Debatte um „Totalverweigerer“

„In höchstem Maße problematisch“: Sozialaktivistin kritisiert Umsetzung der Bürgergeld-Streichungen

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Die Debatte um die Streichung des Bürgergelds für Personen, die Jobangebote ablehnen, läuft heiß. Doch bringt die Sanktion überhaupt etwas? Eine Expertin kritisiert die „Scheindebatte“.

Frankfurt – Angesichts des Haushaltslochs und steigender Sozialausgaben rückt auch das Bürgergeld in den Fokus – besonders wegen der Erhöhung zu Jahresbeginn. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte das Bürgergeld etwa als „bedingungsloses Grundeinkommen“ bezeichnet. Als „Totalverweigerer“ bezeichnete Leistungsempfänger:innen sollen stärker sanktioniert werden, so die Forderung. „Wir müssen alles unternehmen, dass Menschen, die arbeiten können, auch tatsächlich arbeiten“, hatte Lindner gegenüber der Rheinischen Post erklärt.

Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei kritisiert die Debatte. „Wir führen hier eine Scheindebatte über ein Randphänomen auf dem Rücken der Schwächsten“, erklärte Steinhaus auf Nachfrage von IPPEN.MEDIA. Totalsanktionen seien eine Drohkulisse. „Obwohl die Gruppe, die von diesen Sanktionen direkt betroffen sein wird, relativ klein ist, sind die Totalsanktionen das Damoklesschwert über den Köpfen von Millionen Menschen in Bürgergeld und im Niedriglohnsektor“, sagte Steinhaus.

„Scheindebatte“ um Bürgergeld-Sanktionen: Nur sehr wenige Fälle von abgelehnten Stellen

Jobs würden nur sehr selten abgelehnt, erklärte Steinhaus, die mit ihrem Verein Sanktionsfrei Bürgergeld-Beziehende unterstützt, die mit Sanktionen belegt wurden. Das deckt sich auch mit den Angaben der Bundesagentur für Arbeit. Leistungskürzungen wegen abgelehnten Stellen seien sehr selten. Im Jahr 2023 seien es knapp 14.000 Fälle gewesen, „weniger als sieben Prozent aller Minderungen“, erklärte die Agentur auf IPPEN.MEDIA-Anfrage.

Helena Steinhaus kritisiert die Forderungen nach Bürgergeld-Streichungen für sogenannte Arbeitsverweigerer als „Scheindebatte“ auf dem „Rücken der Schwächsten“. (Montage)

„Wenn es doch dazu kommt, stimmen die äußeren Rahmenbedingungen für die betroffene Person nicht.“ Als Beispiel nennt Steinhaus einen Spielsüchtigen, dem eine Stelle im Casino als Hausmeister angeboten worden sei. Andere Stelle passten nicht mit Betreuungszeiten der Kinder zusammen oder die Stellen seien weit weg und der ÖPNV sehr schlecht. Oder die Stellen seien sehr schlecht bezahlt und die Betroffenen überqualifiziert.

Die Ampel-Koalition hat jedoch eine Verschärfung der Sanktionspraxis beschlossen und eine Streichung des Bürgergelds für bis zu zwei Monate eingeführt. Seit dem 28. März ist das möglich, wenn die Betroffenen innerhalb von zwölf Monaten zweimal eine zumutbare Stelle ablehnen.

Helena Steinhaus bezweifelt Wirkung von Bürgergeld-Streichung

„Diese Sanktionen treffen die, die sich ohnehin kaum wehren können“, erklärte Steinhaus. Bereits bei Hartz IV habe es Vollsanktionen gegeben. Selbst Familien mit Kindern hätten diese betroffen. Häufig seien es Menschen, die mit „multiplen Problemlagen“ zu kämpfen hätten. „Beispielsweise psychisch Kranke, die ihre Post nicht öffnen können und zeitweise ihren Alltag gar nicht bewältigen können.“

Durch die Sanktionen würden die Betroffenen nicht schneller in den Arbeitsmarkt kommen. „Langfristig haben sie den gegenteiligen Effekt und erschweren die Erwerbstätigkeit, da die Menschen das Vertrauen in die Behörde und ihre Ansprechperson verlieren, sich entmündigt, gedemütigt fühlen und weiter in die Not und Isolation gedrängt werden.“

Bei der Bürgergeld-Streichung gebe es jedoch Hürden, berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf eine interne Arbeitsanweisung der Bundesagentur für Arbeit. Dadurch seien diese kaum umsetzbar, folgert das Springer-Blatt. Das sei lediglich bei Personen möglich, die bereits eine Pflichtverletzung begangen haben und deren Leistung bereits einmal gekürzt worden sei.

Umsetzung der Bürgergeld-Streichung „in hohem Maße“ problematisch

Die Betroffenen müssten sich ohne wichtigen Grund „willentlich weigern, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen“. Zudem müssten die Berater:innen die Betroffenen über die möglichen Folgen belehren und sollten diese persönlich zu Hause aufsuchen und beraten, wenn diese nicht im Jobcenter erscheinen. Auf Nachfrage von IPPEN.MEDIA erklärte die Agentur, dass die internen Weisungen mit dem Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) und den Ländern abgestimmt würden. Sie setze lediglich den politischen Willen um.

Die Sanktionen seien Ermessenssache, erklärte Steinhaus. Sie hänge von der Person ab, die hinter dem Schreibtisch sitze. „Das ist in hohem Maße problematisch, da zusätzlich die Gewaltenteilung hier nicht vorgesehen ist.“ Ihrer Erfahrung nach hätten die Sanktionen „häufig keine juristische Grundlage“. (Max Schäfer)

Rubriklistenbild: © Christoph Schmidt/Kay Nietfeld/dpa

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