daran, dass Familien die großen und damit im Verhältnis günstigeren Familienpackungen in den Supermärkten wählen. Kleidung und Spielzeug werden an die jüngeren Geschwister weitergegeben und müssen nicht bei jedem Kind neu angeschafft werden. Die Ausgaben lagen bei einem Paar mit zwei Kindern im Jahr 2018 bei durchschnittlich 1276 Euro pro Monat. Das entspricht 1579 Euro nach heutigem Stand. Der prozentuale Anteil der Aufwendungen für zwei Kinder an den Gesamtausgaben sank im Verhältnis auf 32,6 Prozent im Vergleichszeitraum.
Anhand der Statistiken zeigte sich auch, dass ältere Kinder mehr Geld kosten als jüngere. Hier schlagen Klassenfahrten, Hobbys und das Smartphone zu Buche. Demnach gaben Paare in Deutschland laut den Angaben von 2018 für ein Kind unter sechs Jahren im Durchschnitt 679 Euro pro Monat aus, für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren waren es 786 Euro, für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren sogar 953 Euro.
Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag: So unterstützt der Staat Familien
Familien bleiben nicht allein auf allen Kosten sitzen. Der Staat unterstützt sie auf verschiedene Arten. Dazu sollte auch die geplante Kindergrundsicherung gehören. Nach dem Ende der Ampelkoalition ist eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs aber nicht mehr zu erwarten.
- Das Kindergeld gibt es unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es beträgt derzeit 255 Euro pro Monat und Kind. Im Zeitraum von 18 Jahren sind das etwa 55.000 Euro finanzielle Unterstützung. Normalerweise wird das Geld bezogen, bis das Kind volljährig ist. Wenn das Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium beginnt, verlängert sich die Zahlung auf bis 24 Jahre. Danach gibt es kein Kindergeld mehr.
- Den Kindergeldzuschlag gibt es zusätzlich zum Kindergeld. Er wird gezahlt, wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht. Laut der Bundesagentur für Arbeit wird der Kinderzuschlag für jedes Kind einzeln berechnet und beträgt monatlich höchstens 297 Euro pro Kind. Der Kindergeldzuschlag kann maximal sechs Monate lang genutzt werden und muss danach neu beantragt werden.
- Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag, der allen Frauen und Männern mit leiblichen und adoptierten Kindern zusteht und der sich steuerlich auswirkt. Damit will der Staat erreichen, dass Eltern genug Geld übrig bleibt, um für ihre Kinder Dinge wie Essen, eine Wohnung, Betreuung oder eine Ausbildung zahlen zu können.
- Der Zuschlag für Schwangere ist für Frauen mit geringem Einkommen. Bürgergeld-Empfängerinnen bekommen beispielsweise ab der 13. Woche der Schwangerschaft bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, einen Zuschlag – den sogenannten „schwangerschaftsbedingten Mehrbedarf“. Dieser beträgt laut dem Familienportal des Bundes „17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs.“ Für Alleinstehende sind das rund 95 Euro zusätzlich.
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